Ausstellung des Schwerbehindertenausweises

Ausstellung des Schwerbehindertenausweises

Ein junger Mann mit einem dunkel rotem Shirt und kurzer Hose sitzt in einem Rollstuhl. Neben dem Mann sitzt ein heller Retriever mit einem blauen Halstuch. - Gesundheitsamt - Canva von Pixelhot

Schwerbehindertenausweis

Mit dem "Grad der Behinderung - GdB" wird die Auswirkung einer Behinderung auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gekennzeichnet. Als "schwerbehindert" gelten Menschen, bei denen ein GdB von mindestens 50 festgestellt wurde. Mit dem Ausweis kann man eine bestehende Schwerbehinderung nachweisen. Die einzelnen Gesundheitsstörungen werden nicht auf dem Ausweis vermerkt und sind somit für Fremde nicht erkennbar. Lediglich der Grad der Behinderung und eventuelle Merkzeichen finden sich dort wieder. Der Ausweis gilt ab dem Monat der Antragstellung. Bei begründetem Interesse kann unter bestimmten Voraussetzungen ein früherer Zeitpunkt eingetragen werden.

Wo bekommen Sie den Antrag?

Den Antrag bekommen Sie bei der Stadt Mülheim an der Ruhr in folgenden Bereichen:

Gibt es Hilfestellung beim Ausfüllen eines Antrages?

  • Bei der örtlichen Fürsorgestelle: Sozialamt der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ruhrstraße 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, Erdgeschoss, Zimmer 33
    Telefon: 0208 / 455-5063, 455-5064 oder 455-0 (Kommunikationscenter)
    Sprechstunde: nach Terminvereinbarung
  • Stadt Essen (ehemals Versorgungsamt) Stadtamt 50-5,
    Klinkestraße 29 - 31, 45136 Essen-Bergerhausen
    Telefon:
    0201 / 88 50-591 (Buchstaben A - F)
    0201 / 88 50-544 (Buchstaben G - K)
    0201 / 88 50-553 (Buchstaben L - R) 
    0201 / 88 50-527 (Buchstaben S - Z) oder
    Zentrale Stadt Essen 0201 / 88-0
    Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr, Montag und Dienstag von 14.00 bis 15.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr.
    Erreichbar über die Buslinien 154 und 155 (Richtung Essen-Bergerhausen) ab Essen Hauptbahnhof.

Antragstellung

Der Antrag wird bei der Stadt Essen bearbeitet und an einen Medizinischen Dienst zur Prüfung weitergeleitet. Dieser bewertet den sogenannten Grad der Behinderung, der dann von 10 bis 100 Grad ausgesprochen wird. Der Medizinische Dienst prüft anhand der ärztlichen Unterlagen:

  • ob und welchen Grad der Behinderung Sie haben,
  • bei Änderungsanträgen: ob sich Ihr Grad der Behinderung geändert hat,
  • ob und wenn ja, welche Merkzeichen durch Ihre Behinderung vorliegen.

Ab einem Grad der Behinderung von 50 bekommen Sie einen Schwerbehindertenausweis. Das Antragsverfahren und die Ausweisverlängerung sind kostenfrei.

Was ist wichtig?

  • Bitte schreiben Sie alle gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf. Es müssen keine Fachbegriffe sein. Sie können beispielsweise Herzleiden, Schwerhörigkeit und mehr angeben.
  • Unabdingbar sind die Angaben über alle behandelnden Ärzte und Ärztinnen, ebenso wie deren Namen und Anschriften, des Weiteren aller Kliniken, die Sie in den letzten zwei Jahren behandelt haben.
  • Fügen Sie Ihrem Antrag ein Passfoto bei.
  • Der Antrag muss persönlich unterschrieben werden.

Rechte durch den Schwerbehindertenausweis, sogenannte Nachteilsausgleiche:

  • Mehr Schutz für Kündigung durch Ihre*n Arbeitgeber*in
  • Zusatzurlaub
  • Sie zahlen weniger Steuern
  • Sie können früher Ihre Altersrente erhalten (Aber: Beachten Sie die Regelung, wenn Sie Altersteilzeit beantragt haben)

Was passiert nach der Antragstellung?

  • Nachdem der Antrag eingegangen ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
  • Ihre Ärzteschaft wird nach Ihrem Gesundheitszustand befragt. Diese Befragung benötigt Zeit, bis alle Ärztinnen und Ärzte geantwortet haben.
  • Ein*e Gutachter*in beurteilt anhand der eingegangenen Befunde Ihren Gesundheitszustand und Ihre aktuellen Beeinträchtigungen. Sie müssen dafür in der Regel nicht zu einer Untersuchung.
  • Die Versorgungsverwaltung aus Essen sendet Ihnen den Bescheid mit dem Ergebnis der Untersuchung und den Schwerbehindertenausweis zu.

Merkzeichen: Was bedeuten sie und wie wirken sie sich aus?

  • G - erhebliche Gehbehinderung: Mit diesem Merkzeichen können Sie ein vergünstigtes Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr erhalten oder Sie zahlen weniger Steuern für Ihr Auto.
  • GL - gehörlos: Mit diesem Merkzeichen können Sie ebenfalls ein vergünstigtes Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr erhalten oder Sie zahlen weniger Steuern für Ihr Auto.
  • aG - außergewöhnliche Gehbehinderung: Mit diesem Merkzeichen können Sie ein vergünstigtes Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr erhalten und Sie zahlen keine Steuern für Ihr Auto. Sie können eine Parkerleichterung erhalten. Als Besonderheit in Mülheim an der Ruhr können Sie prüfen lassen, ob Ihnen aufgrund Ihrer Einkommenverhältnisse Fahrgutscheine zur Nutzung von Taxen zustehen.
  • B - Begleitung notwendig: Mit diesem Merkzeichen braucht Ihre Begleitung in Bussen und Bahnen nicht zu zahlen. Wer Sie begleitet, dürfen Sie selbst bestimmen.
  • RF - Rundfunk/Fernsehen: Mit diesem Merkzeichen zahlen Sie weniger Rundfunkgebühren.
  • H - Hilflosigkeit: Mit diesem Merkzeichen können Sie umsonst mit Bus und Bahn fahren und zahlen keine Steuern für Ihr Auto.
  • BI - Blindheit: Mit diesem Merzkzeichen können Sie umsonst mit Bus und Bahn fahren und zahlen keine Steuern für Ihr Auto. Darüber hinaus können Sie eine Parkerleichterung erhalten.

Weitere Informationen oder Beratung rund um das Thema "Menschen mit Behinderung":

Kontakt


Stand: 13.09.2024

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