Archiv-Beitrag vom 31.05.2019Verbesserte Konditionen im sozialen Mietwohnungsbau

Archiv-Beitrag vom 31.05.2019Verbesserte Konditionen im sozialen Mietwohnungsbau

Ab 1. Juni 2019 werden für Investoren im preisgebundenen Mietwohnungsbau die Förderkonditionen erheblich attraktiver

Mit der neuen Einstufung der Stadt Mülheim in Mietstufe 4 setzt die Landesregierung ein deutliches Zeichen: Die Darlehenspauschalen für die Neuschaffung von Mietwohnraum werden erhöht und die vom Land gewährten Tilgungsnachlässe steigen von bisher 15 auf lukrative 25 Prozent. Der Teilschulderlass von nunmehr einem Viertel der Darlehenssumme bietet einen deutlichen Anreiz für Investoren.
Für einen Neubau mit künftigen Mietern der Einkommensgruppe A (mit Wohnberechtigungsschein) können beispielsweise Fördermittel von 1.950 Euro je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche gewährt werden. Hinzu kommen gegebenenfalls verschiedene Zusatzdarlehen. Von den zinsgünstigen Darlehen des Landes sind nur noch 75 Prozent zu tilgen.
Die zulässige Miete bei Erstbezug erhöht sich auf 6,20 Euro/Quadratmeter (m²) und kann jährlich um 1,5 % erhöht werden. Die Dauer der Mietpreis- und Belegungsbindung beträgt wahlweise 20 oder 25 Jahre.

Verbesserte Konditionen im sozialen Mietwohnungsbau: Ab 1. Juni 2019 werden für Investoren im preisgebundenen Mietwohnungsbau die Förderkonditionen erheblich attraktiver. Hier ein fiktives Beispiel. - Amt für Geodatenmanagement, Vermessung, Kataster und Wohnbauförderung

Anhand eines fiktiven Beispiels wird gut erkennbar, so Matthias Lincke, Leiter des Amtes für Geodatenmanagement, Vermessung, Kataster und Wohnbauförderung, welche erheblichen Vergünstigungen ein möglicher Bauherr nun erhält. Wenn beispielsweise ein Investor 1,8 Millionen Euro in die Hand nimmt, um zum Beispiel acht geförderte Wohnungen neu zu errichten, kann er rund 1,1 Millionen Euro Fördermittel als Landeskredit für 10 Jahre für 0% Zinsen ppro Jahr aufnehmen. Das Besondere daran ist nun, dass er davon 25 % als Ermäßigung bekommt, in dem der Investor nur 75 % des Landeskredites zurückzahlen muss. Das wären rund 280.000 Euro „geschenktes Geld“! Das spricht hoffentlich auch „kleinere“ Investoren an. Jede geförderte zusätzliche Wohnung ist gut für die Stadt. 

Weitere Informationen erhalten Sie beim Team der Wohnbauförderung im Technischen Rathaus unter den Telefonnummern 455-6412, -6417 und -6424 oder unter https://www.nrwbank.de/de/themen/wohnen/

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Stand: 31.05.2019

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