Verpflichtungserklärungen
Für die Erteilung eines Visums wird von den deutschen Auslandsvertretungen eine sogenannte Verpflichtungserklärung verlangt. In dieser verpflichten sich die Gastgeber*innen, alle Kosten für den Lebensunterhalt, für die Unterbringung, Krankheits- und Ausreisekosten (auch Abschiebekosten) des Gastes zu übernehmen.
Eine Verpflichtungserklärung kann dann nötig sein, wenn ein*e Ausländer*in zu Besuch, einem Sprachkurs, Studien- oder Au-pair-Aufenthalt einreisen will.
Solche Erklärungen können nur von denjenigen abgegeben werden, die anhand ihrer Einkommensverhältnisse glaubhaft machen können, dass sie zur Erfüllung der eingegangenen Verpflichtung objektiv in der Lage sind. Dies hängt neben der Höhe des Einkommens auch von der Höhe der Miete, den Nebenkosten bei Eigentum und den sonstigen monatlichen Kosten (zum Beispiel Kreditkosten) sowie der zum Haushalt gehörenden Personenzahl und eventuell Unterhaltsverpflichtungen ab. Daher sind die persönlichen Vorsprachen, derjenigen die über das Einkommen verfügen, erforderlich, da die eigenhändigen Unterschriften beglaubigt werden müssen. So kann zum Beispiel die Ehefrau nicht für ihren Ehemann unterschreiben.
Über den eigentlichen Visumsantrag entscheidet die deutsche Botschaft in eigener Zuständigkeit. Von hier aus kann kein Einfluss auf die Entscheidung genommen werden.
Unterlagen
- Ihre letzten drei Gehalts- oder andere Einkommensnachweise (Kopie und Original)
- Ihr Nationalpass oder Personalausweis (Original)
- Ihr Mietvertrag oder anderer Wohnraumnachweis (Kopie und Original)
Für jede Kopie, die hier gefertigt werden muss, fallen Gebühren in Höhe von
0,50 Euro an.
Von Ihrem Gast bringen Sie folgende Angaben mit:
- Name (laut Pass)
- Vorname (laut Pass)
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Staatsangehörigkeit
- Passnummer des Nationalpasses Ihres Gastes
- Adresse des Gastes im Ausland
- Beziehung zu Ihrem Gast
Sollten weitere Personen (Kinder, Ehegatt*innen) Ihren Gast begleiten, benötigen Sie auch deren Personalien.
Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung kann nur persönlich erfolgen. Sollten Sie dennoch verhindert sein, kann eine andere Person mit einer von Ihnen unterschriebenen schriftlichen Vollmacht, sowie der Kopie Ihres Ausweisdokuments die Angelegenheit für Sie erledigen.
Die Verpflichtung endet mit der Ausreise des Gastes oder wenn Ihrem Gast ein Aufenthaltstitel für einen anderen Zweck erteilt wird.
Gebühren
- Volljährige: 29,00 Euro
- Minderjährige: 14,50 Euro
Kontakt
Kontext
Stand: 15.03.2024
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