Abteilung 37/5 (Verwaltung und Finanzen)
Abteilungsleiter
37-50 (Controlling und Kostenrechnung, Katastrophenschutzplanung)
Die Leistungen der Feuerwehr und des Rettungsdienstes umfassen ein umfangreiches Spektrum. Ob das Löschen von Bränden, das Einfangen von Tieren oder der Transport und die medizinische Versorgung von kranken oder verletzten Personen… alle Leistungen verursachen Kosten.
Um eine effiziente und wirtschaftliche Leistungserstellung zu gewährleisten, ist es wichtig festzustellen, welche Kosten die einzelnen Leistungen tatsächlich verursachen. Anhand einer entsprechenden Kostenrechnung werden sozusagen die „Preise“ für die einzelnen Leistungen ermittelt.
Dadurch erschließt sich die Möglichkeit, eine effiziente und wirtschaftliche Leistungserstellung zu gewährleisten, indem Art und Umfang des Aufwands laufend überprüft und im Bedarfsfall angepasst werden.
Darüber hinaus wird der für eine Gebührenkalkulation erforderlichen Kostenermittlung Rechnung getragen.
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37-51 (Haushaltswesen und Satzungen)
Dieses Arbeitsgebiet ist zentrale Finanzverwaltung, Buchhaltung und Beschaffungsabteilung der Feuerwehr.
Aufgrund der Komplexität der vielfältigen Aufgaben der Feuerwehr ist sowohl das Vorhalten von entsprechend qualifiziertem Personal als auch eine angemessene Ausstattung von Gebäudeflächen, Werkstätten, Fahrzeugen und Geräten sowie deren Finanzierung zu gewährleisten.
Die bedarfsgerechte Planung als auch die sachgerechte und wirtschaftliche Verwendung dieser Finanzmittel muss unter Berücksichtigung der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben sichergestellt werden.
Grundsätzlich sind die Leistungen der Feuerwehr für Bürger*innen unentgeltlich. Lediglich für bestimmte Einsatzarten, die im Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz definiert sind, können Kostenersatz verlangt beziehungsweise Gebühren erhoben werden.
Grundlage für die Abrechnung dieser Kosten sind die entsprechenden Satzungen.
Hier finden Sie eine Liste aller Satzungen der Feuerwehr.
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37-52 (Abrechnung Rettungsdienst)
Die Stadt Mülheim ist als Trägerin des Rettungsdienstes dazu verpflichtet, die Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes sicherzustellen.
Für die Durchführung der Notfallrettungs- und Krankentransporteinsätze ist die Stadt berechtigt, auf Basis einer entsprechenden Satzung Gebühren zu erheben.
Bei Inanspruchnahme des Rettungsdienstes werden diese Gebühren entweder mit den Patient*innen selbst oder – bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen – mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet.
Im Jahr 2014 wurden Gebührenbescheide für die Abrechnung von mehr als 28.000 Notfallrettungs- und Krankentransporteinsätze erstellt.
Weitere Informationen finden Sie in der Rettungsdienstgebührensatzung 2019.
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37-53 (Zivil- und Katastrophenschutz)
In Mülheim an der Ruhr gibt es seit vielen Jahren einen gut funktionierenden Katastrophenschutz. Alles läuft hier unter dem Motto: „Gemeinsam für Mülheim“.
Neben der Feuerwehr arbeiten das Deutsche Rote Kreuz (DRK), die Johanniter Unfallhilfe (JUH), der Malteser Hilfsdienst (MHD), das Technische Hilfswerk (THW) und die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) tatkräftig mit. Eine zusätzliche Unterstützung erfahren die Helfenden durch die Notfallseelsorge und die beiden Mülheimer Krankenhäuser.
Regelmäßige gemeinsame Übungen sind eine gute Vorbereitung auf den Ernstfall und fördern das Gemeinschaftsgefühl. So wird unter anderem jährlich eine Großübung zur Vorbereitung auf Einsätze mit einem Massenanfall von Verletzten durchgeführt.
Die enge und sehr gute Zusammenarbeit von Feuerwehr und Hilfsorganisationen in Mülheim an der Ruhr hat sich bewährt und bildet einen Grundpfeiler für die Sicherheit unserer Stadt.
- Weitere Informationen zum Zivil- und Katastrophenschutz
- Modulsystem Trinkwassernot- und Energieversorgung
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Stand: 13.06.2023
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