Gesundheitsbescheinigung für Pferde

Gesundheitsbescheinigung für Pferde

Pferd guckt aus der Pferdebox. Infos zur Gesundheitsbescheinigung für Pferde - Pixabay

Gesundheitsbescheinigung für Equiden (Pferde, Esel)

Equiden dürfen nur mit einer gültigen amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigung ins Ausland transportiert werden (tierseuchenrechtliche Vorschriften der Richtlinie 2009/156/EG).

Die Gesundheitsbescheinigung wird nach Prüfung der Unterlagen (Equidenpass, Kennzeichnung) und einer klinischen Untersuchung der betreffenden Tiere vor Ort erteilt, sofern keine Einwände bestehen.

Aufgrund organisatorischer Abläufe ist es notwendig, die geplante Auslandsreise mindestens zwei Werktage vor Abfertigungsdatum beim Veterinäramt der Stadt Mülheim an der Ruhr anzuzeigen.

Datenschutzhinweise des Veterinäramtes

Ab 25. Mai 2018 gilt auch in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU).

Mit den folgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Ansprüche und Rechte.

Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den jeweils von Ihnen beantragten Leistungen beziehungsweise nach der Art der öffentlichen Aufgabe.

Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen EU-Datenschutzbestimmungen (EU-DSGVO).

Auf Anforderung übersenden wir Ihnen diese auch per Post.

 

Unterlagen

Unterlagen

Das Formular zur Anmeldung zur Abfertigung von Pferdetransporten / Antrag auf Ausstellung einer amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigung ist vollständig ausgefüllt einzureichen.

 

Antrag Formular (PDF)

 

Das Formular können Sie, neben dem postalischen Weg, Fax oder Posteinwurf,  elektronisch an die folgende E-Mail-Adresse senden:

versenden

Gebühren

Gebühren

Die Gebühr für die Gesundheitsbescheinigung ergibt sich aus der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW.

  • Im Regelfall beträgt diese 112,- Euro für 1 bis 3 Equiden.
  • Für jeden weiteren Equiden erhöht sich die Gebühr um jeweils 15,- Euro.

Sie setzt sich folgendermaßen zusammen:

  • 50,- Euro Verwaltungsgebühr und
  • 42,- Euro für die Durchführung der oben genannten Amtshandlung.
  • 20,- Euro Wegstreckenentschädigung

Sollte sich im Einzelfall ein erhöhter Aufwand ergeben, können höhere Gebühren entstehen.

 

Kontakt

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Stand: 03.09.2024

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