Erteilung einer Fahrerlaubnis / Erteilung eines Führerscheins
Wenn Sie zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T erwerben wollen, ohne bereits im Besitz einer anderen Fahrerlaubnis oder eines anderen Führerscheins zu sein, wenden Sie sich bitte persönlich an die Führerscheinstelle des Bürgeramtes und bringen Sie die unten aufgeführten Unterlagen sowie die erforderliche Gebühr mit.
Ein Führerschein der Klassen C1, C, D1 oder D (gegebenenfalls mit Anhänger) darf nur erteilt werden, wenn der*die Bewerber*in bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt. Bitte lesen Sie dazu die Hinweise zur Erweiterung bereits bestehender Klassen.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie das erforderliche Mindestalter für die von Ihnen angestrebte Fahrerlaubnisklasse bereits erreicht haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeitenden der Führerscheinstelle.
Wenn Sie im Rahmen der Ersterteilung Ihres Führerscheins am „Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen wollen, finden Sie einen weiterführenden Link unten auf der Seite.
Bei der Wahl Ihrer Fahrschule beachten Sie bitte, dass die Prüfung am Ende der Ausbildung am Ort Ihrer Hauptwohnung oder dem Ort Ihrer schulischen oder beruflichen Ausbildung, Ihres Studiums oder Ihrer Arbeitsstelle abzulegen ist. Entsprechende Nachweise (Schul- oder Studienbescheinigung oder Arbeitsvertrag) sind vorzulegen.
Nach Auswertung der von Ihnen eingereichten und der zusätzlich durch die Führerscheinstelle einzuholenden Unterlagen, wird der Führerschein bestellt. Dieser wird dann, zusammen mit dem Prüfauftrag, an die zuständige Stelle zur Abnahme der theoretischen und praktischen Prüfung (zum Beispiel TÜV) übersandt.
Der gesamte Vorgang wird in der Regel einen Zeitrahmen von etwa drei bis vier Wochen in Anspruch nehmen.
Hinweis: Minderjährige Antragsteller durfen den Antrag im Bürgeramt auch allein ohne ihren Erziehungsberechtigten stellen, da die Fahrerlaubnis nicht vor dem 18. Lebensjahr ausgehändigt wird.
Unterlagen
- Name und Anschrift einer Fahrschule
- Personalausweis oder anderes gültiges Ausweisdokument
- Sehtest durch Optiker*in oder Augenärztin*Augenarzt gemäß Anlage 6 Ziffer 1 zu § 12 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Der Sehtest darf bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein.
- Bescheinigung über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe (Online Kurse werden nicht akzeptiert)
- Biometrietaugliches Foto (Weitere Informationen und Fotomustertafeln dazu finden Sie auf den Internetseiten der Bundesdruckerei.)
Vereinbaren Sie zur Antragstellung einen Termin im Bürgeramt.
Fahrschulwechsel
Für einen Fahrschulwechsel benötigen Sie einen Vordruck, der Ihnen von der neuen Fahrschule ausgehändigt wird.
Diesen Vordruck können Sie der Führerscheinstelle ausgefüllt und unterschrieben per Post oder Fax an 0208 / 455-58 3391 oder E-Mail an versenden zukommen lassen.
Auf dem Vordruck bitte eine Telefonnummer für mögliche Rückfragen vermerken.
Formulare
- Keine -
Gebühren
- 44,70 Euro
- 28,60 Euro zuzüglich bei Beantragung der Schlüsselzahl 197
Kontakt
Stand: 03.09.2024
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