Zuteilung eines Saisonkennzeichens

Zuteilung eines Saisonkennzeichens

Wenn ein Fahrzeug nur für einen bestimmten Zeitraum im Jahr zugelassen sein soll, können Sie im Bürgeramt die Zuteilung eines Saisonkennzeichens beantragen.

Bildausschnitt zeigt eine fahrende Person im Cabrio, die Haare wehen im Wind. Fahren in der Sommersaison. Infos zur Zuteilung eines Saisonkennzeichens. - Canva

Es entfällt dann das alljährliche Abmelden und Wiederzulassen dieses Fahrzeuges. Allerdings darf das Fahrzeug dann natürlich nur innerhalb des festgelegten Zeitraums im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Außerhalb dieses Zeitraums darf sich das Fahrzeug auch nicht im öffentlichen Verkehrsraum befinden.

 

i-KFZ Logo des Bundesverkehrsministeriums, kleine Ausführung - BMVIDiese Dienstleistung ist grundsätzlich auch online, ohne Gang zur Behörde, möglich. Weitere Informationen dazu finden Sie im Bereich  i-KFZ: 

 

Unterlagen

Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass derjenigen Person, auf die das Fahrzeug zugelassen werden soll,
  • bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung sowie Personalausweis der Geschäftsführung beziehungsweise des Prokuristen oder der Prokuristin,
  • Zulassungsbescheinigung I (ehemals Fahrzeugschein),
  • Zulassungsbescheinigung II (ehemals Fahrzeugbrief),
  • eVB-Nummer (diese erhalten Sie von Ihrer Versicherungsgesellschaft),
  • amtliche Kennzeichen und
  • für das Fahrzeug muss eine gültige Hauptuntersuchung eines amtlich anerkannten technischen Überwachungsvereins (TÜV, DEKRA oder einer ähnlichen Einrichtung) nachgewiesen werden; die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung I reicht in der Regel aus.  
  • Halten Sie das erforderliche SEPA-Mandat für die Einziehung der Kfz-Steuer bereit (wird im Bürgeramt im Rahmen der Zulassung erstellt).
  • Wenn Sie sich vertreten lassen wollen, benötigt Ihre Vertretung eine formlose, schriftliche Vollmacht für die Zulassung, ein zusätzlich unterschriebenes SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer sowie die Originalausweise der Vollmachtgebenden.
    Ihre Vertretung muss sich auch selbst ausweisen können. Beachten Sie unbedingt auch die weiteren Hinweise zur Vollmacht in den weiter unten stehenden Links.

 

Gebühren

Gebühren

  • 30,00 Euro

Gegebenenfalls zuzüglich:

  •   3,80 Euro Zuteilung einer Zulassungsbescheinigung II (ZB II)
  •   5,10 Euro Umtausch der alten Papiere in eine Zulassungsbescheinigung II 
  •   2,60 Euro Vorabreservierung
  • 10,20 Euro Wunschkennzeichen 
  • 10,20 Euro für die Rücksendung der ZB II an die Bank (Leasing, Finanzierung)

Fremdkosten:

  • Etwa 15,00 Euro pro Schild bei Schildermacher*innen Ihrer Wahl

 

Kontakt

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Weitere Infos

Stand: 03.09.2024

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