Fragen und Antworten zum Haushalt der Stadt

Fragen und Antworten zum Haushalt der Stadt

Stadtkämmerer Frank Mendack antwortet:

Basierend auf der aktuellen Diskussion um die Grundsteuererhöhung interessieren sich viele Bürgerinnen und Bürger, ob und wie die Entschuldung der Stadt Mülheim an der Ruhr gelingen könne. Oberbürgermeister Ulrich Scholten erläutert  hierzu, dass die Stadt diese Mammutaufgabe aus „eigener Kraft“ sicher nicht schaffen könne, weswegen verschiedene Handlungsansätze verfolgt würden. Zu nennen sei hier neben den Aktivitäten des Aktionsbündnisses „Für die Würde unsere Städte“ und intensiven Gesprächen mit Land und Bund insbesondere der sogenannte „Stärkungspakt Stadtfinanzen“. Hier verpflichte sich die Kommune zur Einhaltung von Einsparvorgaben und erhalte im Gegenzug finanzielle Unterstützung. Letztlich würden daher, da kaum noch Handlungsspielräume vorhanden seien, alle Bürgerinnen und Bürger die Auswirkungen der derzeitigen Haushaltslage zu spüren bekommen. Die sich anlässlich der Erhöhung der Grundsteuer gegründete Initiative „AufRuhr“ sammelte unter dem Stichwort „Sparfüchse“ Vorschläge, wie weitere Einsparungsmaßnahmen aus Sicht der Bürger aussehen könnten.

Frank Mendack, Beigeordneter und Stadtkämmerer der Stadt Mülheim an der Ruhr - Walter Schernstein

Durch die Initiative von Alexander Kocks wurden folgende Fragen zum Haushalt gestellt,

Haushaltsplan

die Stadtkämmerer Frank Mendack wie folgt beantwortet hat:

Seite 174: "Eine halbe Stelle (Angestellter) wird durch eine volle Beamtenstelle ersetzt. Warum?"

Im Kontext des durchgeführten Aufgabenkritikverfahrens der GPA NRW wurde eine halbe Stelle (Tarifbereich) im Referat I eingespart. Davon losgelöst wurde eine bestehende Vollzeitstelle für das Thema Digitalisierung aus einem städtischen Fachbereich ins Referat I verlagert. Beide Stellen haben keinen Bezug zueinander.

Seite 176: "Jubiläen... ich denke damit ist der Besuch des OB gemeint, der den 100-jährigen einen Blumenstrauß überreicht. Wenn ich jetzt 100 werden würde, reicht mir eine Postkarte oder ein Brief aus dem Rathaus."

Die Stadt ehrt ihre 90-, 95- und 100-Jährigen (danach jedes Jahr), wenn dies von den Jubilaren gewünscht wird, seit vielen Jahrzehnten mit einem Blumengebinde und einer Geburtstagsurkunde. Dies ist eine freiwillige soziale Leistung, die bislang politisch gewollt ist.

Seite 182-184: "Gleichstellung von Frau und Mann. 3,15 Planstellen für 100 Maßnahmen? In Oberhausen ist dafür eine halbe Stelle eingeplant. Bei meinem Arbeitgeber ist das Aufgabe des Betriebsrates... Ist das Thema Gleichstellung im Jahr 2019 wirklich noch so aufwendig?"

Zur Klärung der innerhalb des Diskussionspapiers aufgeworfenen Fragen, die Rechtsgrundlagen der Gleichstellungsstelle der Stadt Mülheim an der Ruhr beziehungsweise ihre personelle Ausstattung betreffend, sollen nachfolgend einige Informationen und Hinweise gegeben werden:

Formale Grundlagen der Gleichstellungsstelle
Die gesetzlichen Vorgaben zur Einrichtung einer Gleichstellungsstelle sind der Artikel 3 Grundgesetz (GG), das Landesgleichstellungsgesetz in NRW (LGG NRW), hier insbesondere die §§ 16, 17 sowie § 5 Gemeindeordnung NRW (GO NRW), die darüber hinaus in den jeweiligen Hauptsatzungen der Kommunen ihren Ausdruck findet.
Alles Weiterführende wird in den entsprechenden Umsetzungsrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen ausgeführt.
 
Personelle Ausstattung
Um die Angemessenheit der personellen Ausstattung einer Gleichstellungsstelle einschätzen zu können, ist die in der GO vorgenommene Einteilung in Größenklassen hilfreich. Eine stellenmäßige Ausstattung mit 3,1 VZÄ (0,1 bezeichnet dabei eine Jahrespraktikantin) ist insofern bei einer Einwohnerinnenzahl von 175 000 durchaus passend. 
Die Dimension einer Maßnahme hingegen (hier mit 100/Kalenderjahr angegeben) beruht auf einem verwaltungsinternen Erarbeitungsprozess und kann bei Bedarf auch gern weiter erläutert werden. Allgemein lässt sich sagen, dass eine Maßnahme nicht identisch mit einem „vorhersehbaren“ Arbeitsablauf ist. Vielmehr sind Maßnahmen in diesem Sinne immer spezifisch zu planende beziehungsweise stattfindende Prozesse, beispielsweise Veranstaltungen, Kampagnen oder Arbeitstreffen, die über den routinemäßigen Tätigkeitsbereich hinaus wirken.

Beispiele für derartige Maßnahmen der Mülheimer Gleichstellungsstelle sind:

  • Mehrere große Veranstaltungen / Jahr zu allen gleichstellungsrelevanten Themen für alle Altersklassen und Bevölkerungsgruppen (Trauma & Leben im Alter, Genitalbeschneidung, Geflüchtete Frauen, Sexualität im Islam, …)
  • Moderation des Runden Tisches gegen häusliche Gewalt Mülheim an der Ruhr
  • Öffentlichkeitsarbeit (eigenständig und weisungsfrei): Newsletter intern und extern, Pressearbeit, Infobroschüren, Kampagnen, Internet, Dokumentationen etc.
  • Netzwerkarbeit intern und extern

Status und Aufgabenbereich der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen 
Jede kommunale Gleichstellungsbeauftragte hat Aufgaben, Rechte und Pflichten einerseits im verwaltungsinternen und andererseits im verwaltungsexternen Bereich. Ihre Funktion und ihre Aufgabe erstrecken sich als Querschnittsaufgabe auf alle Politikfelder, sämtliche Fachbereiche der Verwaltung und auf die Belange aller Einwohnerinnen und Einwohner der Kommune in gleichstellungsrelevanten Fragen.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist zuständig für die Umsetzung der Gleichstellung vor Ort. Sie wirkt mit ihrer Tätigkeit mit bei allen gleichstellungsrelevanten Themen (Gleichstellung von Mann und Frau, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, Gewalt gegen Frauen und vieles mehr) zum einen nach innen, also innerhalb der Stadtverwaltung, und zum anderen nach außen, in die Stadtgesellschaft hinein.
So gehören zu ihren Aufgaben zum Beispiel eine kontinuierliche sowie eigenständige Öffentlichkeitsarbeit (Pressearbeit, Newsletter intern und extern, Internetauftritt, Herstellung von Info-Broschüren) zu allen gleichstellungsrelevanten Themen und die Moderation / Geschäftsführung des regelmäßig stattfindenden „Runden Tisches gegen häusliche Gewalt Mülheim an der Ruhr“. Der „Runde Tisch gegen häusliche Gewalt“ vernetzt die Akteurinnen und Akteure (Wohlfahrtsverbände, Politik, Stadtgesellschaft, soziale Einrichtungen der Stadt, Polizei, Gesundheit etc.) innerhalb der Stadt und sorgt mit regelmäßigem Austausch, Veranstaltungen und Veröffentlichungen für eine Sichtbarmachung einer großen Bandbreite von Themen gegen Gewalt an Frauen und Männern. Bei Veranstaltungen schließt das in der Regel die Akquise von öffentlichen Mitteln ein.

Die verwaltungsinternen Aufgaben der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten werden durch das LGG NRW definiert. Die Arbeit erstreckt sich in der Hauptsache auf folgende Aufgaben:

  • Beteiligung an allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen innerhalb der Verwaltung, einschließlich Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren und Vorstellungsgesprächen. (§17 LGG NRW)
  • Mitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung von Gleichstellungsplänen (§§ 17, 5, 6 LGG NRW) 
  • Mitwirkung an verwaltungsinternen Arbeitskreisen (§ 17 LGG NRW)
  • Begleitung und Unterstützung von Beschäftigten in Fragen der Gleichstellung (§§ 17, 20 LGG NRW)
  • Offizielle Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG), berät und unterstützt Mitarbeitende bei Diskriminierung oder sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
  • Stellt Informationsmaterial zur Verfügung und führt Informationsveranstaltungen durch

Das Aufgabenspektrum einer Gleichstellungsstelle umfasst im Wesentlichen alle möglichen Benachteiligungstatbestände, die aufgrund des Geschlechtes denkbar sind. Hierbei entscheidet die GB über den jeweiligen Aufgabenvorrang.

Um auch bei Abwesenheit der Gleichstellungsbeauftragten rechtskonforme Entscheidungen herbeiführen zu können, wird in allen Bereichen der Aufgabenwahrnehmung eine Stellvertreterin eingesetzt. Die Stelle der stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten ist im Rahmen der Vereinbarkeitsförderung in zwei halbe Stellen umgewandelt worden (jeweils 19,25 Stunden).

Die Gleichstellungsbeauftragte kann nicht Mitglied der Personalvertretung sein, denn sie ist Teil der Dienststelle und nicht Teil der betrieblichen Interessenvertretung.

Vergleich mit Oberhausen
Bezugnehmend auf das angeführte Beispiel der Stadt Oberhausen ergab eine telefonische Nachfrage bei den dortigen Kolleginnen, dass sie keinerlei Kontakt zu den Verfassern des eingegangenen Papiers hatten und über die Feststellung, dass in Oberhausen mit einer halben Stelle die Gleichstellungsaufgaben bearbeitet würde, waren sie erstaunt und irritiert.

Nach unserem Kenntnisstand sind in der Gleichstellungsstelle Oberhausen fünf Mitarbeiterinnen mit der Gleichstellungsarbeit vertraut.

Seite 189: "Unternehmenskommunikation. 3 Beamte und 3 Angestellte? Bei meinem Arbeitgeber machen das 1,5 Menschen für 1100 Mitarbeiter. Darunter ist auch gleichzeitig noch die Pressesprecherin."

