Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises bei Namensänderung
Wenn sich Ihr Name geändert hat oder Sie Ihren Geburtsnamen wieder angenommen haben, müssen Ihre Dokumente (Personalausweis, Reisepass) neu beantragt werden.
HINWEIS
Ab dem 01.05.2025 sind digitale Fotos bei der Beantragung von Ausweis- und Reisedokumenten verpflichtend. Auf Fotopapier erstellte Fotos dürfen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verwendet werden.
Die digitalen Fotos erstellen Sie entweder kurz vor Ihrer Terminwahrnehmung an den dann verfügbaren Fototerminals im Bürgeramt, oder bei einem privaten Fotodienstleister, der eine zertifizierte Cloud-Übermittlung an das Bürgeramt anbietet und Ihnen einen QR- Code zum Abruf zur Vorlage beim Bürgeramt übergibt.

Unterlagen
- Personalausweis
- Namensänderungsurkunde
- Biometrisches Foto (weitere Informationen und Fotomustertafeln dazu finden Sie auf den Internetseiten der Bundesdruckerei)

Gebühren
Personalausweis
- Unter 24 Jahre 22,80 Euro
- Ab 24 Jahre 37,00 Euro
Reisepass
- Unter 24 Jahre 37,50 Euro
- Ab 24 Jahre 70,- Euro

Kontakt
Stand: 04.03.2025
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