Abteilung 37/3 (Vorbeugender Brandschutz)
Abteilungsleiter
37-30 (Sonderobjekte)
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37-31 (Stellungnahmen im bauaufsichtlichen Verfahren)
Dass heute weit weniger Brände zum Ausbruch kommen als je zuvor, daran haben auch die Expert*innen der Berufsfeuerwehr ihren Anteil.
Die Beteiligung der Brandschutzdienststellen aufgrund baurechtlicher Vorschriften ist im § 25 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) des Landes Nordrhein-Westfalen rechtlich vorgeschrieben.
Wesentliche Aufgabe ist es, innerhalb von Planungs- und Genehmigungsverfahren vorbeugende bauliche, anlagentechnische und/oder betriebliche Maßnahmen zur Vermeidung einer Brand- und Rauchausbreitung in Gebäuden sowie die Möglichkeiten der Feuerwehr für eine wirksame Brandbekämpfung und Menschenrettung zu bewerten. Anforderungen oder Anregungen werden an die entsprechende Genehmigungsbehörde weitergeleitet, die dann darüber abschließend entscheidet. Dies gilt insbesondere auch für spezielle Anlagen und Einrichtungen mit Gefahrstoffen, die besondere Risiken und Gefahren im Brand- oder Störfall beinhalten.
Darüber hinaus stehen die Mitarbeitenden der Abteilung "Vorbeugender Brandschutz" Bürger*innen, Bauträger*innen, Architekt*innen sowie Bauausführenden in allen Belangen des baulichen Brandschutzes beratend zur Seite.
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37-32 (Brandverhütungsschauen)
Im Rahmen der "Brandverhütungsschau" werden besonders gefährdete Gebäude und Einrichtungen bezüglich der Belange des Brandschutzes überprüft.
Die Brandverhütungsschau ist die regelmäßige, behördliche Prüfung von Gebäuden, Betrieben und Einrichtungen in denen eine erhöhte Brandgefahr besteht oder in denen bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Menschen, Tieren oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind.
Die gesetzliche Grundlage der Brandverhütungsschau findet sich im § 26 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) des Landes Nordrhein-Westfalen.
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37-33 (Brand- und Gefahren - Meldeanlagen)
Bei der Planung und Errichtung von Brand- und Gefahrenmeldeanlagen wirkt die Feuerwehr mit.
Download > Anschlussbedingungen für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen
Download > BMA-Fehlalarmierungssatzung
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37-34 (Einsatzplanung / -organisation)
Wenn der Ernstfall eintritt, muss rasch gehandelt werden. Eine gute planerische Vorbereitung ist darum das A und O.
Die Berufsfeuerwehr Mülheim an der Ruhr ist für viele Eventualitäten gewappnet und hält Pläne vor, um ihre Einsätze effektiv abwickeln zu können. So gibt es für jedes Gebäude in der Stadt mit automatischer Brandmeldeanlage eine Mappe mit Übersichtsplänen, Ansprechpersonen und wichtigen Einsatzhinweisen.
Des Weiteren sind für verschiedene Gefahrenlagen unterschiedliche Abwehrplanungen vorbereitet: für Hochwasser, Waldbrand, Ausfall der Trinkwasserversorgung, Einsätze in U-Bahn-Anlagen und so weiter.
Darin sind Zuständigkeiten geregelt, Maßnahmen festgelegt und Checklisten erstellt.
So bleibt der Überblick auch bei komplexen Fällen bestmöglich gewahrt.
Hier erfahren Sie mehr zu Feuerwehrplänen.
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Stand: 13.04.2023
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