Das Produkt wird mit 2,73 Planstellen im verbeamteten Bereich und 3,15 Planstellen im tariflichen Bereich ausgewiesen. Zum Produkt zählen die Aufgabenbereiche Pressesprecher/in, stellvertretende Pressesprecher/in, zentrale Internetredaktion (16.000 Internetseiten der Stadt Mülheim an der Ruhr), Online-Kommunikation/ Neue Medien, Fotografie, Amtsblatt und Geschäftsführung des Verkehrsvereins.

Seite 190: "in Zeile 11 die Unterschiede/Schwankungen (17-18-19) zuerst 180.000 mehr, dann 120.000 weniger. Die Pensionsrückstellungen sind lediglich um 30.000 gestiegen."

Zwischen den Jahren 2017 und 2018 wurde der Personalbestand des Referates I planerisch auf Ebene der Kostenstellen neu aufgeteilt. Hieraus folgte eine Erhöhung der Personalaufwendungen, ohne dass zwangsläufig ein erhöhter Stellenbestand in der einzelnen Produktgruppe ausgewiesen wird. Ein Vergleich zwischen Rechnungsergebnis 2017 und Ansatz 2018 stellt sich verzerrt dar (Vergleich SOLL/IST). Um die Veränderungen in den einzelnen Ansätzen erläutern zu können, sind die Ansätze der einzelnen Jahre (2017 zu 2018) zu vergleichen. Dies kann am Beispiel des Teilergebnisplans des Dezernates I erfolgen. Demnach begründet sich die Erhöhung zwischen 2017 und 2018 in der Tarifsteigerung (Durchschnitt 3,19%), der Besoldungserhöhung (2,35 %) sowie der Erhöhung der Pensions-/Beihilferückstellungen in 2018. Siehe Teilergebnisplan Dezernat I (Seite 212 Haushaltsplan 2018/ Seite 166 Haushaltsplan 2019):

Dezernat I – Personalaufwendungen -> Ansatz 2017: 2.159.801 Euro
+ Tarifsteigerung/ Besoldungserhöhung: rund 120.000 Euro
+ Pensions-/Beihilferückstellungen: rund 140.000 Euro
= Ansatz 2018: 2.419.711 Euro

Seite 216: "in Zeile 11 die Unterschiede/Schwankungen (17-18-19)"

Die Abweichungen der Personalaufwendungen ergeben sich aufgrund der neuen Tarif- und Besoldungserhöhungen sowie der neuen Entgeltordnung, die zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist.
Weiterhin steigen die Pensionsrückstellungen von 2017 nach 2018 deutlich an. Grund hierfür ist eine geänderte Bewertung der Pensionsrückstellungen gemäß § 36 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NW).
Zudem führen die Stellenneueinrichtungen der Jahre 2018 und 2019 im Bereich des Amtes 26 zu Personalkostenerhöhungen.

Seite 236: "Zeile 9 bewegliches Anlagevermögen.??? Bitte genauere Angaben."

Erweiterungen/Austausch von Komponenten im Rechenzentrum 
und im Netzwerk der Stadt                                                                   436.810 Euro

Erweiterungen/Austausch von Komponenten an den IT-Arbeitsplätzen      420.646 Euro

Maßnahmen IT-Sicherheit                                                                     253.800 Euro

Verfahren/Software                                                                                46.305 Euro

GESAMT                                                                                           1.157.561 Euro

Seite 240: "unter dem Punkt Leistungen findet man „Kurierdienste“ 75 Kilometer (KM) am Tag / interne Post....hat die Stadt kein digitales Post-Eingangs-Management (PEM)?"

Nein. Aktuell kann auf eine manuelle Zustellung nicht verzichtet werden, da zum Transportgut auch komplette Akten sowie Pakete gehören. Auf Papierakten kann vielfach aufgrund geltender Rechtsprechungen nicht verzichtet werden. Mit dem E-Governmentgesetz oder dem Onlinezugangsgesetz wird jetzt durch Bund und Land ein Rahmen geschaffen, der eine Aktendigitalisierung zulässt. Dies wird im Rahmen des Projekts „Digitale Verwaltung“ entsprechend berücksichtigt (siehe auch: 
/cms/projekt_digitalisierung_der_verwaltung_gestartet.html).

Seite 242: "Mobilitätsmanagement.... 1. Wieso 2 Fahrzeuge mehr? Und 2. 1 Mitarbeiter kümmert sich um 20 Fahrzeuge? Mein Arbeitgeber hat 80 Dienstwagen und da kümmert sich eine Person drum und das ist Fahrer vom Verwaltungsvorstand (VV)."

Die Tätigkeiten des Mobilitätsmanagements erstrecken sich nicht nur auf die Administration von 22 Kraftfahrzeuge (KFZ), sondern auch auf die Unterstützung und Begleitung von KFZ Beschaffungs- und Aussonderungsmaßnahmen anderer Ämter in der Verwaltung. Das Mobilitätsmanagement ist mit zwei Halbtagskräften besetzt. 

Die Administration von 22 KFZ des städtischen Fuhrparks umfasst folgende Aufgaben:

  • Ausschreibung und Abschluss von Leasing-/Miet- beziehungsweise Kaufverträgen, 
  • Fahrzeugunterhaltung (Reifenwechsel; Fahrzeugwäsche; TÜV-Vorführung sowie Veranlassung von Reparaturen),
  • Abwicklung von Unfallschäden und Versicherungsangelegenheiten (UVV),
  • Veranlassung der UVV
  • Durchführung der Führerscheinkontrollen. 

Das Mobilitätsmanagement begleitet KFZ-Beschaffungen und KFZ-Aussonderungen
Diesbezüglich fallen folgende Aufgaben an:

  • Beratung der Fachbereiche bezüglich Auswahl von geeigneten KFZ sowie Erstellung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen,
  • Durchführung von KFZ-Ausschreibungen im Auftrag für andere Fachbereiche mit Vorlage eines Vergabevermerks als Entscheidungsgrundlage,
  • Veranlassung von gutachterlichen Stellungnahmen für die Wertermittlung von auszusondernden Dienst-KFZ,
  • Unterstützung der Fachbereiche bei der Abwicklung von KFZ-Verkäufen. 

In 2018 wurde ein zusätzliches KFZ (VW-Polo) für den ImmobilienService beschafft.
Für 2019 ist ein zusätzliches KFZ für Amt 70 (Baumkontrolle) als E-Mobil geplant.

Seite 258: "Erwerb von Software … bitte mal ein paar Zahlen und Beispiele"

Hierunter fallen unter anderem:
Office Lizenzen                   327.000 Euro
SAP Hana (Buchhaltung)       27.000 Euro
Ausschreibungssoftware        11.300 Euro
Oracle Datenbank Lizenzen    48.000 Euro

Seite 302: "Strom- und Wärmeverbrauch … auch hier bitte genauere Zahlen und Details."

Aufgrund der Anfrage wurden die Gesamtverbräuche für Strom und Wärme weiter aufgeschlüsselt, und zwar nach Gebäudegruppen; Verweis auf Anlage 1.

Seite 323: "Maßnahmen 110 und 113 → Ich dachte die Holzhäuser von den Flüchtlingsunterkünften sollten dafür verwendet werden?"

Maßnahme 110: 
Hier geht es um die Containeranlage am Schulzentrum Saarn; Details hierzu wurden ebenfalls zur Seite "1177" erfragt und dort beantwortet.

Maßnahme 113:
Der Rat der Stadt beschloss mit der Vorlage V 18/0553-02 "Schaffung zusätzlicher Raumkapazitäten an der Willy-Brandt-Schule" die Errichtung eines Pavillongebäudes auf dem Grundstück der Willy-Brandt Schule.

Zur Erläuterung gerne der Ratsbeschluss V18-0553-02:

Beschluss:
"Der Rat der Stadt beschloss die Errichtung eines Pavillongebäudes auf dem Grundstück der Willy-Brandt Schule nach den in der Begründung genannten Kriterien.
Er beschloss weiterhin, die dafür erforderlichen investiven Mittel für 2018 in der beschriebenen Weise bereitzustellen und für 2019 in die Haushaltsaufstellung einzubeziehen."

Der Beschluss zu dieser Anlage ist in der Vorlage V18/0553-02 erläutert (Verweis auf Anlagen 2a und 2b)

Seite 358: "9 Planstellen zusätzlich …. Bitte um Erklärung."

Auf der Seite 358 ist nicht die Rede von 9 zusätzlichen Planstellen. Eventuell ist die Differenz des Anteils besetzter Planstellen im „Ergebnis 2017“ (86 Prozent) und im „Ansatz 2018“ ff. (95 Prozent), die 9 Prozent beträgt, gemeint. Hierbei handelt es sich bei den Ansätzen um Zielwerte. Das Ziel dient, wie auf der Seite beschrieben, der „Sicherstellung des Personalbedarfs der Verwaltung durch eine 95%ige Besetzung der Planstellen.“

Seite 359: "50 externe Stellenausschreibungen und im Sanierungsplan steht, dass 100% der Auszubildenden nicht übernommen werden... Mehrere Studien belegen, dass das „Nachzüchten“ von Fachkräften die beste Möglichkeit ist, ordentliches Personal zu bekommen und zu behalten."

Die Zielrichtung der Verwaltung ist die 100%ige Übernahme der Auszubildenden. Es ist nicht nachvollziehbar, wie der Fragesteller zu der Annahme kommt, dass 100% nicht übernommen werden sollen.
Die im Haushalt ausgewiesenen 50 externen Stellenausschreibungen resultieren zum einen aus allen Berufsbildern, die die Verwaltung nicht selber ausbilden kann (z. B. Ärzte/Ärztinnen, Juristen/Juristinnen, Sozialarbeiter/innen, Facharbeiter/innen und ähnliche) und zum anderen aus der nicht planbaren Fluktuation aufgrund von Tod, Kündigung, Krankheitsausfällen und ähnlichem, bei der aus zeitlichen Gründen keine Nachwuchsplanung möglich ist (betroffen sind hier alle Bereiche der Verwaltung).

