Denkmalschutz und Untere Denkmalbehörde
Denkmalschutz
Am 1. Juni 2022 ist das neue nordrhein-westfälische Denkmalschutzgesetz (Denkmalschutzgesetz – DSchG NRW) in Kraft getreten.
Aufgrund dieser gesetzlichen Regelung entstehen rechtliche Beziehungen zwischen den Eigentümer*innen eines Denkmals und der für die Umsetzung des Denkmalschutzgesetzes zuständigen Behörde. Diese ist für das Gebiet Mülheim an der Ruhr die Untere Denkmalbehörde bei der Stadtverwaltung im Technischen Rathaus.
Aufgaben der Unteren Denkmalbehörde beinhalten unter anderem:
- Beratung bei Reparatur- oder Sanierungsmaßnahmen
- Erteilung von Genehmigungen gemäß § 9 DschG NRW
- Führen der Denkmalliste (die Liste ist öffentlich und kann zu den Sprechzeiten bei der Unteren Denkmalbehörde eingesehen werden)
- Beratung zu Fördermaßnahmen und Hilfe beim Ausfüllen der Anträge
- Antragstelle für Zuschüsse unter anderem aus Mitteln des Landes und der Pauschalzuweisung Ausstellen von Bescheinigungen zur Erlangung von steuerlichen Vergünstigungen beim Finanzamt
Die Eigentümer*innen von Denkmälern sollten die Informations- und Beratungsmöglichkeiten der Unteren Denkmalbehörde wahrnehmen, um ihren Erhaltungspflichten am Denkmal entsprechend nachkommen zu können.
Insbesondere ist darauf zu achten, dass jede Veränderung, Reparatur, Sanierung und mehr einer Erlaubnis gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz NRW bedarf.
- Diese Dienstleistung ist kostenlos.
Bauen und Denkmalschutz
Einer denkmalrechtlichen Erlaubnis gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz NRW bedarf es, wenn Maßnahmen an oder in einem Denkmal, in der näheren Umgebung eines Denkmals oder innerhalb des Geltungsbereiches einer Denkmalbereichssatzung (bei Nicht-Denkmälern das Gebäudeäußere sowie sonstige bauliche Anlagen betreffend) ausgeführt werden sollen.
Gemäß § 9 DSchG NRW sind alle Maßnahmen (zum Beispiel Anstricharbeiten, Auswechslung von Fenstern, Türen, Dacheindeckung, Instandsetzungsarbeiten, Anbringung und Austausch von Werbeanlagen, Errichtung von Garagen, Carports, Zäune und anderen, auch wenn sie bauantragsfrei sind) erlaubnispflichtig. Jede Veränderung muss mit der Unteren Denkmalbehörde (UDB) abgestimmt werden und bedarf einer denkmalrechtlichen Erlaubnis. Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis sind mit entsprechendem Antragsvordruck zu stellen.
Bitte beachten Sie die Verordnung zum nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz
(Denkmalverordnung Nordrhein-Westfalen – DenkmalVO NRW) vom 16. August 2022 zu kleineren Instandsetzungsarbeiten an (Bau-)Teilen ohne Denkmalwert:
§ 10, Kleinere Instandsetzungsarbeiten an (Bau-)Teilen ohne Denkmalwert
(1) Eigentümer*innen sowie sonstige Nutzungsberechtigte von Denkmälern sollen frühzeitig mit der zuständigen Denkmalbehörde abstimmen, ob es sich bei einer geplanten Maßnahme um erlaubnisfreie Instandsetzungsarbeiten nach § 9 Absatz 1 Satz 2 des Denkmalschutzgesetzes handelt.
(2) Die Abstimmung mit der zuständigen Denkmalbörde ist Voraussetzung zur steuerlichen Absetzung einer Maßnahme nach dem Einkommensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I Seite 3366, 3862), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 23. Mai 2022 (BGBl. I Seite 760) geändert worden ist. Sie kann nicht nachträglich durchgeführt werden.
