Visa-Regeln für die Erdbeben-Opfer in der Türkei
Die Bundesregierung bietet türkischen Staatsangehörigen, die von der Erdbeben-Katastrophe betroffen sind, ein vereinfachtes, pragmatisches Visumverfahren an.
Alle Informationen zum vereinfachten Visumsverfahren finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Unter anderem wird dabei eine Verpflichtungserklärung benötigt, diese sollten Sie vor Beginn des Visumsverfahren in Ihrer Ausländerbehörde abgeben.
Für die Abgabe eine Verpflichtungserklärung können sie unter der E-Mail: abh.tuerkei-erdbeben@muelheim-ruhr.de einen Termin vereinbaren.
Die Terminzeiten sind montags 14 bis 16 Uhr und mittwochs von 9 bis 11 Uhr.
Von Ihrem Gast bringen Sie folgende Angaben mit:
- Name (laut Pass)
- Vorname (laut Pass)
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Staatsangehörigkeit
- Passnummer des Nationalpasses Ihres Gastes
- Adresse des Gastes im Ausland
- Beziehung zu Ihrem Gast
Sollten weitere Personen (Kinder, Ehegatt*innen) Ihren Gast begleiten, benötigen Sie auch deren Personalien.
Unterlagen
Folgende Unterlagen werden für die Verpflichtungserklärung benötigt:
- Ihre letzten drei Gehalts- oder andere Einkommensnachweise, beispielsweise Bescheinigung des Steuerberaters über die Gewinne (Kopie und Original)
- Ihr Nationalpass oder Personalausweis (Original)
- Ihr Mietvertrag, Grundsteuerbescheid oder Grundbucheintrag (Kopie und Original)
Gebühren
Für die Verpflichtungserklärung fallen folgende Gebühren an:
- Volljährige: 29 Euro
- Minderjährige: 14,50 Euro
- Für jede Kopie, die hier gefertigt werden muss, fallen Gebühren in Höhe von 0,50 Euro an.
Kontakt
Stand: 16.03.2023
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