37/52 (Abrechnung Rettungsdienst)
Die Stadt Mülheim ist als Trägerin des Rettungsdienstes dazu verpflichtet, die Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes sicherzustellen.
Für die Durchführung der Notfallrettungs- und Krankentransporteinsätze ist die Stadt berechtigt, auf Basis einer entsprechenden Satzung Gebühren zu erheben.
Bei Inanspruchnahme des Rettungsdienstes werden diese Gebühren entweder mit den Patient*innen selbst oder – bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen – mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet.
Im Jahr 2014 wurden Gebührenbescheide für die Abrechnung von mehr als 28.000 Notfallrettungs- und Krankentransporteinsätze erstellt.
Weitere Informationen finden Sie in der Rettungsdienstgebührensatzung 2019.
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Stand: 25.01.2023
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