Seite 434: "12 Planstellen zusätzlich … Bitte um Erklärung"

Hinter der Personalerhöhung verbergen sich 10,0 Stellen für den Kommunalen Ordnungsdienst (auf dann insgesamt 17,0) und 1,0 Stelle für die Gruppenleitung.
Die Notwendigkeit zur Stellenmehrung war gegeben, weil 

  • 1.    Bedürfnis der Bürger nach mehr Sicherheit in den Städten insgesamt nach den Terroranschlägen 2016/2017 massiv zunahm
  • 2.    Polizei sich auf die Bekämpfung von Straftaten konzentriert (dies hinterlässt eine „Lücke“ bei der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, die in die Zuständigkeit des Ordnungsamtes fallen)
  • 3.    Der Druck der Öffentlichkeit nach mehr und längerer Präsenz von Ordnungskräften (auch außerhalb der „normalen“ Bürozeiten) zunahm

Um diesen veränderten Anforderungen an den Außendienst gerecht werden zu können, musste eine neue Ausrichtung und Konzeption des Außendienstes vorgenommen werden: Ausweitung der regulären Dienstzeiten (in die Abendstunden und an Wochenenden in die Nachtstunden), Erhöhung der Kontrolldichte (häufigere Präsenz, mehrmals am Tag) und Verstärkung des Kontrolldruckes (stringenteres Auftreten). Um die vorgenannten Anforderungen abdecken zu können wurde ein Mehrbedarf von 10,0 (zuzüglich 1,0 Führungskraft) ermittelt.

Die 0,5 Stellenanteile werden für den Bereich der Allgemeinen Gefahrenabwehr, hier speziell der Kampfmittelbeseitigung, benötigt. Durch die Erhöhung der Anzahl der Bauvorhaben, aber auch durch Rückdelegation von Aufgabenteilen von der Bezirksregierung auf die Kommunen, kommt es zu einer Erhöhung der Fallzahlen und einer Ausweitung der Bearbeitungszeiten. Eine Einsparung dieser Stellenanteile würde zu Verzögerungen bei Bauvorhaben führen.

Seite 438: "Brennpunktkontrollen nur an Wochenenden und Abends??? 1. Passt nicht mit dem vorherigen Punkt und 2. Schon mal drüber nach gedacht, dass vielleicht auch andere Menschen diese Seiten lesen? Jetzt wissen die Spielhallen- und Shishabar-Betreiber doch genau, wann sie ihren „Nebenerwerb“ abwickeln und ihre Schwarzarbeiter einsetzen können."

Kontrollen unter anderem von Spielhallen und Shisha-Bars sind völlig unabhängig von den Brennpunktkontrollen und hier nicht gemeint.

Seite 534: "Maßnahme 901 Ersteinrichtung Rettungswache Duisburger Straße  → Ersteinrichtung? Ich dachte die wäre längst fertig."

Auf der Seite 534 wird eine alte Bezeichnung der Finanzstelle ausgewiesen. Tatsächlich werden bei der Finanzstelle die Haushaltsmittel für den Erwerb von Software im Bereich Rettungsdienst veranschlagt. Die Mittel werden für die Beschaffung einer Software für Datenerfassung- und Statistik benötigt. Die eigentliche Bezeichnung der Finanzstelle lautet „Erwerb von Software RD“. Im Rahmen der Haushaltsabwicklung 2019 werden die Mittel auf die Finanzstelle mit der richtigen Bezeichnung „Erwerb von Software“ in der Produktgruppe Rettungsdienst umgeschichtet.

Seite 609: "Medienbeschaffung 210.000 Euro? Welche Art von Medien? Bücher? Spiele? Musik? Spiele? Und bitte die Info, wo diese erworben werden und ob neu oder gebraucht?"

Der Medienetat der Stadtbibliothek Mülheim an der Ruhr beträgt 210.500 Euro.

Dies ist der Medienetat für die Stadtbibliothek im MedienHaus (inklusive der Aufgaben für den Betrieb des Medienkompetenzzentrums der Stadt und einer Verwaltungsbibliothek) und die vier Schul- und Stadtteilbibliotheken.

Folgende Medien werden angeschafft:

  • Zeitungen, Zeitschriften, Fortsetzungen
  • Erwerb von Lizenzen für die Onleihe
  • Erwerb von Lizenzen von EDMOND NRW, dem Onlinedienst für Bildungsmedien der Medienzentren in NRW
  • Bücher (Romane, Sachbücher, Kinder- und Jugendliteratur)
  • Noten
  • Spiele
  • Hörbücher als CD oder MP3
  • Kinder-, Musik- und Sach-CDs
  • Spielfilm- und Sachfilm-DVDs
  • CD-Rom
  • Computer- und Konsolenspiele
  • Bilderbuchkinos
  • Kamishibai

Wir bestellen, wenn möglich beim inhabergeführten örtlichen Buchhandel 

  • die Onleihelizenzen bei der Divibib (nur dort erhältlich)
  • die Lizenzen für EDMOND bei den Landesmedienzentren und einzelnen Verlagen

Bestellt werden neue aktuelle Medien.
Der Etat der Stadtbibliothek hat sich seit vielen Jahren nicht verändert, der Medienbestand und das Medienverhalten der Nutzer haben sich geändert, digitale Medien sind hinzugekommen. Preissteigerungen sind nie berücksichtigt worden. 
Über eingeworbene Drittmittel unter anderem durch den Freundeskreis der Stadtbibliothek, durch Projektförderungen von Bund und Land und Firmensponsoring wurde versucht, diese Verluste auszugleichen.

Seite 611: "10 Planstellen für das Stadtarchiv... kann man da nicht ein Ehrenamtsprojekt draus machen und zumindest die Hälfte der MA einsparen?"

Das Stadtarchiv ist mit 9 Vollzeit- und einer Teilzeitstelle im Umfang von 50% des Vollzeitvolumens ausgestattet. Beschäftigt werden (Diplom-)Archivare/-innen, Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste der Fachrichtungen Archiv und Bibliothek, eine Restauratorin der Fachrichtung Papier sowie eine Verwaltungsangestellte. Die Erledigung der Pflichtaufgaben nach dem Archivgesetz NRW erfordert fachlich fundierte, durch die explizit für den Archivdienst geschaffenen Berufsausbildungen qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Beschäftigung ehrenamtlich tätiger Personen an Stelle dieser qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist selbst in einem geringen Umfang nicht möglich, da die zu erledigenden Aufgaben umfangreiche, vielfältige Fachkenntnisse erfordern und nur in einem sehr begrenzten Maße unqualifizierte Tätigkeiten auszuüben sind. 
Das Stadtarchiv beschäftigt in seiner Zuständigkeit für die historischen Museen Heimatmuseum Tersteegenhaus beziehungsweise Historisches Museum Schloss Broich bereits seit langer Zeit für die dortigen Aufsichtsdienste circa 60 ehrenamtliche Kräfte. Ohne dieses ehrenamtliche Engagement wäre es nicht möglich, die in den genannten Museen ausgestellten Sammlungen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, da hierfür keine städtischen Stellen vorgesehen sind.

Seite 784: "Rembergbad hat an 240 Tagen geöffnet und es sind nur 375 Besucher geplant? Da ist die Statistik unvollständig oder der Nutzungsgrad ist eine Katastrophe. Bitte Prüfen."

Bei dem Rembergbad handelt es sich um ein Schul- und Vereinsbad, welches der Förderschule für geistig Behinderte an der Rembergstraße als therapeutisches Bad angegliedert ist. Neben dem Schwimmunterricht der Schule steht dieses Bad außerschulisch den Behinderten- und Schwimmsportvereinen sowie dem Sportbildungswerk im LSB - Außenstelle Mülheim - zur Verfügung. Die Besucherzahlen werden nicht erfasst, da sie nicht relevant sind. Daher wird das Rechnungsergebnis mit 0 ausgewiesen.
Das Bad ist von montags bis freitags von 8:00 bis 15:00 Uhr außerhalb der Ferienzeiten durch Schulen (Rembergschule, Karl-Ziegler Schule) und von 15:00 bis 22:00 Uhr durch Vereine belegt. In den Ferien ist das Bad geschlossen.
Am Samstag und Sonntag wird das Bad ebenfalls durch Vereine genutzt. Die Belegung erfolgt durch die Fachschaft „Schwimmen“.

Seite 812: "Betrieblicher Gesundheitsdienst... bei meinem Arbeitgeber wird das Betriebliche Gesundheitsmanagement vom Betriebsrat übernommen."

Aus dem Hinweis „bei meinem Arbeitgeber wird das Betriebliche Gesundheitsmanagement vom Betriebsrat übernommen“ erschließt sich keine Frage. Um näher auf den Hinweis eingehen zu können, bedarf es der Klärung, was konkret gemeint ist. Sofern sich der Hinweis jedoch auf die in der Produktgruppeninformation aufgeführten Stellen (Beamte und Tarifbeschäftigte gemäß Stellenplan) bezieht, weise ich darauf hin, dass es sich hier um Stellen im betriebsärztlichen Bereich handelt. Die Zuordnung dieser Stellen und somit auch des betrieblichen Gesundheitsdienstes zum Gesundheitsamt sollte somit unstrittig sein.

