Archiv-Beitrag vom 05.09.2019Windkraft rechtmäßig
OVG Münster hat entschieden: Genehmigung des Windrades in Mülheim ist nunmehr bestandskräftig und nicht mehr anfechtbar.
Das Amt für Umweltschutz Mülheim hat die Genehmigung für die Windenergieanlage auf der Deponie Kolkerhofweg zu Recht erteilt: Mit Beschluss vom 7. August 2019 lehnte das Oberverwaltungsgericht NRW (OVG Münster) den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf zur Klage einer Oberhausener Bürgerin gegen die Genehmigung der Windenergieanlage ab. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte bereits mit Urteil vom 1. März 2018 die Rechtmäßigkeit der Genehmigung festgestellt. Durch die Entscheidung des OVG Münster ist das Urteil des Verwaltungsgerichts nun rechtskräftig geworden.
In seiner Begründung führte das OVG Münster aus, dass die Windenergieanlage auf der Deponie Kolkerhofweg die Nachbarschaft nicht in ihren Schutzrechten verletzt und durch den Betrieb keine schädlichen Umwelteinwirkungen herbeiführt werden. Der Anlagenbetrieb ist unter Berücksichtigung der auferlegten Maßnahmen auch mit dem Landschafts- und Naturschutzrecht vereinbar. Die Genehmigung des Windrades in Mülheim ist nunmehr bestandskräftig und nicht mehr anfechtbar.
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Stand: 06.09.2019
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