Landschaftsplan - Abschnitt C 5.4.1 - Anlage von Wander- und Radwegen
Fuß- und Radwege dienen der naturnahen Erholung. |
Fußweg im Uhlenhorst |
Textliche Festsetzungen |
Erläuterungen |
Zweck der Festsetzungen:
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Die Festsetzungen erfolgen gem. § 26 (5) Landschaftsgesetz (LG). |
5.4.1.1 Anlage eines kombinierten Rad- und Wanderweges im Randbereich der Aue entlang des Deichfußes und Weiterführung durch das Wassergewinnungsgelände bis zum Styrumer Schlossweg. Länge: etwa 2.200 Meter |
Der geplante Weg liegt im Naturschutzgebiet (NSG) Nr. 3 "Styrumer Ruhraue" Die Festsetzung dient dem Netzlückenschluss zwischen Müga-Gelände, Schloss Styrum, Freibad Styrum und Ruhrpark in Oberhausen Die Anlage des Weges ist erst nach Aufhebeung der Wasserschutzverordnung möglich. |
5.4.1.2 Neuanlage eines Rad- und Wanderweges entlang der Reuterstraße und Hansbergstraße. Länge: etwa 3.130 Meter |
Der geplante Weg liegt im Die Festsetzung dient der Erschließung des Raumes für die Naherholung. |
5.4.1.3 Anlage eines Wanderweges oberhalb der Bachaue des Rumbaches entlang der Hangkante beziehungsweise des Waldes in Verlängerung der Straße Rumbachtal. Länge: etwa 450 Meter |
Der geplante Weg liegt im |
5.4.1.4 Ausbau von zwei Trampelpfaden im Bereich Wallfriedsweg-Lönsweg zu Wanderwegen. Länge: etwa 270 Meter |
Die Flächen liegen im Die Festsetzung dient dem Netzlückenschluss zwischen den Wanderwegen im Bereich Uhlenhorstweg und Böllerts Höfe. Bodenschäden und Störungen durch wilde Trampelpfade sollen verhindert werden. |
5.4.1.5 Anlage eines kombinierten Rad- und Wanderweges zwischen den Straßen Schmielenweg und Kiefernweg. Länge: etwa 200 Meter |
Der geplante Weg liegt im Die Festsetzung dient der Verbindung vorhandener Fuß- und Radwege. |
5.4.1.6 Ausbau des Leinpfades zum kombinierten Rad- und Wanderweg zwischen der Straße Wetzkamp und der Stadtgrenze zu Essen-Kettwig parallel zum vorhandenen Fußweg. Länge: etwa 2.200 Meter |
Der geplante Weg liegt im |
5.4.1.7 Anlage eines Rad- und Wanderweges, der am Nachbarsweg beginnt und in nordöstlicher Richtung bis zur Straße am Bühlsbach verläuft. Länge: etwa 500 Meter |
Der geplante Weg liegt im |
5.4.1.8 Anlage es kombinierten Rad- und Fußweges zwischen dem Rad-Wanderweg auf der Bahntrasse Mülheim-Heißen bis Essen Rüttenscheid und dem Rad-Wanderweg an der Heißener Straße in Essen. Länge: 165 Meter |
Der geplante Weg liegt im |
Anlage eines kombinierten Rad- und Wanderweges zwischen Aubergweg und Hasselkamp. Es ist eine Detailplanung zu erstellen, die mit der Unteren Landschaftsbehörde abzustimmen ist.
Länge: 320 Meter |
Der Weg liegt im NSG 2.1.2.12 „Auberg und Oberläufe des Wambachs“ und ersetzt den Weg unter Ziffer 5.3.2.3 |
Anlage eines kombinierten Rad- und Fußweges - Wiederherstellung des Weges Hasselkamp. Es ist eine Detailplanung zu erstellen, die mit der Unteren Landschaftsbehörde abzustimmen ist.
Länge: 230 Meter |
Der Weg liegt im NSG 2.1.2.12 „Auberg und Oberläufe des Wambachs“ |
Anlage eines kombinierten Rad- und Fußweges außerhalb des Quellgebietes des Schmitterbaches. Es ist eine Detailplanung zu erstellen, die mit der Unteren Landschaftsbehörde abzustimmen ist.
Länge: 440 Meter |
Der Weg liegt im NSG 2.1.2.19 „Schmitterbachtal" und ersetzt den Weg unter Ziffer 5.3.2.4 |
Inhaltsverzeichnis
Karte der Entwicklungsziele
Karte der Festsetzungen
Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Umweltschutz.
Kontakt
Stand: 21.05.2015
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