Bankbriefauskunft / Zulassungsbescheinigung Teil II-Auskunft
Sie möchten in der Zulassungsbehörde einen Vorgang zu Ihrem Fahrzeug bearbeiten lassen, verfügen aber nicht selbst über die Zulassungsbescheinigung Teil II beziehungsweise den Fahrzeugbrief, zum Beispiel wegen Sicherungsübereignung oder einer Finanzierung.
Sobald die Dokumente von der entsprechenden Stelle (z. B. Bank, Leasingunternehmen) gesendet wurden, können Sie hier prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZBII) beziehungsweise der Fahrzeugbrief bereits im Bürgeramt vorliegt.
Falls ja, haben Sie im Anschluss die Möglichkeit, online einen Termin mit dem Bürgeramt für Ihre Kfz-Angelegenheit zu vereinbaren.
Für Ihre Suche benötigen Sie die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II sowie entweder das zugehörige Kfz-Kennzeichen oder die Namen der Fahrzeughalter*innen.
Kontakt
Stand: 13.11.2023
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