Seite 818: "Zahnmedizinische Prophylaxe bei Kindern und Jugendlichen. Kann man das nicht über die Krankenkassen abrechnen/von den ortsansässigen Zahnärzten machen lassen? Mein Zahnarzt ruft mich alle 6 Monate an und sagt: „Kocks, es wird wieder Zeit.“

Das Gesundheitswesen setzt sich aus drei Säulen zusammen. Neben der ambulanten medizinischen Versorgung und der stationären medizinischen Versorgung steht der öffentliche Gesundheitsdienst als dritte Säule.
Der ÖGD hat traditionell einen bevölkerungsbezogenen Blickwinkel und arbeitet sozialkompensatorisch, gemeinwohlorientiert und frei von kommerziellen Interessen. Dies unterscheidet ihn von vielen anderen Akteuren des Gesundheitswesens. Die Arbeitsweise umfasst dabei untersuchende, analysierende, planende, beratende, vernetzende, moderierende, koordinierende, steuernde, überwachende, kontrollierende und eingreifende Funktionen.
In Mülheim ist eine deutliche Polarisierung der Karieslast zu beobachten, das heißt Kinder und Jugendliche aus niedrigen sozialen Schichten und Kinder mit Migrationshintergrund zeigen höhere Kariesprävalenzen und einen geringeren Sanierungsgrad als Kinder aus höheren sozialen Schichten. Eltern dieser Gruppen erhalten weniger Informationen, gehen seltener zu Vorsorgeuntersuchungen und haben in der Regel ein schlechteres Mundgesundheitsbewusstsein, woraus ein höheres Kariesrisiko der Kinder resultiert.
Die zahnärztliche Betreuung von Kindern und Jugendlichen steht im Mittelpunkt der Tätigkeit des zahnärztlichen Gesundheitsdienstes. Die Bemühungen zielen darauf ab, die Ungleichheit durch weitest gehende Flächendeckung der Maßnahmen zu verringern und somit Sozialkompensation zu leisten. Dazu werden die Möglichkeiten des breiten Zugangs zu pädagogischen Einrichtungen genutzt, so dass auch Kinder und Jugendliche, die nicht rechtzeitig in die Zahnarztpraxen mit ihrer „Komm-Struktur“ gelangen, davon profitieren.
Das Land NRW hat die zahnärztliche Gruppenprophylaxe im ÖGD gesetzlich verankert. Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe!
Der Zahnärztliche Gesundheitsdienst der Stadt Mülheim erfüllt somit einen gesetzlichen Auftrag, der unter folgenden Paragrafen zu finden ist:

  • § 2, 6, 13 ÖGD (Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst NRW)
  • § 21 SGB V (Sozialgesetzbuch V)
  • § 10 KiBiz (Kinderbildungsgesetz)
  • § 54 SchulG (Schulgesetz NRW)
  • §2 ÖGD 

Auszug aus dem Gesetzestext:
„2. der Schutz und die Förderung der Gesundheit der Bevölkerung, die Mitwirkung bei der Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten und die Hinwirkung auf ihre angemessene gesundheitliche Versorgung; dies gilt insbesondere für sozial schwache und besonders schutzbedürftige Personen.“
„5. die Aufklärung der Bevölkerung und Beratung der Behörden in Fragen der Gesundheit und die Stellungnahmen zu Maßnahmen und Planungen anderer Verwaltungen hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung.“

  • §6 ÖGD 

Auszug aus dem Gesetzestext:
Aufgaben der unteren Gesundheitsbehörde sind

  • 1. die Mitwirkung an der Gesundheitsförderung, der Prävention und dem Gesundheitsschutz,
  • 2. die Mitwirkung an der Gesundheitshilfe,
  • 3. die Dienste der Qualitätssicherung,
  • 4. die Ausstellung amtsärztlicher Zeugnisse und Gutachtertätigkeit,
  • 5. die Gesundheitsberichterstattung,
  • 6. die ortsnahe Koordinierung der gesundheitlichen Versorgung.
     
  • §13 ÖGD 

Auszug aus dem Gesetzestext:
„(1) Im Rahmen eines Kinder- und Jugendzahngesundheitsdienstes berät die untere Gesundheitsbehörde Kinder, Jugendliche und ihre Sorgeberechtigten, Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrerinnen und Lehrer in Fragen der Gesunderhaltung des Zahn-, Mund- und Kieferbereiches. Die untere Gesundheitsbehörde führt, soweit erforderlich, dazu regelmäßig zahnärztliche Untersuchungen durch, um Krankheiten und Fehlentwicklungen zu verhüten und zu mildern.“
„(2) Maßnahmen der Gruppenprophylaxe, insbesondere der Ernährungsberatung, Zahnschmelzhärtung und Mundhygiene, können durch Maßnahmen der lndividualprophylaxe vor allem bei Klein- und Schulkindern sowie behinderten Kindern ergänzt werden, soweit sie sonst nicht gewährleistet sind.“
Neben der Gruppenprophylaxe ist der zahnärztliche Gesundheitsdienst für die Erstellung von Gutachten für staatliche und kommunale Kostenträger zuständig und bildet einen wirtschaftlich unabhängigen Gegenpol zu zunehmend kommerzialisierten und gewinnorientierten und Strukturen des Gesundheitssystems.
Im Hinblick auf diese Ausführungen ist es nicht möglich, den zahnärztlichen Gesundheitsdienst der Stadt Mülheim aufzulösen. Er ist ein gesetzlich verankerter wesentlicher Bestandteil des öffentlichen Gesundheitswesens.

Seite 1039: "Kann man die Bereiche Baumschutz, Wald und Landschaftsplan nicht irgendwie zusammenfassen? Würde sicherlich Kosten reduzieren"

Die vorgenommene Einteilung der Produktgruppen (dreistellige Nummerierung) ist gemäß den vom Land getroffenen Vorschriften für die Zuordnung der Aufgaben und Leistungen erfolgt. Sie ist finanzstatistisch verbindlich. Hiermit wird nicht die Organisationsstruktur des jeweiligen Amtes abgebildet, sondern deren Aufgabenspektrum.
Die Bereiche sind bereits im Amt für Umweltschutz zusammengefasst, so dass zentrale Aufgaben (z. B. Haushalt) an einer Stelle bearbeitet werden. Die Produkte Baumschutz und Landschaftsplan sind darüber hinaus in einer Abteilung (70-2) angesiedelt. Die Produktgruppe Wald bildet eine eigenständige Abteilung (70-5), da die fachlichen Anforderungen unterschiedlich sind.

Seite 1045: "3 öffentliche Toiletten kosten 171.000 im Jahr. Hauptbahnhof + Schleuseninsel +?"

Bei den öffentlichen Toilettenanlagen handelt es sich um die Toilette im Hauptbahnhofsgebäude, die auf der Schleuseninsel und die Toilette an der Leineweberstraße. Letztere ist zur Zeit aufgrund der dort stattfindenden Bauarbeiten abgebaut, soll aber nach Beendigung der Maßnahme wieder an gleicher Stelle in Betrieb genommen werden.
Die Ende 2018 durchgeführte Ausschreibung zum Betrieb der Hauptbahnhofstoilette ergab eine Kostenreduzierung, so dass nun die ordentlichen Aufwendungen mit 95.000,- Euro geplant werden.

Seite 1055: "Abwassergebühren wurden erhöht, obwohl die Ausgaben in dem Bereich gleichgeblieben sind?"

Rechtsgrundlage für die Erhebung von Abwassergebühren ist das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein- Westfalen (KAG). Danach ist die Stadt Mülheim an der Ruhr verpflichtet, Abwassergebühren zu erheben. 
Das Gebührenaufkommen soll gemäß § 6 KAG grundsätzlich die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken, jedoch nicht übersteigen (Kostendeckungsprinzip). Neben den Betriebskosten zählen auch angemessene Abschreibungen und eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals zu den ansatzfähigen Kosten.
Die Gebührenkalkulation selbst ist eine Kostenrechnung, die nicht mit dem Ergebnisplan nach NKH (Neuer Kommunaler Haushalt) übereinstimmt. Einzelheiten zur Gebührenkalkulation 2019 sind der Beschlussvorlage V 18/0546-01 zu entnehmen. In der Anlage 2: „Ermittlung des Gebührenbedarfs 2019“ sind die Aufwendungen nach NKH dem Gebührenbedarf nach KAG gegenübergestellt.

Seite 1106: "Zeile 11 und 13. Wieso sind die Kosten so enorm gestiegen?"

Zu Zeile 11: 
Grundsätzlich steigen die Personalansätze in den Jahren 2018-2022 bei allen Fachbereichen gleichermaßen (einheitliche Vorgehensweise in der Gesamtverwaltung aufgrund der vorhandenen und geplanten Tarifabschlüsse).
Der für 2018 geplante Personalansatz geht davon aus, dass alle Planstellen besetzt sind. Dies war aber nicht der Fall. Aufgrund der tatsächlichen personellen Situation in 2018 sind geringere Aufwendungen von ca. 400.000,- Euro entstanden. Somit über 100.000,- Euro weniger als ursprünglich geplant.
Da die Stellenbesetzung derzeit unzureichend ist, ist eine Wiederbesetzung der Stellen dringend geboten. 

Zu Zeile 13: 
Die im Haushaltsplan 2018 bis 2022 dargestellten Zahlen sind Planzahlen.
Das Ist 2018 lautet rund 276.500,- EUR. Das Ist in 2017 ist deutlich geringer. Die Aufräumarbeiten und Sturmbeseitigungsmaßnahmen des Sturms Ela waren enorm und dauerten mehrere Jahre. Die Kosten wurden aus einer gebildeten Rücklage bestritten. Die letzten Aufräumarbeiten wurden in 2017 erledigt. Erst danach konnten die sonst erforderlichen Maßnahmen für die Unterhaltung von be- und unbebauten Grundstücken in vollem Umfang wieder aufgenommen werden. Zudem wurde der Ansatz aufgrund eines Beitrags zur Haushaltskonsolidierung in 2017 reduziert.

Seite 1109: "Beschaffung von Fahrzeugen in 2021 → 345000 Euro? Was für ein Fahrzeug/Fahrzeuge"

Der Betrag bezieht sich auf die Anschaffung eines Spezialschleppers für die Forstverwaltung. 
Dieser wird für eine Vielzahl von Tätigkeiten eingesetzt: das Fällen von Bäumen und anschließendes Herausziehen der Stämme aus dem Wald, das Aufstapeln der Baumstämme sowie das Transportieren an einen zentralen Lagerplatz, von dem aus diese zur Weiterverarbeitung abgeholt werden (Stichwort: Sicherung nachhaltiger Holzproduktion). Durch spezielle Anbaugeräte werden zusätzliche Tätigkeiten wie das Spalten und Kleinhäckseln von Holz sowie das Mähen der Wegränder durchgeführt. 
Entsprechend hoch sind die Anschaffungskosten für das Spezialfahrzeug. Es ersetzt ein 27 Jahre altes entsprechendes Spezialfahrzeug, das sehr häufig defekt war und für das Ersatzteile größtenteils nicht mehr lieferbar waren.

Seite 1138: "Wieso geht man davon aus, dass die Erträge beim Gemeindesteueranteil von Einkommensteuer und Umsatzsteuer so stark steigen? 2018 → 2019?"

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer: 
Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wurde für das Haushaltsjahr 2018 mit einem Wert von 88.200.000 Euro geplant. Aufgrund der positiven Steuerentwicklungen wurde unterjährig aufgrund der Ergebnisse des Arbeitskreises Steuerschätzung sowie der Prognose der Wachstumsraten aus dem Orientierungsdatenerlass des Ministeriums aus 08/2018 die Prognose 2018 auf 89.410.000 Euro erhöht. Tatsächlich hat die Stadt Mülheim im Haushaltsjahr 2018  89.626.251 Euro erhalten. Der neue Prognosewert hat unterjährig zu einer Anpassung des Planwertes für 2019 geführt. Die Wachstumsrate beträgt von 2018 auf 2019  3,8 Prozent (5,2 % aus Orientierungsdatenerlass abzügl. 1,4 % Minderung aus der November-Steuerschätzung aufgrund erhöhter Kosten aus dem Familienentlastungsgesetz), so dass für 2019 der Planwert in Höhe von 92.810.000 Euro resultiert.

