Versorgungsamt
Die Strukturen der Versorgungsbehörden in Nordrhein-Westfalen wurden zum 1. Januar 2008 aufgelöst. Aufgaben wurden anders verlagert und überwiegend an die Kommunen übertragen.
Die Aufgaben des Schwerbehindertenrechts haben die Kreise und kreisfreien Städte übernommen. Welcher Kreis oder welche kreisfreie Stadt zuständig ist, richtet sich nach dem Wohnsitz oder dem gewöhnlichen Aufenthaltsort der Betroffenen.
Für Mülheim ist das Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Essen, Stadtamt 50-5, Klinkestraße 29 - 31 in 45136 Essen (Bergerhausen) zuständig.
Telefon:
- 0201 / 88 50-591 (Buchstaben A - F)
- 0201 / 88 50-544 (Buchstaben G - K)
- 0201 / 88 50-553 (Buchstaben L - R)
- 0201 / 88 50-527 (Buchstaben S - Z) oder
- Zentrale der Stadt Essen 0201 / 88-0
Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr, Montag und Dienstag von 14.00 bis 15.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr. Das Amt ist ab Essen Hauptbahnhof mit den Buslinien 154 und 155 in Richtung Essen Bergerhausen mit dem ÖPNV erreichbar.
Auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster können Sie den Antrag herunterladen.
Im Beitrag Ausstellung des Schwerbehindertenausweis finden Sie Informationen zur Antragstellung.
Bei Fragen oder Hilfestellung zum Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht können Sie sich in Mülheim an der Ruhr bei der Beratungsstelle für schwerbehinderte Menschen beraten lassen: Sozialamt der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ruhrstraße 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, Telefon: 0208 / 455-5063 oder 0208 / 455-5064 (Kommunikationscenter Telefon: 0208 / 455-0).
Sprechstunde: nach Terminvereinbarung
Weitere Informationen finden Sie auf dem Informationsportal "Leben mit Behinderungen in NRW".
Kontakt
Stand: 11.03.2024
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