Archiv-Beitrag vom 02.05.2011Anerkennungsgesetz für ausländische Berufsabschlüsse

Archiv-Beitrag vom 02.05.2011Anerkennungsgesetz für ausländische Berufsabschlüsse

Erfolgreiche Jugendliche - U25-Haus, SozialagenturDie Bundesregierung hat Ende März 2011 den Entwurf des sogenannten Anerkennungsgesetzes verabschiedet, das die Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse und Qualifikationen erheblich erleichtern soll (vgl. Newsletter Migration und Bevölkerung - MuB - 1/11, 9/10, 1/10).

Als wichtigste Neuerung wird ein Anspruch auf individuelle Prüfung der Qualifikation für Ausländer aus allen Herkunftsländern eingeführt. Bisher hatten nur EU-Bürger darauf ein gesetzlich garantiertes Recht.

Über die Bewertung der Qualifikation muss zukünftig innerhalb von drei Monaten entschieden werden. Allerdings gilt das Gesetz nur für vom Bund geregelte Berufe. Ingenieurs-, Architektur- und Erziehungsberufe werden beispielsweise von den Ländern geregelt. Diese haben aber zugesichert, in Kürze ebenfalls Vereinfachungen einzuführen (vgl. MuB 3/11).

Die Bundesregierung schätzt, dass bis zu 300.000 Personen von der Neuregelung Gebrauch machen könnten. Bundestag und Bundesrat müssen der Gesetzesregelung noch zustimmen.

Quelle: Newsletter Migration und Bevölkerung (MuB) Nr. 4/2011 und www.bundesregierung.de

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Stand: 18.04.2013

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