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer:
Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wurde mit 18.100.000 Euro geplant und in der Prognose für das Haushaltsjahr 2018 auf 18.000.000 Euro korrigiert. Laut Empfehlungsschreiben des Deutschen Städtetages vom 25. Oktober 2018 wurde aufgrund der geplanten stärkeren Beteiligung des Bundes an den Flüchtlingskosten, die über den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer umverteilt werden sollen, die Wachstumsrate in Höhe von 11,7 % der weiteren Planung zugrunde gelegt. Somit kommt es zu dem Sprung auf 20.100.000 Euro.

Seite 1171: "Dringende Sanierungsmaßnahmen. Bitte mehr Details."

Bei den 500.000,00 Euro handelt es sich um einen "Feuerwehrtopf für dringende Sanierungsmaßnahmen", die sich (erfahrungsgemäß) erst im Laufe des Haushaltsjahres ergeben, aber dringender Umsetzung bedürfen. Der "Feuerwehrtopf" ist für alle Gebäudearten gedacht. Naturgemäß kann jetzt – mit Stand März 2019 – noch nicht gesagt werden, welche Gebäude in 2019 welcher dringender Maßnahme bedürfen. Daher sei aus dem Jahr 2018 berichtet, wie die für 2018 veranschlagten 500.000,00 Euro verwendet wurden und welche Maßnahmen aus 2017 noch abgewickelt werden. Dies ist auf Seite 1398 des aktuellen Haushaltsplans (hier: Investitionsprogramm des ImmobilienService), dort in laufende Nr. 1, weiter erläutert:

Aus 2017:

  • 1.    Errichtung von Geräteräumen an fünf Tageseinrichtungen für Kinder: Die Geräteräume dienen dem Unterstellen von Kinderwagen, wo keine anderen, geeigneten Räume vorhanden sind. Ein Abstellen im Flur ist aus Brandschutzgründen (Fluchtweg) nicht zulässig.
  • a.    (BV 2, 14.000,00 Euro) Friedrich-Karl-Straße (PN 01263 B9 110)
  • b.    (BV 2, 15.000,00 Euro) Denkhauser Höfe (PN 01263 B9 112)
  • c.    (BV 1, 13.000,00 Euro) Folkenborntal (PN 01263 A9 120)
  • d.    (BV 1, 2.000,00 Euro) Theodor-Suhnel-Straße (PN 01263 A9 150)
  • e.    (BV 1, 1.000,00 Euro) Hans-Böckler-Platz 11 (PN 01263 A9 151)
  • 2.    (bezirksübergreifend; 3.000,00 Euro) Betriebliche Einbauten im Verwaltungsgebäude Leineweberstraße 18-20, Maßnahme PN 01263 99 901
  • 3.    (BV 2; 170.000,00 Euro) Neugestaltung des Gymnastikraums an der GGS Erich-Kästner-Schule Nordstraße (Maßnahme PN 01263 B9 145)

Zur Neugestaltung des Gymnastikraums hat die BV 2 einen Baubeschluss gefasst (Drs. V 17/0646-01); Verweis auf Anlage 3.

Aus 2018:
GGS Trooststraße, Errichtung Pavillon (PN 01263 A9 152) 450.000 Euro.
Hierzu hat die BV 1 einen Baubeschluss gefasst (Drs. V 18/0319-01);
Verweis auf die Anlagen 4a und 4b.

Seite 1177: "Anschaffung einer Containeranlage? Bitte mehr Details."

Hierbei handelt es sich um die Maßnahme "110" von Seite 323, betreffend Schulzentrum Saarn. Hier wurde folgender Beschluss V 17/0923-01 gefasst:

Beschluss:
"Der Rat der Stadt beschloss die Anmietung einer Containeranlage für eine temporäre Nutzung als Unterrichtsräume während der Bauzeit der Wiederherstellung und Sanierung der Gesamtschule Saarn."

Hinsichtlich des Gesamtzusammenhangs wird auf die Vorlage V 17/0923-01 verwiesen; 
Verweis auf Anlage 5a

In dem Gesamtkontext sind weitere Beschlüsse gefasst worden, V 18/0186-01 "Versorgung mit Schulraum - Maßnahmen zum Abbau des Raumfehlbedarfs im Gesamtzusammenhang einer anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung", sowie V 18-0552-01 "Containeranlage Schulzentrum Saarn":

Beschluss zu V 18/0186-01:
"Der Bildungsausschuss nahm den nachstehenden Bericht zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung zu folgenden Punkten:

  • a.) Die Gespräche mit der Bezirksregierung zur Umsetzung der beschriebenen Schritte zu einem Abschluss zu führen und dabei die Auflösung der Schule 2.0 (Dependance der Realschule Mellinghofer Straße) sobald wie möglich in Aussicht zu stellen.
  • b.) Vorbereitungen zur Verlagerung der nicht mehr benötigten Pavillonanlage vom ehemaligen Schulstandort Wenderfeld zur Schule am Hexbachtal (Hauptstandort Borbecker Straße) zu treffen und entsprechende Beschlüsse vorzubereiten.
  • c.) Vorbereitungen für eine Anschlussnutzung der für die Erweiterung und Sanierung  der GGS Styrum vorgesehenen Interims-Pavillonanlage durch die Willy-Brandt- Schule zu treffen und entsprechende Beschlüsse vorzubereiten.
  • d.) Eine perspektivische Konzeption zu entwickeln, welche die zunächst in Pavillonanlagen geschaffenen Raumressourcen in Erweiterungsbauten (konventionelle Bauweise) überführt."

Beschluss zu V18-0552-01:
"Der Rat der Stadt beschloss, die beiden am Schulzentrum Saarn vorhandenen Containeranlagen zu erwerben und zusätzlich eine dritte Containeranlage nach den in der Begründung genannten Kriterien zu erwerben und zu errichten.
Er beschloss weiterhin, die dafür erforderlichen investiven Mittel für 2018 in der beschriebenen Weise bereitzustellen und für die Folgejahre in die Haushaltsplanung 2019 einzubeziehen."

Vorlage V 18/0186-01, Verweis auf Anlagen 5b und 5c 

Vorlage V 18-0552-01, Verweis auf Anlage 5d

Seite 1189: "Beschaffung eines Sirenenwarnsystems → Kosten sind in 2018 verbucht, allerdings steht die Installation noch bevor?"

In 2018 wird der Haushaltsansatz der Investitionsmaßnahme für das Jahr 2018 ausgewiesen. Es handelt sich hierbei nicht um die verbuchten Kosten. Das Ausschreibungsverfahren wurde in 2018 vergeben und mit dem Ausbau der Sirenenstandorte wird in 2019 begonnen. Die Maßnahme wurde vom Land mit Zuwendungen in Höhe von rund 65.000 Euro gefördert. Der Ansatz aus 2018 für die investive Maßnahme wurde im Rahmen der Ermächtigungsübertragung nach 2019 übertragen. Insgesamt stehen in 2019 Mittel in Höhe von 637.523,46 Euro (Ansätze 2017 und 2018) für die Abwicklung der Maßnahme zur Verfügung.

Seite 1196: "Beschaffung von Funksprechgeräten → jährlich 150.000 und mehr?"

Im Ansatz der Finanzstelle ist die komplette investive Planung für den Bereich Funk in der Produktgruppe Brandschutz und nicht nur die Beschaffung von Funksprechgeräten eingeplant. Der Bereich Funk beinhaltet neben den Funksprechgeräten auch die Anlagen zur digitalen Alarmierung der Einsatzkräfte (DAG/DAU), das Flottenmanagementsystem (Convexis) sowie die Erneuerung der ortsveränderlichen und festen Funkanlagen. Der eigentliche Ansatz für die Funksprechgeräte ist deutlich niedriger.
Bei Brandeinsätzen zur Rettung von Menschenleben sowie im Rettungsdienst ist eine Sprech- und Datenfunkverbindung zwischen den Fahrzeugen und der Leitstelle sowie unter den Einsatzkräften unerlässlich. Seit September 2012 wird schrittweise das Digitalfunknetz in Mülheim an der Ruhr aufgebaut. Die Fahrzeuge des Bundes und des Landes sind schon ausgestattet, sukzessive müssen nun noch die kommunalen Fahrzeuge und Handsprechfunkgeräte mit Digitalfunkgeräten ausgestattet beziehungsweise umgerüstet werden. Dieses ist eine gesetzliche Vorgabe, da alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in einem Ende-zu-Ende-Verschlüsselten Bereich „funken“ sollen.

Seite 1218: "Unterkünfte Asylbewerber/Flüchtlinge? Raten für die Erstanschaffung?"

Bei der Position handelt es sich um einen Planansatz zur Beschaffung von Erst- und Ersatzausstattung von investiven Gütern oberhalb der Wertgrenze (das heißt ab einem Beschaffungswert von 410,- Euro netto, beispielsweise Haushaltsgeräte oder Mobiliar) für die Mülheimer Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünfte Mintarder Straße und Holzstraße.

Aus dem Ansatz wurden für 2016 46.600,- Euro, für 2017 22.600,- Euro und für 2018 3.800,- Euro tatsächlich verausgabt.

Seite 1279: "Kreis Gneisenau/Velauer...? Wenn das ein Kreisverkehr sein soll, wieso dann Beiträge und Entgelte?"

In der Maßnahme ist eine Erneuerung der Gneisenaustraße zwischen Velauer Straße und Kleiststraße miterfasst. Hierfür sind Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz zu erheben.

Seite 1280: "Gehweg und Parkstreifen Mendenerstr.? Die Mendener ist lang... bitte mehr Details."

Das Bauprogramm sieht eine Erneuerung des westlichen Gehweges und ehemaligen Radweges zwischen Mendener Brücke und Mulhofs Kamp vor (der Radverkehr wird bereits seit längerem überwiegend auf einem Radfahrstreifen geführt). Der ruhende Verkehr erhält Stellplätze in diesem Seitenraum.

Seite 1280: "Lichtsignalanlage Hauptfriedhof 150.000? Bitte Details." 

