Volksfest

Volksfest

Die Saarner Kirmes, 2016 zum ersten Mal auf dem Stadthallen-Parkplatz, kam bei den Mülheimerinnen und Mülheimern sehr gut an. - Saskia Ketz Fotografie/MST GmbH

Sie möchten ein Volksfest durchführen?

Dann benötigen Sie eine Festsetzung gemäß § 60 b der Gewerbeordnung (GewO), die vom Ordnungsamt erteilt wird.

Unterlagen

Unterlagen

Bitte nehmen Sie dazu mit uns Kontakt auf und stellen einen formlosen Antrag.

Fügen Sie folgende Unterlagen dem Antrag bei:

  • Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Vorläufige Händler*innenliste

Damit Sie rechtzeitig Ihre Festsetzung erhalten, ist es erforderlich, dass Sie die nachstehenden Antragsfristen beachten:

  • bei erstmaligen neuen Großveranstaltungen spätestens sechs Monate,
  • sonst bei Großveranstaltungen spätestens vier Monate oder
  • bei alle anderen Veranstaltungen spätestens zwei Monate

vor Veranstaltungsbeginn.

Dies gilt besonders bei geplanten Veranstaltungen im Freien, da hier besondere Anforderungen an die Veranstaltungsfläche sowie der Zu- und Abfahrt beziehungsweise Parkplatzmöglichkeiten gestellt werden.

Wenn Sie Fragen haben oder wegen der Sicherheitsauflagen zweifeln, ob Ihre Veranstaltung wunschgemäß durchgeführt werden kann, können Sie sich unter: Amt32.Veranstaltungen@muelheim-ruhr.de melden.

Gebühren

Gebühren

Die Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich nach dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand und beträgt im Regelfall 500,00 Euro.

 

Kontakt

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Kontext


Stand: 17.05.2024

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Haben Sie ein anderes Anliegen, um das wir uns kümmern sollen, dann wenden Sie sich bitte an die Bürgeragentur.

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