Vorläufiger Personalausweis
Dieser Ausweis ist ein vorläufiges Identitätsdokument, das Ihnen sofort ausgestellt wird, wenn Sie glaubhaft darlegen können, dass Sie unverzüglich einen Ausweis benötigen.
Allgemeine Informationen
Der vorläufige Personalausweis ist bis zu drei Monate gültig.
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Personen, die über einen gültigen Reisepass verfügen, genügen damit ihrer Ausweispflicht.
Für Minderjährige kann ein vorläufiger Personalausweis mit Zustimmung der Sorgeberechtigten ausgestellt werden. Die Unterschrift beider Elternteile ist erforderlich, sofern beide das Sorgerecht gemeinsam besitzen. Das entsprechend auszufüllende Formular "Antrag der Eltern (Sorgeberechtigten) für Ausweise der Kinder" wird am Ende dieses Beitrags zum Ausdrucken zur Verfügung gestellt.
Unterlagen
- Bisheriger Personalausweis, auch wenn er bereits abgelaufen ist oder
- Reisepass beziehungsweise Kinderausweis
- Aktuelles, biometrietaugliches Passfoto (weitere Informationen und Fotomustertafeln dazu finden Sie auf den Internetseiten der Bundesdruckerei)
- Gegebenenfalls Sorgerechtsbeschluss oder rechtskräftiges Scheidungsurteil aus dem das alleinige Sorgerecht hervorgeht
- Für Ausweise der Kinder: Antrag der Eltern oder der Sorgeberechtigten (siehe unten)
Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen.
Bringen Sie die Personenstandsurkunden (zum Beispiel Geburtsurkunde und/oder Heiratsurkunde/rechtskräftiges Scheidungsurteil) mit.
Gebühren
- 10,- Euro
Kontakt
Kontext
Stand: 28.05.2024
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