Durch den Entfall der Wendeschleife der Straßenbahn und den Anschluss des Radweges in Richtung Flughafen sind umfangreiche Umbauarbeiten an der Kreuzung notwendig. Durch den Umbau sind weiterhin auch umfangreiche „Anpassungen“ an der Signalanlage notwendig. Im Prinzip entsteht an der Kreuzung eine neue, wesentlich „größere“, Signalanlage. Bei den 150.000,- Euro handelt es sich um eine Kostenschätzung für die „Anpassung“ der Signalanlage ohne Tiefbauarbeiten.

Seite 1299: "Erstellung einer Grünanlage Rudolf-Harbig-Straße 140.000 ….Ich glaube das ist eine Möglichkeit, Anwohner und Flüchtlinge im Rahmen eines Integrationsprojektes zusammen zu bringen. Der ein oder andere Anwohner würde sich sicherlich dazu bereit erklären, dieses Projekt zu leiten. Vielleicht kann man da auch ein Schulprojekt draus machen. Ich stifte dazu ein dutzend Kastanien-Setzlinge."

Die Grünanlage wird auf einer ehemaligen Sportstätte (Tennen-Platz) erstellt. Ein großer Teil der Kosten entfällt bei solchen Neuanlagen auf Erdbewegungen für den erforderlichen Bodenaustausch, Pflasterarbeiten für die Wegeherstellung und die Ausstattung mit Bänken, Abfallbehältern, Zäunen, Wegesperren (zur Verhinderung unerwünschten Fahrverkehrs) und Spielgeräten. 
Zur Vermeidung kostenintensiver Reparaturen, Nachbesserungen und zur Gewährleistung einer mit geringem Unterhaltungsaufwand pflegbaren Anlage müssen die Arbeiten fachgerecht ausgeführt werden. Dies gilt auch für vegetationstechnische Arbeiten wie Fällungen, Rückschnitte Pflanzungen und Einsaaten.
Die vermutete Einsparung des Lohnkostenanteiles für den Teil der Arbeiten, den Ehrenamtliche ausführen könnten, bildet daher nur einen Ausschnitt aus den erforderlichen Aufwendungen ab. Material-, Entsorgungs- und Maschinenkosten verblieben auch dabei ebenso wie die zwingend erforderlichen Facharbeiten und die erhöhten Aufwendungen für eine intensivierte Fachbauleitung für die Betreuung von Laien auf der Kostenseite.
Insbesondere diese Fachbauleitung dürfte den eingesparten Lohnkostenanteil bereits aufzehren. Das dazu erforderliche Personal steht außerdem nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung. Eine ehrenamtliche Fachbauleitung ist demgegenüber aus versicherungstechnischen Gründen nicht möglich und kann auch im Rahmen der Unfallverhütung zum Schutz der Ehrenamtler nicht in Betracht kommen.

Seite 1353: "Schäden an Ampeln und Laternen. Knapp 1 Mio mehr als im Vorjahr. Ich dachte die Kreisverkehre reduzieren diese Kostenart?"

In der Haushaltsstelle sind die Kosten für den Steuergeräteaustausch in 2019/20 enthalten. Damit ist die Grundlage geschaffen, um an der Förderkulisse für 2019/20 zu partizipieren.

Seite 1375: "Thyssenbrücke → Das sieht für mich so aus, als wären wir für den Neubau ordentlich in Vorkasse getreten, wenn ja, wieso?" 

Die teilweise Vorfinanzierung der Mängelbeseitigung war erforderlich, um im Hinblick auf die während der Herbstsperrpause 2018 abzureißende Bestandsbrücke eine termingerechte Bauausführung zu gewährleisten. Andernfalls hätte ein zweistelliger Millionenschaden entstehen können.

Seite 1377: "Geländererhöhung Wehranlage Kahlenberg 150.000 in 2019? Bitte mehr Details..."

Die Geländerhöhe auf der Brücke Überfallwehr beträgt heute nur 96 Zentimeter (cm). Um die Brücke für Radfahrer offiziell nutzbar zu machen, ist eine Geländerhöhe von mindestens 1,20 Meter (m) erforderlich. Durch das Versetzen der Geländer nach außen vergrößert sich die Gehwegbreite.

Seite 1378: "Erneuerung Kahlenbergbrücke in 2020...ist das nicht die, die zur Wehranlage führt? Kann man das nicht in einem Abwasch machen?" 

Es handelt sich um die Holzbrücke über der Kahlenbergstraße, deren Holzkonstruktion durch eine Stahlkonstruktion ersetzt werden muss.

Seite 1389: "Einzahlungen aus Beiträgen und ähnliche Entgelte...ein sehr interessanter Punkt...ich gehe mal davon aus, dass das überwiegend die Beiträge der Anwohner zum Straßenbau sind. Wieso steigen die Einnahmen in 2021 so stark an?...wenn man sich die einzelnen Baumaßnahmen anschaut, sind in 2019 verdammt viele Straßenbaumaßnahmen geplant, aber warum erhalten die Bürger die Rechnungen erst in 2021? Böse Zungen behaupten, dass das mit den Wahlen zu tun hat. Daher bitte ich nicht um Erklärung sondern fordere eine Änderung! Des weiteren wäre es den Anwohnern gegenüber nur Fair, mindestens ein Jahr vor Beginn der Maßnahme über die voraussichtlich anfallenden Gebühren zu informieren."

Seit dem Beginn der Geltendmachung von Beiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz NRW Ende der 1970er Jahre werden in Mülheim an der Ruhr die Bürger (m/w/d) bei Baubeginn über die voraussichtlich auf sie zukommenden Beitragsforderungen unterrichtet, soweit die Baumaßnahmen im Fachbereich bekannt sind, was nicht bei allen Maßnahmen im Kanalbereich der Fall ist. Eine frühere Information empfiehlt sich nicht, da zu einem früheren Zeitpunkt die zu erwartenden Kosten insbesondere hinsichtlich ihres beitragspflichtigen Anteils nicht mit der angebrachten Genauigkeit berechnet werden können. Diese Bürgerinformation ist bisher gesetzlich nicht vorgeschrieben und stellt damit eine freiwillige Leistung dar, deren Erbringung in durchaus erheblichem Umfang Kosten verursacht.
Während der Bauzeit können grundsätzlich Vorausleistungen erhoben werden, was in den Vorjahren bei Straßenbaumaßnahmen auch praktiziert wurde. Wegen der Vielzahl endabzurechnender Maßnahmen ist dies mit der derzeitigen Personalausstattung aber auf absehbare Zeit nicht weiter möglich.
Die Endabrechnung der Baumaßnahmen kann erst stattfinden, wenn die Maßnahmen baulich abgeschlossen sind, die beauftragten Unternehmen ihre Schlussrechnungen gestellt haben und diese auf ihre Berechtigung unter anderem durch das Rechnungsprüfungsamt überprüft sind. Es liegt auf der Hand, dass die Einziehung der Beiträge unmittelbar nach Baubeendigung daher kaum möglich ist. Eine vorzeitige Einziehung der Beiträge muss der Fachbereich im Übrigen schon alleine zur Vermeidung von Nachteilen durch die im Finanzmanagement an den Tag gelegten Strategien zur Haushaltssanierung vermeiden. Bei der Haushaltsplanung werden die Beitragseinnahmen daher in der Regel auf das zweite oder dritte Jahr nach der wahrscheinlichen Baufertigstellung gelegt.

Seite 1414: "Planungsentwurf Sanierung Tersteegenhaus 300.000 Euro...Das Gebäude ist vom Schwamm befallen...theoretisch müsste das ganze Holz aus dem Haus entfernt und erneuert werden. Bei dieser Art von Allmählichkeitsschaden greift in manchen Fällen (bei Privathaushalten) sogar die Gebäudeversicherung. Hat jemand diese Möglichkeit in Betracht gezogen? Wenn nicht, bitte nachholen. Sollten die sich nicht beteiligen, sollte man eher über einen Neubau nachdenken, als Geld für Gutachten auszugeben."

Das Tersteegenhaus ist lediglich mit dem Risiko Feuer/Gebäude versichert.

Aus Sicht des ImmobilienServices wäre noch anzumerken: 
Das Gebäude steht unter Denkmalschutz und es handelt sich um das Mülheimer Heimatmuseum "Tersteegen-Haus". Richtig ist, man kann es sanieren oder nicht. Hierzu ist auf jeden Fall, wegen der Bedeutung des Gebäudes, ein Beschluss von Gremien des Rates der Stadt erforderlich. Um diesen Beschluss, was mit dem Gebäude geschehen soll, vorzubereiten, sind Untersuchungen / Planungen erforderlich, um den Grad der Gebäudeschäden und der Sanierungskosten festzustellen. Hierfür sind die 300.000,00 Euro in den Etat eingestellt. Für die vorzunehmende Untersuchung ist übrigens eine Landeszuwendung in Höhe von 200.000,00 Euro gewährt worden.

Seite 1425: "Brüder Grimm Schule: eine Ausgabeküche für 75.000 Euro? Das Essen in der OGS wird angeliefert? Ich bin ja dafür, dass alles was möglich ist, in die Schulen und die Kinderbetreuung gesteckt wird, aber das geht wirklich zu weit."

Zunächst ist darauf hingewiesen, dass es sich um eine Ausgabeküche für eine vierzügige Grundschule handelt (vier Klassen je Jahrgangsstufe).

Das Amt für Kinder, Jugend und Schule (Amt 45) hat das Anforderungsprofil an den ImmobilienService gerichtet, dieser hat es in eine Beschlussvorlage umgesetzt.
Die BV 2 hat mit der Vorlage V 15/0387-01 (Verweis auf Anlage 6a) das "Konzept der Styrumer Schulen zur Gestaltung einer zukunftsfähigen Bildungslandschaft Styrum Baubeschlüsse Augustastraße und Zastrowstraße" beschlossen, und zwar im einzelnen

  • a)    den Ausbau des Schulstandortes an der Augustastraße nach den in der Begründung genannten Kriterien (Baubeschluss). Inhalt des Beschlusses sind Neubau-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen entsprechend der Bauvariante C. 
  • b)    den Ausbau der Schulgebäude an der Zastrowstraße und des Gebäudes der Tageseinrichtung für Kinder an der Albertstraße zu einem gemeinsamen Schulstandort nach den in der Begründung genannten Kriterien (Baubeschluss). Inhalt des Beschlusses sind Neubau-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen entsprechend der Bauvariante 2a.

