Archiv-Beitrag vom 31.03.2023Verbesserungen für den Kinderärztlichen Notdienst
Oberbürgermeister Buchholz und Gesundheitsdezernentin Grobe haben sich erfolgreich dafür eingesetzt, den Kinderärztlichen Notdienst in Mülheim zu verbessern.
v.l. Dr. Frank Pisani (Amtsleiter Amt für Gesundheit und Hygiene), Carsten Preuß (Geschäftsführer St. Marien-Hospital), Gesundheitsdezernentin Dr. Daniela Grobe, Dr. Stephan von Lackum (Vorsitzender der Kreisstelle Mülheim KVNO).
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Tobias Grimm
Die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) durchgesetzte Neuorganisation - mit der Verlegung der Kinderärztlichen Notdienstpraxis an das Evangelische Krankenhaus Oberhausen (EKO) - wurde von Mülheimer Kinderärzt*innen und Mülheimer Eltern stark kritisiert. Wiederkehrend erhielt die Stadtspitze Klagen von Eltern, die eine Kinderambulanz in Mülheim vermissen und sich in schwierigen Situationen nicht ausreichend versorgt fühlen.
Oberbürgermeister Marc Buchholz weist dabei ausdrücklich darauf hin, dass in schweren Notfällen die Versorgung minderjähriger Patient*innen durch einen Rettungsdienst, der (überlebens-)wichtige Maßnahmen schon während einer Fahrt zum Krankenhaus einleiten kann, sowie durch Notfallambulanzen der Nachbarstädte Oberhausen und Essen gesichert ist. Und trotzdem haben er und Gesundheitsdezernentin Dr. Daniela Grobe sich für weitere Verbesserungen eingesetzt. Mit Erfolg.
In Gesprächen mit der Gesundheitsdezernentin und vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit der raschen Verbreitung des RS-Virus (Respiratorisches Synzytial-Virus) im letzten Winter hat sich die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein in einem Positionspapier dahingehend erklärt, dass die Ärzt*innen im Notdienst auch Kinder versorgen. Hierbei darf die KV Notfallpraxis im St. Marien Hospital als Anlaufstelle für pädiatrische Notdienste genutzt werden. Dieses entschlossene und gemeinsame Vorgehen aller Akteure hat zu einer deutlichen Entlastung der Lage der pädiatrischen Notfallambulanzen und Praxen geführt.
In der offiziellen Stellungnahme des neugewählten Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein der Kreisstelle Mülheim heißt es, dass grundsätzlich auch die allgemeinen im Notdienst tätigen „Erwachsenärzt*innen“ angesichts ihrer Weiterbildung verpflichtet sind, Kinder- und Jugendliche zu behandeln (mit Ausnahme von Säuglingen und Kleinkindern, die in Notfällen ins Krankenhaus, jedenfalls aber in die kinderärztlich begleitete Notfallambulanz des Krankenhauses gehören). Maßgeblich sind dabei die Besonderheiten des Einzelfalls; die Regel ist die Behandlungspflicht mit der Ausnahme des Rechts zur Ablehnung bei Säuglingen und Kleinkindern mangels hinreichender Fachkunde.
„Ich bin allen Beteiligten dankbar, dass sie insbesondere mit der Einbindung der KV Notfallpraxis im Katholischen Krankenhaus zu einer Verbesserung der Notfallversorgung der Mülheimer Kinder beitragen. Ich möchte aber auch an alle Eltern eindringlich appellieren, die Notfallpraxis wirklich nur im Notfall aufzusuchen, also bei einem akut behandlungsbedürftigen Zustand, von dem eine unmittelbare Gefahr für Leben und Gesundheit des Patienten oder der Patientin ausgeht. Wartezeiten entstehen leider nicht selten auch dadurch, dass Menschen – ob groß oder klein - sich in Notfallpraxen begeben, die eigentlich im regulären Betrieb niedergelassener Ärzt*innen hätten behandelt werden können“, so Grobe. Sie weist darauf hin, dass wenn Eltern unsicher sind, ob in der Nacht, am Wochenende oder an Feiertagen, wenn keine Praxis geöffnet hat und ein Arztbesuch nicht bis zur Praxisöffnung warten kann, der Ärztliche Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen hilft. Er ist unter der kostenfreien Telefonnummer 116117 erreichbar.
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Stand: 31.03.2023
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