Zinsgünstige Baudarlehen
Bauliche Hilfen
Die Entwicklung zu einer immer älter werdenden Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland führt zu einem Umdenken in der Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik.
Eine bedarfsgerechte Wohnraumversorgung bedeutet zunehmende Barrierefreiheit, die im Sinne der bereits geschaffenen gesetzlichen Grundlagen immer mehr umgesetzt wird. Damit wird es einer wachsenden Zahl älterer Menschen möglich, in der eigenen Wohnung und dem vertrauten Umfeld zu verbleiben und trotz Mobilitätseinschränkungen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen.
Diese Personengruppen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf sogenannte Wohnungshilfen. Das Land Nordrhein-Westfalen bietet Hilfen zur Beschaffung, Ausstattung, Erhaltung oder zum behindertengerechten Umbau von Wohnraum an.
Betroffene und Vermiteter*innen und können sich über zinsgünstige Baudarlehen für Schwerbehinderte beraten und informieren lassen.
Für Mülheim ist das Amt für Wohnbauförderung und Grundstücksverkehr, Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5 zuständig.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Informationsportal "Leben mit Behinderungen in NRW".
Kontakt
Stand: 12.09.2024
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