Dies gilt sowohl für das Innere als auch für das Äußere eines Baudenkmales und im Denkmalbereich für das äußere Erscheinungsbild, wenn das Gebäude nicht als Denkmal eingetragen ist.
- Denkmalbereich I, Altstadt, Kirchenhügel
- Denkmalbereich II, Siedlung Mausegatt
- Denkmalbereich III, Siedlung Heimaterde
Denkmalliste
Die Stadt Mülheim führt dementsprechend eine Denkmalliste, in die alle Denkmäler, getrennt nach Baudenkmälern, ortsfesten Bodendenkmälern und beweglichen Denkmälern, eingetragen sind. Die Denkmalliste steht hinsichtlich der Eintragung von Baudenkmälern und ortsfesten Bodendenkmälern allen zur Einsicht offen. Die Denkmalliste wird seit 1980 in Form einer Kartei mit fortlaufender Nummerierung geführt. Im Interesse einer schnelleren und bequemeren Information über die denkmalgeschützten Objekte hat die Untere Denkmalbehörde zusätzlich ein Verzeichnis der gemäß der §§ 3 und 4 des DSchG NRW erfassten Denkmäler als elektronische Datenbank für den Zugriff übers Internet erstellt.
Historische Ansicht des Mülheimer Rathauses/Rathausplatz:
Zum Vergleich das Mülheimer Rathaus/Rathausplatz heute:
In der Suchmaske der Denkmalliste können die Objekte nach folgenden Kriterien gesucht werden:
- Laufende Nummer (diese Nummern stimmen mit der Nummerierung in der Denkmalliste überein)
- Straße und Hausnummer des denkmalgeschützten Objektes
- Freitext wie beispielsweise "Rathaus" oder "Kloster Saarn" oder gegebenenfalls andere Merkmale des Denkmals
Die Datenbank wird ständig ausgebaut; so sind die Merkmale "Beschreibung des Denkmals" und Zusatzangaben wie "Baualter" noch nicht vollständig und werden laufend ergänzt.
Links
- Denkmalförderung
- Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung der §§ 7i, 10f und 11b des Einkommensteuergesetzes
- Denkmalliste Mülheim an der Ruhr
- Leitfäden und Handreichungen des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland
- Denkmalschutzgesetz NRW
- Verordnung zum nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz
- Gestaltungsfibel Heimaterde
- Satzung Siedlung Heimaterde
- Satzung Siedlung Mausegatt
- Satzung Denkmalbereich I (Altstadt)
- Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz NRW
- Antrag auf Austellung einer Bescheinigung gemäß §§ 7i, 10f, 11b Einkommensteuergesetz in Verbindung mit § 36 DschG NRW
- Allgemeine Information Steuer
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für eine Photovoltaik-Anlage
Kontakt:
Bitte senden Sie aktuelle Anträge auf denkmalrechtliche Erlaubnis oder neue Anfragen zu Maßnahmen an Ihrem Baudenkmal an folgende zentrale E-Mail-Adresse:
Sollten Sie aus aktuell laufenden Maßnahmen bereits Kontakt zu einer der technischen Sachbearbeiter*innen haben, so wenden Sie sich bitte direkt an diese.
Melanie Rimpel
Abteilungsleiterin
Anfragen zum Denkmalschutz und Unterschutzstellung von Objekten
Technische Sachbearbeitung
Baudenkmale / Denkmalbereich III Siedlung Heimaterde
Erneuerbare Energien auf Baudenkmalen
Technische Sachbearbeitung
Technische Sachbearbeitung
Verwaltung:
Klaus Schröter
Verwaltung Untere Denkmalbehörde - Auskünfte zu Eintragungen, Allgemeine Auskünfte zum Denkmalschutzgesetz
Elfi Pfeifenschneider
Vorprüfung Anträge auf steuerliche Bescheinigung, Auskünfte zu Anträgen auf steuerliche Bescheinigung
Kontakt
Stand: 17.09.2024
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