Ersatz-Zulassungsbescheinigung I (ehemals Fahrzeugschein)
Wenn Ihnen Ihre Zulassungsbescheinigung I beziehungsweise Ihr Fahrzeugschein durch Verlust oder Diebstahl abhanden gekommen ist, erhalten Sie im Bürgeramt eine Ersatzausfertigung.

Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Fahrzeugbrief nur dann, wenn Sie noch im Besitz des alten Briefes sind (das heißt, Sie haben ihre Fahrzeugpapiere vor dem Verlust des Fahrzeugscheines noch nicht in die neue Zulassungsbescheinigung I und Zulassungsbescheinigung II umgetauscht)
- Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung sowie Personalausweis der Geschäftsführung beziehungsweise der Prokurist*innen
- Für das Fahrzeug muss eine gültige Hauptuntersuchung eines amtlich anerkannten technischen Überwachungsvereins (TÜV/DEKRA oder einer ähnlichen Einrichtung) nachgewiesen werden; die Hauptuntersuchung ist durch den Originalbericht der ausstellenden Stelle nachzuweisen, die HU-Plakette auf dem Kennzeichenschild reicht nicht aus
- Wenn Sie sich vertreten lassen wollen, benötigt Ihre Vertretung Ihre schriftliche Vollmacht und Ihren Personalausweis oder Reisepass; zusätzlich muss sich Ihre Vertretung auch selbst ausweisen können
- Eidesstattliche Versicherung der Halterin oder des Halters (kann bei persönlicher Vorsprache auch im Bürgeramt ausgestellt werden)
- Nur bei Diebstahl: Nachweis über die erfolgte Diebstahlsanzeige bei der Polizei (dann ist keine eidesstattliche Versicherung erforderlich)

Formulare
Keine

Gebühren
- 11,70 Euro
Gegebenenfalls zuzüglich:
- 3,80 Euro Zuteilung einer Zulassungsbescheinigung II
- 5,10 Euro Umtausch der alten Papiere in eine Zulassungsbescheinigung II

Kontakt
Stand: 04.03.2025
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