Beihilfestelle
Die Beihilfestelle ist für die Bearbeitung der Anträge auf Gewährung von Beihilfen in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfällen für städtische Beamt*innen (auch im Ruhestand), für Lehrer*innen an Grund-, Haupt- und Förderschulen sowie für Tarifbeschäftigte mit Einstellungsdatum vor dem 1. Januar 1999 im Bereich der Städte Mülheim an der Ruhr und Oberhausen zuständig.
Durch die Beihilfe erfüllt die Dienstherrin die den Beamt*innen sowie ihren Familienangehörigen gegenüber bestehende beamtenrechtliche und soziale Verpflichtung, sich an den Aufwendungen in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfällen mit dem Anteil zu beteiligen, der durch die Eigenvorsorge nicht abgedeckt wird. Somit ist die Beihilfe eine die Alimentation ergänzende Fürsorgeleistung.
Alle wesentlichen Informationen rund um das Thema Beihilfe können Sie den unten aufgeführten Beiträgen entnehmen. Dort finden Sie auch eine Verlinkung zur Internetseite der Bezirksregierung Detmold. Dort werden Ihnen die jeweils aktuellen Beihilfeanträge zur Verfügung gestellt
Bei Rückfragen in Beihilfeangelegenheiten stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Beihilfestelle gerne zur Verfügung.
Leiterin der Beihilfestelle: | Claudia Berghof |
Buchstaben: A, J, M, N, Q, T, Y | Alicia Tinnefeld |
Buchstaben: B - D | Tonja Pousset |
Buchstaben: F, R, U, Z | Fabienne Rohpeter |
Buchstaben: G - I | Sabine Scheuer |
Buchstaben: E, K, O | Mandy Schwarz |
Buchstaben: L, P, W | Maren Mayer |
Buchstaben: S, V, X | Kathrin Schrenner |
Seit 1. Oktober 2012 erfolgt auch die Bearbeitung aller Beihilfeangelegenheiten der Oberhausener Beamt*innen, Pensionär*innen, Tarifbeschäftigten mit Einstellungsdatum vor dem 1. Januar 1999 sowie der Lehrer*innen an Oberhausener Grund-, Haupt- und Förderschulen durch die gemeinsame Beihilfestelle in Mülheim an der Ruhr.
Die Beihilfestelle befindet sich im Stadtquartier Schloßstraße (SQS), Schloßstraße 48.
Sprechzeiten
- Montag bis Mittwoch 8.00 bis 12.30 Uhr
- Donnerstag 8.00 bis 15.00 Uhr
- Freitag keine Sprechzeiten
Informationen nach Artikel 13, 14 und 21 EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)
Ab 25. Mai 2018 gilt auch in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europaischen Union (EU).
Mit den folgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Ansprüche und Rechte.
Hier finden Sie die aktuellen EU-Datenschutzbestimmungen der Beihilfestelle.
Kontakt
Stand: 20.11.2024
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