Landschaftsplan - Abschnitt C 2.2 - Landschaftsschutzgebiete
Landschaftsschutzgebiete dienen dem Flächenschutz. Das Landschaftsschutzgebiet hat primär den Zweck, die kultivierte Landschaft zu schützen. Es kann aus ökologischen ästhetischen oder erholungsrelevanten Gründen festgelegt werden.
Häufig werden zusammenhängende Landschaftsräume wie Auen, Wälder, Hochflächen oder Ackerfluren als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. |
Landschaftsschutzgebiet "Saarn-Selbecker Hochflächen" |
Landschaftsschutzgebiete gemäß § 21 LG
Flächengröße insgesamt ca. 3.423,0 ha
Hinweis:
Die Landschaftsschutzgebiete sind mit ihren Grenzen in der Festsetzungskarte im Maßstab 1: 10.000 dargestellt.
Die textlichen Festsetzungen und Erläuterungen gliedern sich in die Allgemeinen Festsetzungen, die für alle Landschaftsschutzgebiete gültig sind, und die Besonderen Festsetzungen für die einzelnen Landschaftsschutzgebiete.
Inhaltsverzeichnis
Karte der Entwicklungsziele
Karte der Festsetzungen
Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Umweltschutz.
Kontakt
Stand: 01.12.2005
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