Schöff*innenwahl 2023

Schöff*innenwahl 2023

Schöff*innenwahl 2023 in Erwachsenenstrafsachen sowie in Jugendstrafsachen

(Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028)

Justicia-Statue mit Waage und Schwert in den Händen, im Hintergrund blauer Himmel. Gerechtigkeit, Rechtsgrundlagen,  gesetzlichen Grundlagen - Pixabay

Unter Berücksichtigung wahlrechtlicher Termine zur Schöff*innenwahl endete aus organisatorischen Gründen die Bewerbungsfrist in Mülheim an der Ruhr am 5. Mai 2023.

Der Rat der Stadt wird in seiner Sitzung am 15. Juni 2023 die Vorschlagsliste mit allen fristgerecht eingegangenen Bewerbungen für die Erwachsenenstrafsachen im nicht öffentlichen Teil der Sitzung aufstellen.

Vorher erfolgt im öffentlichen Teil der Sitzung ein kurzer allgemeiner Bericht zum weiteren Verfahren.

Die Aufstellung der Vorschlagsliste mit den Bewerbungen für Jugendstrafsachen erfolgt im nicht öffentlichen Teil der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 2. Juni 2023.

Der Schöffenwahlausschuss tritt dann im Zeitraum vom 16. September bis 15. Oktober 2023 im Amtsgericht Mülheim an der Ruhr zusammen, um aus den Vorschlagslisten alle Schöff*innen zu wählen. Ein konkreter Termin steht voraussichtlich erst im Juni oder Juli 2023 fest. Die gewählten Schöff*innen werden dann nach der Wahl direkt vom Amtsgericht benachrichtigt.

Weitere Informationen zur Schöff*innenwahl finden Sie im Internet beispielsweise unter:

Telefonische Auskünfte zur Wahl der Schöff*innen in Erwachsenenstrafsachen erhalten Sie im Rats- und Rechtsamt unter den Rufnummern 0208 / 455-3032 sowie -3031.

Auskünfte zur Wahl der Jugendschöff*innen erhalten Sie im Sozialamt (Kommunaler Sozialer Dienst - KSD) unter der Rufnummer 0208 / 455-5153.

Kontakt

Kontext


Stand: 08.05.2023

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