Ersatz-Zulassungsbescheinigung I (ehemals Fahrzeugschein)

Junge Frau in einer Warteschlange nimmt ihre Papiere entgegen. Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel, Fahrzeugpapiere, Bürgeramt, Ausländeramt, Dokumente - Canva

Wenn Ihnen Ihre Zulassungsbescheinigung I beziehungsweise Ihr Fahrzeugschein durch Verlust oder Diebstahl abhanden gekommen ist, erhalten Sie im Bürgeramt eine Ersatzausfertigung.

 

Unterlagen

Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Fahrzeugbrief nur dann, wenn Sie noch im Besitz des alten Briefes sind (das heißt, Sie haben ihre Fahrzeugpapiere vor dem Verlust des Fahrzeugscheines noch nicht in die neue Zulassungsbescheinigung I und Zulassungsbescheinigung II umgetauscht)
  • Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung sowie Personalausweis der Geschäftsführung beziehungsweise der Prokurist*innen
  • Für das Fahrzeug muss eine gültige Hauptuntersuchung eines amtlich anerkannten technischen Überwachungsvereins (TÜV/DEKRA oder einer ähnlichen Einrichtung) nachgewiesen werden; die Hauptuntersuchung ist durch den Originalbericht der ausstellenden Stelle nachzuweisen, die HU-Plakette auf dem Kennzeichenschild reicht nicht aus
  • Wenn Sie sich vertreten lassen wollen, benötigt Ihre Vertretung Ihre schriftliche Vollmacht und Ihren Personalausweis oder Reisepass; zusätzlich muss sich Ihre Vertretung auch selbst ausweisen können
  • Eidesstattliche Versicherung der Halterin oder des Halters (kann auch im Bürgeramt ausgestellt werden)
  • Nur bei Diebstahl: Nachweis über die erfolgte Diebstahlsanzeige bei der Polizei (dann ist keine eidesstattliche Versicherung erforderlich)

 

Formulare

Formulare

Keine

 

Gebühren

Gebühren

  • 11,70 Euro

Gegebenenfalls zuzüglich:

  •   3,80 Euro Zuteilung einer Zulassungsbescheinigung II
  •   5,10 Euro Umtausch der alten Papiere in eine Zulassungsbescheinigung II

 

Kontakt

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Weitere Infos

Stand: 19.05.2023

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