Erstes Änderungsverfahren zum Landschaftsplan
Mit der frühzeitigen Beteiligung der BürgerInnen sowie der Träger öffentlicher Belange (Fachbehörden, Verbände und mehr) vom 12. September 2005 bis 11. Oktober 2005 ist ein erstes Änderungsverfahren zum Landschaftsplan für die folgenden Bereiche eingeleitet worden:
- 1. Erweiterungen bei Landschaftsschutzgebieten:
- LSG 2.2.2.11 Lilienthalstraße / Schürfeld
- LSG 2.2.2.15 Föhrenkamp
- LSG 2.2.2.19 Erzweg
- LSG 2.2.2.19 Hantenweg
- 2. Überprüfung des Schutzstatus und der angegebenen Schutzzwecke für einige Geschütze Landschaftsbestandteile
- 3. Ausweitung der Naturschutzausweisung im Bereich des Auberges / ehemaliger Truppenübungsplatz
- 4. Redaktionelle Änderungen im Bereich der Naturschutzgebiete
Durch das Änderungsverfahren soll den Anregungen der Bezirksregierung Düsseldorf aus der Genehmigung des neuen Landschaftsplanes nachgekommen werden, daneben sollen weitere Änderungen vorgenommen werden, die im Aufstellungsverfahren 2005 aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden konnten.
Im weiteren Verfahren wurde festgestellt, dass ist die kurzfristige Weiterführung nicht mehr für alle Punkte möglich war. Zum Teil haben sich die planerischen Grundvoraussetzungen durch den gerade erst erstellten Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) geändert, zum Teil ist eine inhaltliche Prüfung und Abstimmung noch nicht abgeschlossen. Deshalb wurde die unter Nr. 3 eingeleitete Änderung der Naturschutzausweisungen im Bereich des ehemaligen Standortübungsplatzes am Auberg als "1. Änderung - Teil A" alleine fortgeführt. Die anderen Änderungen sollen als "Teil B" folgen.
Die Änderung Teil A (Auberg) lag in der Zeit vom 10. September 2009 bis 9. Oktober 2009 öffentlich aus, gleichzeitig fand eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt. Aufgrund gleichzeitig geänderter Rechsgrundlagen auf Bundesebene wurde ein zusätzliches Beteiligungsverfahren durchgeführt. Die abgegebenen Stellungnahmen wurden geprüft, über die Wertung der Anregungen und die abschließende Landschaftsplan-Änderung entschied der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr am 21. Juli 2011.
Blick in das neue Naturschutzgebiet "Schmitterbachtal" im ehemaligen Standortübungsplatz Auberg
Die erste Änderung - Teil A (Auberg) wurde nach Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf mit der öffentlichen Bekanntmachung vom 29. Februar 2012 rechtskräftig. Die Änderungen sind in den unten genannten Karten und den textlichen Festsetzungen und Erläuterungen berücksichtigt.
Inhaltsverzeichnis
Karte der Entwicklungsziele
Karte der Festsetzungen
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Stabsstelle Umweltplanung und Untere Naturschutzbehörde.
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Stand: 29.06.2023
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