Archiv-Beitrag vom 31.03.2021VHS an der Bergstraße

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Petitionsausschuss sieht keine Handlungsnotwendigkeiten

Mit Schreiben vom 31. März 2021 hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen mitgeteilt, dass der Petitionsausschusses des Landtages des Landes Nordrhein-Westfalen derzeit keine Veranlassung sieht, der Landesregierung Maßnahmen für die Umsetzung des Bürgerentscheides zu empfehlen.

Das alte VHS-Gebäude an der Bergstraße. - Kulturbetrieb
 
„Wir waren uns immer sicher, rechtskonform zu handeln, so Kämmerer Frank Mendack, dennoch freuen wir uns über die Bestätigung des Petitionsausschusses, der die Entscheidungen von Rat und Verwaltung zur VHS nicht beanstandet hat und darauf hinweist, dass kommunalpolitisch zunächst eine mit der Haushaltssituation vereinbare Lösung gefunden werden muss.“

Oberbürgermeister Marc Buchholz und Kämmerer Frank Mendack machen an dieser Stelle noch einmal deutlich, dass es nun darum geht, „nach vorne zu schauen und den nun eingeschlagenen Weg einer Kooperation mit dem VHS-Architekten Teich fortzusetzen“.
 
Die Mitteilung des Petitionsausschusses ist beigefügt.

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Stand: 31.03.2021

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