Die Ausgabeküche ist auf Seite 7 der Vorlage erwähnt und somit Bestandteil des Beschlusses V 15/0387-01; Verweis auf die Anlagen 6a bis 6d

Bei solchen Kücheneinrichtungen wird seitens des Gesetzgebers eine entsprechende Gastronomiequalität (Edelstahl) gefordert, um den entsprechenden Hygienevorschriften (Veterinär- und Lebensmittelüberwachung) gerecht zu werden.

Ergänzend noch der Hinweis, dass in der Ausgabeküche für 75.000 Euro täglich circa 370 Essensrationen ausgegeben werden und die Speisen vorschriftsgemäß in speziellen Elektro-Konvektomaten (ebenfalls Gastronomiequalität) aufgewärmt werden. Im Ausgabegereich müssen ebenfalls spezielle Hygienevorschriften (wie z. B. Spuckschutz) eingehalten werden.

Seite 1426: "Abbruch Fröbelstraße. 326.000 Euro Abrisskosten? Als Gewerbefläche kann das nicht genutzt werden, da die Schule mitten in einem Wohngebiet in einer Seitenstraße liegt. Wieso wird das Gebäude mit Grundstück nicht so wie es ist zum Verkauf angeboten?"

Der Schulstandort Zastrowstraße wird mit zusätzlichen Räumlichkeiten ausgebaut. Nach dem oben genannten Baubeschluss soll die Dependance Fröbelstr. danach vollständig aufgegeben werden. Deshalb ist im Investitionsprogramm in „2023 ff.“ als Folge der Abbruch des Gebäudes aufgeführt. Damit ist noch nicht festgelegt, in welcher Form die Aufgabe des Gebäudes vollzogen wird.

Es ist richtig, man kann ein Grundstück auch mit einem aufstehenden Altgebäude verkaufen und den Erwerber den Abbruch vornehmen lassen. Nach Erfahrung des ImmobilienService kann, wenn die Stadt selbst den Abbruch vornehmen lässt, ein höherer Erlös für Grundstücke erzielt werden. Die 326.000,00 Euro (Maßnahme 49 des Investitionsprogramms) an Abbruchkosten für das Gebäude Fröbelstraße sind im Übrigen nicht Gegenstand konkreter Haushaltsabwicklung in 2019, sondern erst für das Haushaltsjahr 2023 ff vorgesehen.

Seite 1507: "Wieso wurde das Personal der Betriebe wieder in Stadt eingegliedert? Bitte den Nutzen erklären."

In der Vergangenheit wurden annähernd 30 Mitarbeiter der Mülheimer VerkehrsGesellschaft mbH (MVG) im Rahmen eines Personalgestellungsvertrages an die Betriebe der Stadt Mülheim an der Ruhr (BtMH) gestellt. Hinzu kamen die saisonal beschäftigten Servicekräfte und Schiffsführer der Ruhrschifffahrt („Weiße Flotte“). Die disziplinarische Verantwortung für die oben genannte Mitarbeiter liegt bei der MVG/Via (Via Verkehrsgesellschaft mbH), die fachliche Verantwortung liegt beim Betriebsleiter der BtMH.

Durch die Fusion beider Gesellschaften war eine Personalgestellung nicht mehr möglich, sodass das vorher über die MVG ausgeliehene Personal direkt an die BtMH überführt wurde. Weitere Gründe:

  • Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
    Nach aktueller Rechtslage ist die Überlassung nur noch für einen beschränkten Zeitraum (maximal 18 Monate) zulässig. Demnach war eine organisatorische Anpassung hier zwingend rechtlich erforderlich.
  • Rechtliche Vorgaben aus Direktvergabe/Öffentlicher Dienstleistungsauftrag (ÖDA)
    Die rechtlichen Vorgaben sehen eine nach Möglichkeit weitgehende Konzentration auf das ÖPNV-Geschäft (Verzicht/Reduzierung „Drittgeschäfte“) vor.
  • Transparenz und Schnittstellen
    Durch eine Zusammenfassung der Tätigkeiten bei der BtMH können Schnittstellen reduziert und Arbeitsprozesse vereinfacht werden. Die fachliche Leitung und die disziplinarische Verantwortung der übertragenen Mitarbeiter liegen somit künftig in einer Hand zusammengefasst beim Betriebsleiter der BtMH, was eventuelle Reibungsverluste beziehungsweise Konflikte vermeidet. 

Im Ergebnis konnten durch die Änderung rechtliche Vorgaben umgesetzt und weitere Vorteile für die Arbeitsabläufe innerhalb der Betriebe generiert werden. Die Höhe des städtischen Zuschusses an die BtMH bleibt unverändert. In der Kostenrechnung/im Wirtschaftsplan der BtMH entstehen anstatt Sachaufwendungen zukünftig Personalaufwendungen in gleicher Größenordnung.

Dann noch folgende Punkte, welche mir aus dem Team AufRuhr zugetragen wurden: 

"Warum soll das Personalamt in das Ruhrquartier umziehen?" 

Es wird davon ausgegangen, dass das Gebäude Stadtquartier Schloßstraße (SQS) gemeint ist. 
Auch hierzu gibt es einen Beschluss von Gremien des Rates der Stadt, und zwar V 16/0473-01 "Anmietung von Büroräumen im „StadtQuartier Schloßstraße“ (SQS), Friedrich-Ebert-Straße 35 – 39": Der Rat der Stadt beschließt zur Unterbringung des Personal- und Organisationsamtes die Anmietung von Büroraum im „StadtQuartier Schloßstraße", Friedrich-Ebert-Straße 35 – 39; da es sich um eine Vorlage aus nichtöffentlicher Beratung handelt, kann sie nicht als Kopie beigefügt werden; die erbetene Begründung des Umzugs kann jedoch gerne dargestellt werden:
Derzeit ist das Personal- und Organisationsamt (Amt 11) mit rund 50 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Gebäude Viktoriastraße 26 – 28 in vier Etagen untergebracht. Zusätzlich stehen im Kellergeschoss Archivflächen zur Verfügung.
Dieses Gebäude wurde im Jahr 2008 mit einer Gesamtfläche von 1461 Quadratmeter (m²) für 10 Jahre angemietet.
Die Anmietung war seinerzeit notwendig, um das Sozialamt (Amt 50) unterzubringen, das aufgrund der Sanierung des Historischen Rathauses ausziehen musste. Nach dessen Auszug in die Ruhrstraße 1 konnte im Jahr 2012 das Personal- und Organisationsamt einziehen, um das bislang genutzte Gebäude Bahnstraße 25 für den Verkauf zu räumen.

Eine über einen kurzfristigen Zeitraum hinausgehende Verlängerung des bestehenden Mietvertrages wurde nicht befürwortet, da die Unterbringung der Mitarbeiter/innen nicht flächendeckend unter Berücksichtigung der Arbeitsstättenverordnung sichergestellt werden kann. Zudem befindet sich das Gebäude in einem baulich desolaten Zustand (Fenster, Versorgungsleitungen usw.) und ist nicht barrierefrei.

Vor der Kontaktaufnahme mit der StadtQuartier Schloßstraße GmbH wurden Bestandgebäude (auch VHS) und andere Mietangebote geprüft. In keinem Fall ist eine zusammenhängende und den zurzeit bestehenden gesetzlichen Vorschriften entsprechende Unterbringung des Amtes 11 möglich. 

Darüber hat der Rat der Stadt beraten und letztendlich mit dem Beschluss die Verwaltung beauftragt, mit der StadtQuartier Schloßstraße GmbH einen Mietvertrag abzuschließen.

"Hainbuchenfeld am Styrumer Friedhof für 250.000 Euro? Eine Wildblumenwiese für die Bienen tut es auch... ansonsten, wie schon erwähnt, stelle ich gerne ein paar Kastanien-Setzlinge zur Verfügung."

Die Bezeichnung Hainbestattung bezieht sich darauf, dass letztere in der Regel unter einem lockeren Baumbestand erfolgt, der entweder bereits vorhanden ist, oder bei der Neuanlage ergänzt wird. Das Bauvorhaben auf dem Friedhof Styrum beinhaltet allerdings vor allem die Anlage von Urnenbestattungswänden nebst Zuwegung, Bänken und Ablagemöglichkeiten für Trauerschmuck. Daneben werden Stelen errichtet, auf denen die Namensnennung der pflegefreien Erdbeisetzungen (in Rasenbereichen) erfolgt. Das Angebot ist kostenpflichtig, so dass der Aufwand durch die entsprechenden Gebühreneinnahmen refinanziert und auf die Nutzer umgelegt wird. Der Friedhofnutzer hat dabei die Wahl zwischen unterschiedlichen Bestattungsmöglichkeiten, deren Kosten sich in den jeweiligen Gebühren wiederspiegeln. Die Nachfrage nach Urnenbestattungswänden und pflegefreien Grabangeboten begründet hier eine bedarfsgerechte Neuanlage. Diese erfolgt auf ehemaligen Reihen- und Wahlgrabfeldern, die wegen der geänderten Nachfrage nicht mehr benötigt werden.

"Mir wurde gesagt, dass im Cafe4U eine neue Küche für 25.000 Euro installiert werden soll... was soll das für eine Küche werden? Teeküche für das Personal oder soll auf Gastronomiebetrieb umgestellt werden? Die OGS der Brüder Grimm ist nebenan... Bitte genauere Erklärung."

Die Kostenschätzung für die Küche im Cafe 4 You wird mit der Maßgabe einer möglichen Kostenreduzierung nochmals überprüft. Das Ergebnis wird im Arbeitskreis Haushalt unaufgefordert berichtet.
Die dauerhafte Nutzung der OGS-Küche ist für das Cafe 4 You nicht möglich, da die OGS-Küche einem Caterer übertragen wird, der aus lebensmittelrechtlicher Sicht dann für diesen Bereich verantwortlich ist. Dies schließt somit eine anderweitige Nutzung aus.

"Bereitstellung von Sportstätten knapp 70 Planstellen? Bitte mehr Details"

  • SportplatzarbeiterInnen                38,50 Stellen
  • Reinigungskräfte                          19,24 Stellen
  • Anteil Verwaltung/Overhead            9,56 Stellen
  • Gesamt                                       67,30 Stellen

"Bereitstellung von Bädern 20 Planstellen? Bitte mehr Details"

Wasseraufsicht                       9,50 Stellen *
Reinigungskräfte                    7,00 Stellen * 
Anteil Verwaltung/Overhead    3,51 Stellen
Gesamt                                20,01 Stellen nur Friedrich-Wennmann-Bad

*= zum Stellenplan 2020 eingespart, da die Betriebsführung für das Friedrich-Wennmann-Bad an die SWiMH gGmbH übertragen wurde, die bereits die Betriebsführung für die Hallenbäder Süd und Nord und für das Rembergbad übertragen bekommen haben.

