Wichtiger Hinweis für Ersterteilungen sowie Verlängerungen von Jagdscheinen

Wichtiger Hinweis für Ersterteilungen sowie Verlängerungen von Jagdscheinen

Wichtiger Hinweis für Ersterteilungen sowie Verlängerungen von Jagdscheinen:

Bildausschnitt zeigt einen Jäger und seinen Hund in der Natur. Jägerprüfung, Jagdschein - Canva

Die Antragsstellung für das nächste Jagdjahr ist bereits jetzt möglich, auch wenn der Nachweis der ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung gemäß § 17 Absatz 1 Nr. 4 Bundesjagdgesetz (BJagdG) noch nicht vorliegt.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und Asylsystems am 31.10.2024 haben sich relevante Änderungen für die Ersterteilung sowie Verlängerung von Jagdscheinen ergeben. Die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 17 BJagdG ist um zusätzliche Erkenntnisstellen erweitert worden.

Aufgrund der Änderungen im Waffengesetz und im Bundesjagdgesetz kommt es zu einer längeren Bearbeitungsdauer. Eine sofortige Verlängerung ist nicht mehr möglich.

Die Zuverlässigkeitsüberprüfungen gemäß § 17 BJagdG und §§ 5 und 6 Waffengesetz (WaffG) dürfen erst nach der Antragsstellung (hier ist zunächst nur die Vorlage des Antragsformulars nötig) durch die Untere Jagdbehörde veranlasst werden. 

Nach dem Eingang des ausgefüllten Antrages - gerne per E-Mail: jagd@muelheim-ruhr.de oder Postweg: Stadt Mülheim an der Ruhr, Untere Jagdbehörde, Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr - wird die Zuverlässigkeitsüberprüfung erfolgen. Nachdem diese erfolgt ist, werden Sie informiert und ein Termin zur persönlichen Vorsprache vereinbart.

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Stand: 10.01.2025

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