Fischereiprüfung

Fischereiprüfung

Sie würden gerne die Fischereiprüfung ablegen?

Dazu müssen Sie mit Hauptwohnsitz in Mülheim an der Ruhr gemeldet sein und sich persönlich bei der Unteren Fischereibehörde unter Vorlage des Personalausweises anmelden.

Foto mit Angler und Angelrute. Nächster Termin für die Fischerprüfung steht fest. - Foto von Clark Young auf Unsplash

Die Anmeldegebühr beträgt 50 Euro und ist bar oder per EC-Karte bei der Unteren Fischereibehörde zu entrichten. Bei Minderjährigen wird hierzu der Kinderausweis, die Unterschrift und der Personalausweis einer oder eines Erziehungsberechtigen benötigt. Die Anmeldefrist für die Fischereiprüfung endet jeweils vier Wochen vor dem Prüfungstermin. Ausnahmen können nicht gemacht werden!

Die Fischereiprüfung findet mindestens einmal jährlich statt. Genaue Termine werden in der Tagespresse sowie auf diesen Seiten bekannt gegeben.

Der Rheinische Fischereiverband von 1880 e.V. bietet beispielsweise zu den Fischereiprüfungen Lehrgänge - auch Intensivlehrgänge an zwei Wochenenden - an. Der Lehrgang findet zweimal jährlich statt. Er ist aber keine Voraussetzung, um die Prüfung abzulegen.

Die Prüfung besteht aus drei Teilen. Zuerst wird der schriftliche Teil abgelegt.
Hierzu gibt es einen Fragebogen, der aus sechs unterschiedlichen Sachgebieten mit je zehn Fragen besteht. Sollte der schriftliche Teil nicht bestanden worden sein, können die Prüflinge nicht mehr zu den praktischen Teilen zugelassen werden. Ist aber die erforderliche Punktzahl - mindestens 42 insgesamt und sechs pro Sachgebiet - erreicht, müssen die Prüflinge im ersten praktischen Teil der Prüfung Fischtafeln erkennen. Im zweiten Teil muss das Angelgerät anhand einer Aufgabe waidgerecht zusammengebaut werden.

Ist die Prüfung erfolgreich abgelegt worden, kann unter Vorlage des Prüfungszeugnisses, einem Passbild sowie dem Personalausweis der Fischereischein am Wohnort beantragt werden.
 

Achtung wichtig: Anmeldungen per Briefpost sind nicht möglich!

Datenschutzhinweise des Ordnungsamtes

Ab 25. Mai 2018 gilt auch in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU).

Mit den folgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Ansprüche und Rechte.

Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den jeweils von Ihnen beantragten Leistungen beziehungsweise nach der Art der öffentlichen Aufgabe.

Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen EU-Datenschutzbestimmungen (EU-DSGVO).

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Stand: 30.07.2024

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