Denkmalpflegeplan der Stadt Mülheim an der Ruhr
Der Denkmalpflegeplan hat zum Ziel, eine vorausschauende Denkmalpflege im Kontext anderer städtischer Planungen, insbesondere der Stadtentwicklungsplanung und der Bauleitplanung, sowie in Verwaltungsverfahren (Baugenehmigungsverfahren, denkmalrechtliche Erlaubnisverfahren) zu gewährleisten. Es handelt sich damit um ein Instrument der (kulturellen) Fachplanung, mit dem die mittel- und langfristigen Ziele des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege entwickelt, planerisch konkretisiert und in Maßnahmenprogramme - zum Beispiel Sicherungs- und Förderkonzepte für gefährdete Denkmäler und Denkmalbereiche - umgesetzt werden (Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - Kommentar, § 25 Absatz 2).
Der Denkmalpflegeplan Mülheim an der Ruhr bezieht sich auf das gesamte heutige Stadtgebiet. Grundlage ist der entsprechende Passus im Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NW), der unter § 25 vorsieht: (1) Die Gemeinden sollen Denkmalpflegepläne aufstellen und fortschreiben. (2) Der Denkmalpflegeplan gibt die Ziele und Erfordernisse des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sowie die Darstellungen und Festsetzungen in der Bauleitplanung nachrichtlich wieder.
Er enthält:
1. die Bestandsaufnahme und Analyse des Gebietes der Gemeinde unter siedlungsgeschichtlichen Gesichtspunkten
2. die Darstellung der Bau- und Bodendenkmäler, der Denkmalbereiche, der Grabungsschutzgebiete sowie – nachrichtlich – der erhaltenswerten Bausubstanz
3. ein Planungs- und Handlungskonzept zur Festlegung der Ziele und Maßnahmen, mit denen der Schutz, die Pflege und die Nutzung von Denkmälern im Rahmen der Stadtentwicklung verwirklicht werden sollen.
Der vorliegende Denkmalpflegeplan ist in drei Teile untergliedert, die den drei Bausteinen gemäß § 25 (2) DSchG NW entsprechen.
Unterlagen
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Stand: 25.11.2024
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