Vorabbeantragung von Ausweisdokumenten bei Eheschließung
Die Vorabbeantragung eines Personaldokuments kann unter Vorlage der Anmeldung zur Eheschließung mit Angabe der zukünftigen Namensführung und des Eheschließungsdatums frühestens acht Wochen vor Eheschließung erfolgen.
Die Abholung des Personalausweises kann erst nach Eheschließung unter Vorlage der Heiratsurkunde erfolgen.
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Anmeldung zur Eheschließung des Standesamts
- Biometrisches Foto (weitere Informationen und Fotomustertafeln dazu finden Sie auf den Internetseiten der Bundesdruckerei)
Gebühren
Personalausweis
- Unter 24 Jahre 22,80 Euro
- Ab 24 Jahre 37,00 Euro
Reisepass
- Unter 24 Jahre 37,50 Euro
- Ab 24 Jahre 70,- Euro
Kontakt
Stand: 05.01.2024
[schließen]
Bookmarken bei
Facebook
Twitter
Google
Mister Wong
VZ Netzwerke
del.icio.us