Menschen mit Behinderung
Wenn Menschen in ihren körperlichen Funktionen, geistigen Fähigkeiten oder ihrer seelischen Gesundheit eingeschränkt sind und diese Einschränkungen dazu führen, dass sie in ihrer Erwerbsfähigkeit nicht nur vorübergehend gemindert sind, spricht man von Menschen mit Behinderungen. Ausgedrückt wird die Schwere der Einschränkung mit "Grad der Behinderung".
Erwerbsfähige Hilfebedürftige mit einem Grad der Behinderung ab 50 (oder 30 und Gleichstellung) benötigen besonderen Schutz und Förderung bei der (Wieder-)Eingliederung in Arbeit und werden daher durch spezielle Ansprechpersonen im Rahmen des Casemanagements der Sozialagentur betreut und begleitet. Diese Betreuung erfolgt in enger Kooperation mit anderen Trägern wie dem Landschaftsverband Rheinland, dem Integrationsfachdienst Oberhausen und weiteren Kostenträgern. Gemeinsam mit Ihnen können neue berufliche Perspektiven erarbeitet werden. Dazu gehört auch die Beratung über verschiedene Fördermöglichkeiten.
Nähere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie durch Ihren Ansprechpersonen. Außerdem können Sie sich auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales – BMAS – zum Thema Behinderung informieren.
Kontakt
Stand: 15.05.2017
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