Wahl des (Ober-)Bürgermeisters
Direktwahl der kommunalen Hauptverwaltungsbeamt*innen
Die Direktwahlen der (Ober-)Bürgermeisterinnen und (Ober-)Bürgermeister, in den nordrhein-westfälischen Städten, Gemeinden und Kreisen, finden seit 1999 statt.
Für die Direktwahl gelten weitgehend die Bestimmungen über die Wahl der Vertretungen. Die (Ober-)Bürgermeister*innen werden von den Bürger*innen in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf die Dauer von fünf Jahren nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt.
Gewählt ist die Kandidatin*der Kandidat, die*der mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, ist am zweiten Sonntag nach der Wahl, eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbenden mit der höchsten Stimmenzahl durchzuführen. Das Gesetz zur Wiedereinführung der Stichwahl vom 3. Mai 2011 regelt die Details.
Die nächste Wahl des Oberbürgermeisters oder der Oberbürgermeisterin findet zusammen mit den Kommunalwahlen im Jahr 2025 statt.
Die Ergebnisse der vorangegangenen Oberbürgermeisterwahlen können Sie dem unten aufgeführten Beitrag entnehmen.
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Stand: 16.01.2023
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