37/31 (Stellungnahmen im bauaufsichtlichen Verfahren)
Foto: Ewald Koschut
Dass heute weit weniger Brände zum Ausbruch kommen als je zuvor, daran haben auch die Expert*innen der Berufsfeuerwehr ihren Anteil.
Die Beteiligung der Brandschutzdienststellen aufgrund baurechtlicher Vorschriften ist im § 25 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) des Landes Nordrhein-Westfalen rechtlich vorgeschrieben.
Wesentliche Aufgabe ist es, innerhalb von Planungs- und Genehmigungsverfahren vorbeugende bauliche, anlagentechnische und/oder betriebliche Maßnahmen zur Vermeidung einer Brand- und Rauchausbreitung in Gebäuden sowie die Möglichkeiten der Feuerwehr für eine wirksame Brandbekämpfung und Menschenrettung zu bewerten. Anforderungen oder Anregungen werden an die entsprechende Genehmigungsbehörde weitergeleitet, die dann darüber abschließend entscheidet. Dies gilt insbesondere auch für spezielle Anlagen und Einrichtungen mit Gefahrstoffen, die besondere Risiken und Gefahren im Brand- oder Störfall beinhalten.
Darüber hinaus stehen die Mitarbeitenden der Abteilung "Vorbeugender Brandschutz" Bürger*innen, Bauherr*innen, Architekt*innen und Bauausführenden in allen Belangen des baulichen Brandschutzes beratend zur Seite.
Kontakt
Stand: 25.03.2025
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