Der Impfschutz - was ist zu beachten
Schutzimpfungen
Impfungen gehören zu den wirksamsten und wichtigsten Vorsorgemaßnahmen um Infektionskrankheiten zu verhindern. Unmittelbares Ziel ist es, den Geimpften vor einer Infektionskrankheit zu schützen. Zudem schützt eine gut durch Impfung immunisiere Bevölkerung alle Personen, die nicht oder noch nicht geimpft werden können.
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STIKO (Ständige Impfkommission)
Die STIKO ist ein unabhängiges Expertengremium bestehend aus circa 20 Mitglieder*innen. Sie empfiehlt Durchführungen von Schutzimpfungen. Dabei wird sowohl der Nutzen für die einzelne geimpfte Person sowie der Nutzen für die Bevölkerung berücksichtigt. Die Kosten für die empfohlenen Impfungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Impfkalender
Im Impfkalender sind alle von der STIKO empfohlenen Impfungen dargestellt. Hier werden die Impfungen sowie der bestmögliche Zeitpunkt zur Durchführung der Impfungen dargestellt.
Grundimmunisierung für Säuglinge und Kleinkinder (< 4 Jahre):
Bereits kurz nach der Geburt werden die ersten Impfungen verabreicht, da Säuglinge und Kleinkinder von einigen Infektionskrankheiten schwer betroffen sein können. Dies bezeichnet man als Grundimmunisierung. Sollte die Grundimmunisierung nicht zum empfohlenen Zeitpunkt stattgefunden haben, sind die Impfungen zeitnah nachzuholen.
In diesem Alter sind folgende Impfungen von der STIKO empfohlen:
- Respiratorisches Synzytial Viren (RSV) - Einmaldosis
- Rotaviren (RV) – drei Impfungen
- Tetanus (T) – drei Impfungen
- Diphtherie (D/d) – drei Imfpungen
- Pertussis (aP7ap) – drei Impfungen
- Haemophilus influenzae Typ b (Hib) – drei Impfungen
- Poliomyelitis (IPV) – drei Impfungen
- Hepatitis B (HB) – drei Impfungen
- Pneumokokken – drei Impfungen
- Meningokokken B (Men B) – drei Impfungen
- Meningokokken C (Men C) – eine Impfung
- Masern, Mumps, Röteln (MMR) – zwei Impfungen
- Varizellen (V) – zwei Impfungen
Standard- beziehungsweise Auffrischungsimpfungen für Kinder und Jugendliche
Für einige Impfungen gibt es nach der Grundimmunisierung Empfehlungen den Impfschutz aufzufrischen. Hierzu zählen die Impfungen gegen:
- Diphterie – zwei Auffrischungsimpfungen
- Tetanus – zwei Auffrischungsimpfungen
- Keuchhusten – zwei Auffrischungsimpfungen
- Polio – eine Auffrischungsimpfung
- HPV - zwei Impfungen
Standard- beziehungsweise Auffrischungsimpfungen für Erwachsene
Auch im Erwachsenenalter müssen einige Impfungen regelmäßig aufgefrischt werden. Zudem gibt es weitere empfohlene Impfungen. Hierzu zählen:
- Diphterie – alle 10 Jahre
- Tetanus – alle 10 Jahre
- Keuchhusten – einmalig im Erwachsenenalter, alle 10 Jahre bei spezifischer Indikation (Kontakt zu Neugeborenen, Personal in Gesundheits- sowie Gemeinschaftseinrichtungen)
- COVID-19 – Basisimmunität durch drei Antigenkontakte, jährlich ab 60 Jahre und bei spezifischer Indikation
- Influenza: jährlich und bei spezifischer Indiktion
- Pneumokokken – eine Impfung ab 60 Jahre
- Herpes zoster – zwei Impfungen ab 60 Jahre
- Respiratorisches Synzytial Viren (RSV) – eine Impfung ab 75 Jahre
Bei den Impfungen können häufig Kombinationsimpfstoffe verwendet werden, so dass eine Impfung den Schutz gegen mehrere Erkrankungen beinhaltet.
Impfausweis
Im Impfausweis werden alle durchgeführten Impfungen dokumentiert. Hier steht das Datum der Impfung, Handelsname und Chargennummer des verwendeten Impfstoffes, ein Kreuz unter der durchgeführten Impfung sowie Stempel und Name der durchführenden Ärztin / des durchführenden Arztes.
Der Impfausweis ist ein international gültiges Dokument. So kann auch bei Reisen ins Ausland nachvollzogen werden, welche Impfungen bereits erhalten wurden. In manchen Ländern gibt es vorgeschriebene Impfungen, um dort einreisen zu dürfen.
Impfausweis verloren?
Grundsätzlich gilt eine Impfung nur als durchgeführt, wenn diese im Impfausweis dokumentiert ist. Wenn der Impfausweis nicht mehr auffindbar ist, kann gegebenenfalls die Hausärztin / der Hausarzt anhand der Patientenakte nachvollziehen, wogegen man bereits geimpft ist.
Ist dies jedoch nicht mehr herauszubekommen, können Sie die Schutzimpfungen noch einmal erhalten. Dies ist nicht gefährlich und wird von der STIKO empfohlen, wenn eine Impfdokumentation fehlt oder unvollständige ist.
Eine „Überimpfung“ ist nicht möglich.
Selbstcheck des Impfausweises
Der Impfüberblick im Anhang soll Ihnen helfen eigenständig Ihren Impfausweis zu verstehen und zu kontrollieren. Im Impfausweis sind die Kreuze unter der durchgeführten Impfung zu zählen um dann nachzuschauen, ob dies den Empfehlungen entspricht. Sollten Sie unsicher sein oder feststellen, dass eine Impfung fehlt, dann vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt.
Hinweis: Der Impfüberblick zum Selbstcheck ersetzt keine ärztliche Beratung!
Bei Fragen können Sie sich jederzeit an Ihre betreuenden Ärztin / Arzt wenden.
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Stand: 18.03.2025
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