Ersatz-Zulassungsbescheinigung I (ehemals Fahrzeugschein)
Wenn Ihnen Ihre Zulassungsbescheinigung I beziehungsweise Ihr Fahrzeugschein durch Verlust oder Diebstahl abhanden gekommen ist, erhalten Sie im Bürgeramt eine Ersatzausfertigung.
Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Fahrzeugbrief nur dann, wenn Sie noch im Besitz des alten Briefes sind (das heißt, Sie haben ihre Fahrzeugpapiere vor dem Verlust des Fahrzeugscheines noch nicht in die neue Zulassungsbescheinigung I und Zulassungsbescheinigung II umgetauscht)
- Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung sowie Personalausweis der Geschäftsführung beziehungsweise der Prokurist*innen
- Für das Fahrzeug muss eine gültige Hauptuntersuchung eines amtlich anerkannten technischen Überwachungsvereins (TÜV/DEKRA oder einer ähnlichen Einrichtung) nachgewiesen werden; die Hauptuntersuchung ist durch den Originalbericht der ausstellenden Stelle nachzuweisen, die HU-Plakette auf dem Kennzeichenschild reicht nicht aus
- Wenn Sie sich vertreten lassen wollen, benötigt Ihre Vertretung Ihre schriftliche Vollmacht und Ihren Personalausweis oder Reisepass; zusätzlich muss sich Ihre Vertretung auch selbst ausweisen können
- Eidesstattliche Versicherung der Halterin oder des Halters (kann auch im Bürgeramt ausgestellt werden)
- Nur bei Diebstahl: Nachweis über die erfolgte Diebstahlsanzeige bei der Polizei (dann ist keine eidesstattliche Versicherung erforderlich)
Formulare
Keine
Gebühren
- 11,70 Euro
Gegebenenfalls zuzüglich:
- 3,80 Euro Zuteilung einer Zulassungsbescheinigung II
- 5,10 Euro Umtausch der alten Papiere in eine Zulassungsbescheinigung II
Kontakt
Stand: 23.05.2024
[schließen]
Bookmarken bei
Facebook
Twitter
Google
Mister Wong
VZ Netzwerke
del.icio.us