Zusatzurlaub
Personen, die über einen Schwerbehindertenausweis verfügen, erhalten zusätzliche Urlaubstage von einer Arbeitswoche pro Kalenderjahr, bezogen auf den jeweiligen individuellen Anspruch des*der Betroffenen.
Der Anspruch auf Zusatzurlaub gilt ab dem Augenblick in dem die Schwerbehinderteneigenschaft festgestellt ist, für jeden vollen Kalendermonat.
Den genauen Anspruch berechnen die Arbeitgebenden, bei denen der Zusatzurlaub unter Vorlage des Schwerbehindertenausweises geltend gemacht wird.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Informationsportal "Leben mit Behinderungen in NRW".
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Stand: 13.09.2024
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