Ausstellung eines Personalausweises (ePA)
Allgemeine Informationen
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen. Personen, die über einen gültigen Reisepass verfügen, genügen damit ihrer Ausweispflicht.
Für Personen unter 16 Jahren kann ein Personalausweis mit Zustimmung der Sorgeberechtigten ausgestellt werden. Die Unterschrift beider Elternteile ist erforderlich, sofern beide das Sorgerecht gemeinsam besitzen. Das entsprechend auszufüllende Formular "Antrag der Eltern (Sorgeberechtigten) für Ausweise der Kinder" wird zum Ausdruck am Ende dieses Beitrags zur Verfügung gestellt.
Die Antragstellung kann nur persönlich erfolgen u.a. zur Identifizierung, Unterschriftleistung und Abgabe der Fingerabdrücke. Auch Minderjährige müssen bei der Antragstellung anwesend sein.
Gültigkeit: Der Personalausweis ist grundsätzlich zehn Jahre lang gültig. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Geltungsdauer sechs Jahre. Ein Personalausweis kann nicht verlängert werden, daher sollte rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ein neuer beantragt werden.
Bearbeitungsdauer: Die Bundesdruckerei in Berlin stellt den Personalausweis her. Auf die in der Regel etwa zwei Wochen dauernde Bearbeitungszeit hat die örtliche Ausweisbehörde keinen Einfluss. Es wird auf die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises hingewiesen. Informationen hierzu finden Sie in den weiter untenstehenden Links.
Bei Eheschließung kann der Personalausweis ab acht Wochen vor der Heirat auf den neuen Ehenamen gegen Vorlage der Bescheinigung zur Anmeldung zur Eheschließung beantragt werden. Mehr zum Thema Heirat und Lebenspartnerschaft finden Sie in den weiter untenstehenden Links.
Wie geht es dann nach der Beantragung weiter?
Sobald das Bürgeramt die Bundesdruckerei mit der Herstellung Ihrer Personalausweiskarte beauftragt hat, haben Sie die Möglichkeit sich jederzeit über den Bearbeitungsstand zu informieren. Informationen hierzu finden Sie unter "Passauskunft online".
Unterlagen
- Bisheriger Personalausweis, auch wenn er bereits abgelaufen ist, oder
- Reisepass beziehungsweise Kinderausweis, bei Eheschließung das Familienbuch oder die Heiratsurkunde, bei erstmaliger Antragstellung das Familienbuch oder die Geburtsurkunde
- Aktuelles, biometrietaugliches Frontfoto (weitere Informationen und Fotomustertafeln dazu finden Sie in folgendem Dokument der Bundesdruckerei)
- Gegebenenfalls Einverständniserklärung des oder der Sorgeberechtigten (in Zweifelsfällen ist dazu auch die Vorlage eines Sorgerechtsbeschlusses oder des rechtskräftigen Scheidungsurteils, aus dem das alleinige Sorgerecht hervorgeht, notwendig)
- Personalausweise oder Reisepässe der Sorgeberechtigten
- Personalausweis oder Reisepass des oder der alleinigen Sorgeberechtigten
Bei Verlust Ihres Personalausweises legen Sie bitte zur Beantragung eines neuen Ausweises Ihren Reisepass (falls vorhanden) vor. Der Führerschein reicht nicht aus.
Bringen Sie die Personenstandsurkunden (zum Beispiel Geburtsurkunde und/oder Heiratsurkunde/rechtskräftiges Scheidungsurteil) mit.
Formulare
- Gegebenenfalls der Antrag der Eltern (Sorgeberechtigten) für Ausweise der Kinder. Dieser kann am Ende dieses Beitrages ausgedruckt werden.
Gebühren
Kontakt
Kontext
Stand: 08.01.2024
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