Zulassung von ukrainischen Fahrzeugen
Seit dem 1. Oktober 2024 sind alle besitzhabende Personen von Ukrainischen Fahrzeugen, die länger als 1 Jahr in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, verpflichtet ihr Fahrzeug nach Deutschland umzumelden.
Foto: Canva
Die bis zum 30. September 2024 ausgestellten Ausnahmegenehmigungen haben keine Gültigkeit mehr und berechtigen nicht mehr zur weiteren Nutzung der Fahrzeuge.
Durch die Umschreibung werden deutsche Fahrzeugdokumente und Kennzeichen zugeteilt. Die ukrainischen Dokumente und Kennzeichen werden für mindestens sechs Monate eingezogen und ungültig markiert. Eine Abholung der Ukrainischen Dokumente und Kennzeichen ist frühestens sechs Monate nach dem Zulassungsdatum und höchstens ein Jahr nach Zulassungsdatum im Bürgeramt möglich.
Hinweis: Nicht jedes Ukrainisches Fahrzeug entspricht der EU-Konformitätserklärung, dies führt dazu, dass Ausnahmegenehmigungen für zum Beispiel die Abgasnorm oder Kühlflüssigkeit erteilt werden müsse. Diese Ausnahmegenehmigung kann vorab bei der Bezirksregierung Düsseldorf oder im Zuge der Zulassung beantragt und genehmigt werden. In beiden Fällen wird eine Gebühr fällig.
Buchen Sie hier einen Termin für die Umschreibung Ihres Fahrzeuges. Nutzen Sie dafür bitte die Terminauswahl „Importfahrzeug“.
Unterlagen
- Pass oder Aufenthaltstitel
- Ukrainische Fahrzeugdokumente
- Ukrainische Kennzeichen
- Zollbescheinigung (erhältlich beim Hauptzollamt Duisburg)
- Gutachten nach § 21 StVZO
- Ggf. Gutachten nach § 70 StVZO
- Elektronische Versicherungsnummer (EVB)
- SEPA-Lastschriftmandat/IBAN
Kontakt
Stand: 15.11.2024
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