Archiv-Beitrag vom 07.09.2010Berechtigte und verpflichtete Teilnehmer/-innen
Berechtigt zur Teilnahme sind:
- alle Spätaussiedler/-innen und neu zuwandernde Ausländer/-innen mit auf Dauer angelegtem Aufenthaltsstatus,
- Ausländer/-innen, die bereits länger in Deutschland leben, Unionsbürger/-innen sowie besonders integrationsbedürftige Deutsche (Auf Antrag im Rahmen verfügbarer Kursplätze).
Verpflichtet zur Teilnahme sind:
- neu zugewanderte Ausländer/-innen, die sich nicht auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen können,
- Ausländer/-innen, die besonders integrationsbedürftig sind und von der Ausländerbehörde zur Teilnahme aufgefordert werden,
- Ausländer/-innen, die Leistungen nach SGB II beziehen und von den Trägern
der Grundsicherung wegen mangelnder Deutschkenntnisse zur Teilnahme aufgefordert werden.
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Stand: 16.11.2010
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