Volksfest
Sie möchten ein Volksfest durchführen?
Dann benötigen Sie eine Festsetzung gemäß § 60 b der Gewerbeordnung (GewO), die vom Ordnungsamt erteilt wird.
Unterlagen
Bitte nehmen Sie dazu mit uns Kontakt auf und stellen einen formlosen Antrag.
Fügen Sie folgende Unterlagen dem Antrag bei:
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Vorläufige Händler*innenliste
Damit Sie rechtzeitig Ihre Festsetzung erhalten, ist es erforderlich, dass Sie die nachstehenden Antragsfristen beachten:
- bei erstmaligen neuen Großveranstaltungen spätestens sechs Monate,
- sonst bei Großveranstaltungen spätestens vier Monate oder
- bei alle anderen Veranstaltungen spätestens zwei Monate
vor Veranstaltungsbeginn.
Dies gilt besonders bei geplanten Veranstaltungen im Freien, da hier besondere Anforderungen an die Veranstaltungsfläche sowie der Zu- und Abfahrt beziehungsweise Parkplatzmöglichkeiten gestellt werden.
Wenn Sie Fragen haben oder wegen der Sicherheitsauflagen zweifeln, ob Ihre Veranstaltung wunschgemäß durchgeführt werden kann, können Sie sich unter: Amt32.Veranstaltungen@muelheim-ruhr.de melden.
Gebühren
Die Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich nach dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand und beträgt im Regelfall 500,00 Euro.
Kontakt
Kontext
- 2_ Veranstaltererklärung_ (Dateigröße: 12 KB/-typ: pdf)
- 3_ Versicherungsbestätigung_ (Dateigröße: 573 KB/-typ: pdf)
- Antrag auf Durchführung einer Veranstaltung (Dateigröße: 538 KB/-typ: pdf)
Stand: 17.05.2024
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