Erschließungsbescheinigung (Anliegerbescheinigung)

Fassadenwettbewerb 2017. Ausgezeichnete Gebäude, an einer ruhigen Straße, für den Fassadenwettbewerb. Gruppe B: 1. Platz, Frintroper Straße 1, 3, 5, 7, 8, 9, 11 05.07.2018 Foto: Walter Schernstein - Walter Schernstein

Ausstellung einer Bescheinigung zur Grundstückssituation

Die Bescheinigung enthält eine Information darüber, ob das betreffende Grundstück an eine öffentliche Straße angrenzt und somit als erschlossen gilt. 

Auf Wunsch kann die Bescheinigung zusätzlich eine Angabe darüber enthalten, ob für das Grundstück noch Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) zu zahlen sind beziehungsweise ob aktuell ein Beitragsverfahren für eine Neubaumaßnahme nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) ansteht.

 

Gebühren

Gebühren

  •  Bescheinigung ohne Angabe zu den Beitragspflichten:  15,00 Euro
  •  Bescheinigung mit Angabe zu den Beitragspflichten:     30,00 Euro

Datenschutzhinweise des Fachbereiches "Beiträge" des Amtes für Verkehrswesen und Tiefbau

Ab 25. Mai 2018 gilt auch in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU).

Mit den folgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Ansprüche und Rechte.

Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den jeweils von Ihnen beantragten Leistungen beziehungsweise nach der Art der öffentlichen Aufgabe.

Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen EU-Datenschutzbestimmungen (EU-DSGVO).

 

Kontakt

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Stand: 02.08.2024

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