Fahrerkarte
Europaweit besteht die Verpflichtung neue Kraftfahrzeuge mit einem digitalen Kontrollgerät auszustatten, die zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 Kilogramm und zur Personenbeförderung mit mehr als neun Sitzplätzen bestimmt sind.
Die Fahrerkarte ersetzt die vormals verwendete Tachoscheibe, die die Lenk- und Ruhezeiten der fahrenden Person aufzeichnet. Somit benötigt jede fahrende Person eine Fahrerkarte, die eines der oben genannten Fahrzeuge bewegt. Die Fahrerkarte wird mit einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren ausgestellt.
Damit Sie durchgängig im Besitz einer gültigen Fahrerkarte bleiben, sollten Sie jeweils etwa drei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit eine neue Fahrerkarte beantragen.
Voraussetzung für die Erstellung einer Fahrerkarte ist der Besitz eines EU-Kartenführerscheins, ausgestellt in Deutschland, im EU-Ausland oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Staaten).
Sollten Sie noch im Besitz eines Führerscheins „alten Rechtes“ (Papierführerschein grau oder rosa) sein, müssen Sie diesen zunächst in einen EU-Kartenführerschein umtauschen. Bitte beachten Sie, dass die Erstellung eines EU-Kartenführerscheins ungefähr vier Wochen in Anspruch nimmt und die Fahrerkarte frühestens mit dessen Aushändigung ausgegeben werden darf.
Unterlagen
- Personalausweis oder anderes gültiges Ausweisdokument
- EU-Kartenführerschein
- Ein aktuellles, biometrisches Foto (weitere Informationen und Fotomustertafeln dazu finden Sie auf den Internetseiten der Bundesdruckerei)
Gebühren
- 41,00 Euro
- 5,00 Euro zusätzlich bei Zusendung der Fahrerkarte
Kontakt
Stand: 27.05.2024
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