"Des weiteren hätten wir gerne nähere Infos zu folgenden Themen:
VHS → bisher geplante weitere Vorgehensweise, Kosten für Ersatzräume/Monat, Dauer des Mietvertrages, wieso wurde das Angebot des ehemaligen Architekten abgelehnt?"

Aktuelle Situation/ Weitere Vorgehensweise:
Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr hat in seiner Sitzung am 7. Dezember 2017 die Verwaltung beauftragt, unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten den langfristigen Betrieb einer Volkshochschule mit einem von der Leitung der Volkshochschule und dem Bildungsdezernenten anerkannten Raumkonzept von rund 3.000 Quadratmeter, das sich an den funktionalen Erfordernissen einer modernen Volkshochschule orientiert,
•    am bisherigen Standort (rund 6.000 Quadratmeter),
•    als Neubau (rund 3.000 Quadratmeter) auf einem stadteigenen Grundstück,
•    als Neubau (rund 3.000 Quadratmeter) auf einem fremden Grundstück und
•    als Mietvariante (rund 3.000 Quadratmeter)
zu prüfen.

Diese Prüfung erfolgt derzeit. Es wird damit gerechnet, dass in der Beratungsfolge vor den Sommerferien ein Ergebnis vorlegt werden kann und der Rat der Stadt eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen trifft.

Kosten der Ersatzräume/ Dauer Mietvertrag
Am 22. Februar 2018 beziehungsweise am 6. Dezember 2018 hat der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr beschlossen, Räumlichkeiten an der Aktienstraße interimsweise anzumieten, um den Weiterbetrieb der Volkshochschule im Rahmen des gesetzlichen Bildungsauftrages zu sichern. 
Eine Anmietungszeit von fünf Jahren berücksichtigt dabei das zweimalige europaweite Vergabeverfahren, im ersten Schritt für die Planungsphase und im zweiten Schritt für die Bauphase der VHS. Erst nach diesem Zeitraum könnte mit einer Sanierung des Gebäudes begonnen werden.
Gleichzeitig wurde der Stadtkämmerer ermächtigt, Verlängerungsoptionen mit zu verhandeln, die bei einer Bauverzögerung greifen können; dies vor dem Hintergrund, dass die Verhandlungsposition vor einem jetzigen Vertragsabschluss aktuell deutlich besser einzuschätzen ist, als nach vier beziehungsweise fünf Jahren. Im Ergebnis liegen nunmehr zwei Verträge vor, die jeweils eine zehnjährige Laufzeit und einen Ausstieg jeweils jährlich ab dem fünften Jahr vorsehen.
Die durchschnittliche Miete über die Laufzeit beträgt 334.600 Euro pro Jahr

"Wieso wird der Architekt des 1979 fertiggestellten Gebäudes der Heinrich-Thöne-Volkshochschule nicht einbezogen?"

Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr hat am 22. Februar 2018 auch darüber beraten, ob der von der Bürgerinitiative vorgeschlagene Architekt in den Entscheidungsprozess einzubeziehen ist. Dies wurde im Rahmen der politischen Willensbildung abgelehnt.
Neben der Notwendigkeit, wegen der Vergleichbarkeit in den Wirtschaftlichkeitsberechnungen ein Ingenieurbüro mit der Analyse aller Standortvarianten zu beauftragen, umfassen die dazu vorgesehenen Leistungsphasen deutlich mehr, als das durch die Initiative beschriebene Gutachten im Rahmen von Statik und Brandschutz.
Im Übrigen käme kein privater Immobilienbesitzer auf den Gedanken, bei auftretenden Mängeln denjenigen zu beauftragen, der bereits die Planung des Bestandsgebäudes durchgeführt hat. Ferner muss davon ausgegangen werden, dass die Nähe zur Initiative zumindest Zweifel an der Objektivität zulässt.

Weiterhin wird auf folgenden Beitrag verwiesen, wo die wichtigsten Informationen zusammengefasst vorzufinden sind: "VHS: Worum es wirklich geht - Stadt stellt Fakten klar!"

"Theater → wer ist Eigentümer des Gebäudes, ggf. Miete und Unterhaltungskosten, Personalstruktur, wenn mgl. mit Gehaltsangaben, Kundenanalyse, wenn vorhanden. Bisherige Vorschläge zu Änderungen und Umstrukturierungen."

Das Theatergebäude am Raffelberg ist im Eigentum der Stadt Mülheim an der Ruhr. Das TAR zahlt für die Nutzung eine jährliche Miete in Höhe von circa 360.000 Euro.
Die durchschnittliche Anzahl der fest angestellten Personen betrug in der Spielzeit 2017/18 44 Personen. Des Weiteren sind Aushilfen, sowie Gastschauspieler und Gastregisseure im Einsatz. Einzelne Gehaltsangaben (außer dem der Geschäftsführung) können nicht erfolgen, da es sich um eine vertrauliche Personalangelegenheit handelt. Die Geschäftsführer erhielten im Geschäftsjahr 2017/2018 Gesamtbezüge von 239.000 Euro.
Im Rahmen der Wirtschaftsplanung erfolgt stets eine Diskussion zur betriebswirtschaftlichen Struktur des TAR.
Gerne verweisen wir auf die Veröffentlichung des Jahresabschlusses beim Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de).

"WennemannBad → Alternative Standorte für ein Schwimmbad in der Größe ohne Freifläche? Bitte kurze Berechnung, was an Ertrag erwirtschaftet werden könnte, wenn das Grundstück als Gewerbefläche genutzt werden würde... die Verkehrsanbindung wäre optimal."

Fiktive Standorte für ein Schwimmbad dieser Größe ohne Freifläche wären rein aus flächentechnischer Sicht zum Beispiel an der Luxemburger Allee und an der Ritterstraße vorhanden. Diese Standorte wurden jedoch weder sportfachlich noch baurechtlich bezüglich einer solchen Nutzung geprüft.

Luxemburger Allee
An diesem Standort gibt es keine Infrastruktur; diese müsste komplett neu geschaffen werden, was zu enormen finanziellen Aufwendungen führen würde.

Ritterstraße 
An diesem Standort gibt es beispielsweise nur wenige Parkplätze und auch nur wenig Raum, um diese zu schaffen. 

Einschätzung einer möglichen Vermarktung als Gewerbefläche:
Gemäß Einschätzung der "Mülheim & Business GmbH" könnte sich dort nicht-störendes Gewerbe, sprich kleine und mittlere Handwerksbetriebe und Dienstleister ansiedeln, andere Gewerbearten wie beispielsweise großflächiger Einzelhandel wären an dieser Stelle nicht genehmigungsfähig. Es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass dieser Gewerbebereich den von hier geschätzten hohen Grundstückpreis entrichten würde.

"Flughafen → Wann kann das Gelände anderweitig genutzt werden? Flugbetrieb wird bis 2034 auf dem Flugplatzgelände stattfinden. Inwieweit vorab Teilflächen entwickelt/anderweitig genutzt werden können, wird Ergebnis des Masterplans sein. Wurde dort bereits alles auf Blindgänger aus dem 2.WK untersucht?"

Nein.

"Größe des Geländes 107,4 ha auf Mülheimer Stadtgebiet, 33,6 ha auf Essener Stadtgebiet, Alter der Gebäude z. B. Hangar?"

Das Empfangs- und die Verwaltungsgebäude stammen aus dem 1930er und 1950er Jahren. Die Hangars stammen aus den Jahren 1973 und 2008.

"Was ist bisher Inhalt des Masterplans?"

Es gibt zurzeit lediglich drei grundsätzliche Varianten einer Nutzung mit unterschiedlichen Siedlungs,- Gewerbe- und Grünanteilen. Diese dienten dazu, ein politisches Meinungsbild über die grobe Zielrichtung der weiteren Entwicklung abzufragen. Der eigentliche Masterplan wird im Rahmen eines städtebaulichen Wettbewerbs erstellt.

"Was sagen die Naturschützer?"

Eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (u. a. der Naturschützer) hat bei dem frühen Stadium des Planungsprozesses noch nicht stattgefunden. Die bisherigen Ergebnisse sind jedoch auch den Naturschützern wie jedem Bürger über die Presse bekannt gemacht worden. Aussagen verschiedener Verbände und Einzelmeinungen sind den planenden Gemeinden bereits übermittelt worden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es aber zu früh, eine Bewertung vorzunehmen. Noch liegen nicht zu allen Themen gesicherte Erkenntnisse (in Form von Gutachten) vor.

"Was sagen die Anwohner?" 

Eine offizielle Anwohneranhörung hat noch nicht stattgefunden. Bei einem WAZ-Lesercafé am Flughafen sind dem Amtsleiter des Planungsamtes Mülheim gegenüber verschiedene Einzelmeinungen zu einer Umnutzung geäußert worden. Daraus kann aber keine Positionierung aller Anwohner abgeleitet werden. Die Öffentlichkeit wird aber im weiteren Verfahren noch von Seiten der Stadt offiziell beteiligt.

"Betriebe der Stadt, Ruhrbahn, Beteiligungen → Ich weiß gar nicht, ob ich das wirklich sehen will, aber dazu hätten wir gerne jeweils Daten zur Personalstruktur, wenn möglich mit Gehaltsangaben, Ertrags- und Kostenpläne usw."

Bezüglich der Beteiligungsgesellschaften der Stadt Mülheim an der Ruhr an (u. a. an der Ruhrbahn GmbH) wird auf den jährlich erscheinenden Beteiligungsbericht, welcher relevante Finanzdaten (beispielsweise die Anzahl der Beschäftigten) abbildet und auf die jeweiligen Angaben in den Jahresabschlüssen der Gesellschaften verwiesen.
Der Jahresabschluss der Ruhrbahn GmbH ist beispielsweise zu finden unter https://www.bundesanzeiger.de, Suchwort: z. B. Ruhrbahn GmbH). Hier finden Sie zudem den "Jahresabschluss der Betriebe der Stadt" im Ratsinformationssystem

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Stand: 05.05.2023

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