Verkauf zweier Wohnbaugrundstücke an der Klosterstraße

Verkauf zweier Wohnbaugrundstücke an der Klosterstraße

Wichtiger Hinweis: Ausschreibungsfrist bis 14. Oktober 2024 verlängert! 

Allgemeines

Die Stadt Mülheim an der Ruhr sucht im Rahmen eines Gebotsverfahrens zwei Erwerber*innen für zwei Wohnbaugrundstücke an der Klosterstraße in Mülheim-Saarn.

Bild für die Instagram Landing-Page. Zum Verkauf stehen zwei Wohnbaugrundstücke in Mülheim Saarn. - Kartenauszug Geoportal Stadt Mülheim

Kurzbeschreibung Lage und Grundstück

Die zu erwerbenden Flächen befinden sich in Mülheim-Saarn, dem südlichsten Stadtteil von Mülheim an der Ruhr. Saarn grenzt an die Mülheimer Stadtteile Broich, Altstadt I und Menden-Holthausen. In unmittelbarer Nähe zum Mülheimer Stadtteil Saarn liegen die beiden Städte Duisburg und Ratingen. Fußläufig erreichbar findet man das Kloster Saarn und die sehenswerte Einkaufsstraße „Dorf Saarn“. Die verkehrlich exponierte Lage ermöglicht über die direkte Verbindung zur Bundesstraße 1 eine schnelle Erreichbarkeit der Mülheimer Innenstadt, aber auch eine hervorragende Anbindung regional zur BAB 52. Das unmittelbare Umfeld ist einerseits geprägt durch die Nähe zur Ruhr samt ihrer vielen Wander- und Fahrradwege, als auch durch die angrenzende Wohnbebauung des Stadtteils Saarn.
Die Baugrundstücke verfügen über eine Fläche von 678 Quadratmeter beziehungsweise 563 Quadratmeter, sind bereits vermessen und durch ihre direkte Lage an der Klosterstraße auch verkehrlich erschlossen.
Sie waren bisher Bestandteil einer öffentlichen Grünflache, die als Parkanlage
angelegt wurde und umfassen eine Böschung, die von der Klosterstraße zur östlichen
Wiesenflache um circa 4 bis 5 Meter abfällt. Die Grundstücke sind derzeit mit Sträuchern und teilweise altem Baumbestand bewachsen.

Planungsrecht/Baurecht

Die Wohnbaugrundstücke befinden sich innerhalb des in Kraft getretenen Bebauungsplans „Landsberger Straße / Klosterstraße – I4/I“, der diese Flächen „Reines Wohngebiet“ ausweist und mit einer ein- beziehungsweise zweigeschossigen Bauweise festsetzt. Jedes der beiden Baugrundstücke darf hiernach mit jeweils einem Wohngebäude mit maximal zwei Wohneinheiten bebaut werden.

Veräußerungsverfahren
Der Verkauf der in Rede stehenden Baugrundstücke erfolgt im Rahmen eines Gebotsverfahrens.

Für weitere Informationen können Interessierte die vollständigen Wettbewerbsunterlagen beim ImmobilienService der Stadt Mülheim an der Ruhr, Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr, Telefon 0208 / 455-2383 Sebastian Rogge oder Telefon 0208 / 455-2344 Jan Wendel anfordern.

Kontakt


Stand: 02.10.2024

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