Landschaftsplan - Abschnitt C 5.4.1 - Anlage von Wander- und Radwegen

Landschaftsplan - Abschnitt C 5.4.1 - Anlage von Wander- und Radwegen

Fuß- und Radwege dienen der naturnahen Erholung.

 
Daneben sollen durch die Lenkungsfunktion Beeinträchtigungen der Landschaft, Störungen von Tier- und Pflanzenwelt sowie Konflikte mit anderen Nutzern vermieden werden.

Fußweg im Uhlenhorst
Fußweg im Uhlenhorst

Textliche Festsetzungen

Erläuterungen

Zweck der Festsetzungen:

  • Erschließung von Landschaftsräumen für die landschaftsbezogene Erholung,
  • Schaffung durchgängiger Wegeverbindungen, Ergänzung des vorhandenen Wegenetzes,
  • Ersatz für rückgebaute Wege in Schutzgebieten.

Die Festsetzungen erfolgen gem. § 26 (5) Landschaftsgesetz (LG).


5.4.1.1

Anlage eines kombinierten Rad- und Wanderweges im Randbereich der Aue entlang des Deichfußes und Weiterführung durch das Wassergewinnungsgelände bis zum Styrumer Schlossweg.

 

Länge: etwa 2.200 Meter

Der geplante Weg liegt im Naturschutzgebiet (NSG) Nr. 3 "Styrumer Ruhraue"

Die Festsetzung dient dem Netzlückenschluss zwischen Müga-Gelände, Schloss Styrum, Freibad Styrum und Ruhrpark in Oberhausen

Die Anlage des Weges ist erst nach Aufhebeung der Wasserschutzverordnung möglich.


5.4.1.2

Neuanlage eines Rad- und Wanderweges entlang der Reuterstraße und Hansbergstraße.


Länge: etwa 3.130 Meter

Der geplante Weg liegt im
Landschaftsgebiet (LSG) Nr. 2 "Hexbachtal und Winkhauser Bachtäler"

Die Festsetzung dient der Erschließung des Raumes für die Naherholung.


5.4.1.3

Anlage eines Wanderweges oberhalb der Bachaue des Rumbaches entlang der Hangkante beziehungsweise des Waldes in Verlängerung der Straße Rumbachtal.

 

Länge: etwa 450 Meter

 

Der geplante Weg liegt im
NSG Nr. 5 "Rumbachtal, Gothenbach, Schlippenbach"


5.4.1.4

Ausbau von zwei Trampelpfaden im Bereich Wallfriedsweg-Lönsweg zu Wanderwegen.


Länge: etwa 270 Meter

Die Flächen liegen im
Landschaftsbestandteil (LB) Nr. 5 "Scheuerbachtal"

Die Festsetzung dient dem Netzlückenschluss zwischen den Wanderwegen im Bereich Uhlenhorstweg und Böllerts Höfe. Bodenschäden und Störungen durch wilde Trampelpfade sollen verhindert werden.


5.4.1.5

Anlage eines kombinierten Rad- und Wanderweges zwischen den Straßen Schmielenweg und Kiefernweg.


Länge: etwa 200 Meter

Der geplante Weg liegt im
LSG Nr. 15 "Broich-Speldorfer Wald und Lintorfer Mark"

Die Festsetzung dient der Verbindung vorhandener Fuß- und Radwege.


5.4.1.6

Ausbau des Leinpfades zum kombinierten Rad- und Wanderweg zwischen der Straße Wetzkamp und der Stadtgrenze zu Essen-Kettwig parallel zum vorhandenen Fußweg.


Länge: etwa 2.200 Meter

 

Der geplante Weg liegt im
LSG Nr. 20 "Ruhraue zwischen Menden und Mintard"


5.4.1.7

Anlage eines Rad- und Wanderweges, der am Nachbarsweg beginnt und in nordöstlicher Richtung bis zur Straße am Bühlsbach verläuft.


Länge: etwa 500 Meter

 

Der geplante Weg liegt im
LSG Nr. 17 "Bühlsbach und Schengerholzbach"


5.4.1.8

Anlage es kombinierten Rad- und Fußweges zwischen dem Rad-Wanderweg auf der Bahntrasse Mülheim-Heißen bis Essen Rüttenscheid und dem Rad-Wanderweg an der Heißener Straße in Essen.


Länge: 165 Meter

 

Der geplante Weg liegt im
LSG Nr.3."Mühlenbach-Frohnhauser Weg"


5.4.1.9

Anlage eines kombinierten Rad- und Wanderweges  zwischen Aubergweg und Hasselkamp. Es ist eine Detailplanung zu erstellen, die mit der Unteren Landschaftsbehörde abzustimmen ist.

 

Länge: 320 Meter


Der Weg liegt im
NSG 2.1.2.12 „Auberg und Oberläufe des Wambachs“
und ersetzt den Weg unter
Ziffer 5.3.2.3


5.4.1.10

Anlage eines kombinierten Rad- und Fußweges - Wiederherstellung des Weges Hasselkamp. Es ist eine Detailplanung zu erstellen, die mit der Unteren Landschaftsbehörde abzustimmen ist.

 

Länge: 230 Meter


Der Weg liegt im
NSG 2.1.2.12 „Auberg und Oberläufe des Wambachs“


5.4.1.11

Anlage eines kombinierten Rad- und Fußweges außerhalb des Quellgebietes des Schmitterbaches. Es ist eine Detailplanung zu erstellen, die mit der Unteren Landschaftsbehörde abzustimmen ist.

 

Länge: 440 Meter


Der Weg liegt im
NSG 2.1.2.19 „Schmitterbachtal"
und ersetzt den Weg unter
Ziffer 5.3.2.4

 

Inhaltsverzeichnis
Karte der Entwicklungsziele 
Karte der Festsetzungen 

Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Umweltschutz.

Kontakt


Stand: 21.05.2015

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