Außerbetriebsetzung oder Stilllegung eines Fahrzeuges
Wenn Sie Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen wollen, können Sie dies bei allen Zulassungsstellen innerhalb Deutschlands beantragen sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch online.
In Mülheim ist das Bürgeramt dafür zuständig. Sie erhalten dort einen Abmeldevermerk auf Ihrer Zulassungsbescheinigung I beziehungsweise Ihrem Fahrzeugschein.
Das amtliche Kennzeichen steht nach der Außerbetriebsetzung im Grundsatz sofort wieder zur Verfügung. Möchten Sie es weiter verwenden - zum Beispiel für eine spätere Wiederzulassung - müssen Sie es dafür reservieren. Das Mülheimer Kennzeichen kann auf Wunsch gleich am Beratungsschalter im Rahmen der Außerbetriebsetzung reserviert werden.
Das Hauptzollamt und Ihre Versicherung werden automatisch durch das Bürgeramt über die Außerbetriebsetzung benachrichtigt.
Beachten Sie auch die Bestimmungen der sogenannten Altfahrzeug-Verordnung: Danach können Sie sich Ihres Fahrzeugs nur dann "entledigen", wenn dem Bürgeramt entweder ein Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung ("Verwertungsnachweis") vorgelegt wird oder eine formlose Erklärung über den weiteren Verbleib des Fahrzeuges ("Verbleibserklärung") zum Beispiel bei Verkauf in das Ausland, abgegeben wird.
Das Formular für diese Verbleibserklärung können Sie auch am Ende dieses Beitrages herunterladen und ausdrucken.
Weitere Informationen zum Thema Altauto und Verbleib erhalten Sie im Beitrag "Altfahrzeuge und deren Verbleib" in dem weiter unten stehenden Link.
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung I (ehemals Fahrzeugschein),
- Bei Verschrottung des Fahrzeuges einen Verwertungsnachweis und die Zulassungsbescheinigung II (ehemals Fahrzeugbrief),
- Kennzeichenschild oder Kennzeichenschilder,
- Personalausweis oder Reisepass der Person, die die Außerbetriebsetzung im Bürgeramt vornimmt.
Bei Diebstahl oder Verlust gilt:
- Wurde Ihr Fahrzeug gestohlen, benötigen Sie eine Diebstahlsanzeige der Polizei.
- Ist eines der Fahrzeugdokumente abhanden gekommen, ist die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung erforderlich, für verlorene Fahrzeugbriefe beziehunsgweise Zulassungsbescheinigungen Teil II ist zudem ein besonderes "Aufbietungsverfahren" erforderlich. Auskünfte hierzu erteilt das Bürgeramt.
Formulare
- Verwertungsnachweis (dieser wird Ihnen bei der Entsorgung durch einen anerkannten Verwertungsbetrieb oder einer Annahmestelle ausgehändigt) oder
- Verbleibserklärung (formlose Erklärung aus der hervorgeht, dass das Fahrzeug nicht als Abfall zu entsorgen ist beziehungsweise zum Zwecke der Entsorgung im Ausland verbleibt - diese erhalten Sie im Bürgeramt und können Sie auch am Ende dieses Beitrages als Pdf-Datei herunterladen).
Gebühren
- 15,90 Euro
Gegebenenfalls zuzüglich:
- 2,60 Euro wenn das Kennzeichen für eine spätere Verwendung reserviert wird
- 5,10 Euro für eine zusätzliche Bestätigung der Abmeldung für private Zwecke
- 10,20 Euro für die Rücksendung der Zulassungsbescheinigung II an die Bank (Leasing, Finanzierung)
Bitte beachten Sie, dass für die Abmeldung im Online-Verfahren geringere Gebühren erhoben werden.
Kontakt
Kontext
Stand: 14.12.2023
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