Handwerkerparkausweis NRW
Einheitlicher Parkausweis für Handwerksbertriebe für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster sowie für das Land Nordrhein-Westfalen gesamt.
Handwerksbetriebe im bauaffinen Bereich können für ihre Werkstatt- und Servicefahrzeuge eine pauschale Ausnahmegenehmigung von Halt- und Parkverboten beantragen. Diese können für einzelne oder mehrerer Regierungsbezirke oder für das ganze Land Nordrhein-Westfalen erteilt werden.
Der Parkausweis für Handwerksbetriebe berechtigt zum Parken während Reparatur- und Montagearbeiten:
- in Parkzonen mit Parkscheibe, Parkuhren oder Parkscheinpflicht ohne Gebühr und zeitliche Beschränkung
- in eingeschränkten Haltverboten
- in Zonenhaltverboten
- in Parkzonen von Bewohner*innen
Er gilt nicht am oder in der Nähe des Betriebssitzes.
Jeder Parkausweis gilt für ein Fahrzeug sowie gegebenenfalls ein Ersatzfahrzeug. Entsprechend dem Bedarf können auch mehrere Genehmigungen beantragt werden. Die Parkausweise sind im Original mitzuführen und somit nur für jeweils ein Fahrzeug verwendbar.
Als "Service- und Werkstattfahrzeuge" werden Fahrzeuge (bis 3,5 Tonnen) anerkannt, die eine feste Ausstattung (Ein- oder Anbauten) aufweisen wie eine Werkbank, Aggregate (zum Beispiel Pumpen, Kompressoren) oder über spezielle Haltevorrichtungen für Geräte und Materialien (zum Beispiel Werkzeug- und Gerätehalter, Lastenträger) verfügen, welche glaubhaft, regelmäßig, unmittelbar am Einsatzort verwendet werden. Die Fahrzeuge müssen mit einer festen Firmenaufschrift auf beiden Fahrzeuglängsseiten (Mindestgröße: DIN A4) versehen sein.
Personenkraftwagen und Privatfahrzeuge sind von der Regelung ausgeschlossen.
Unterlagen
- Kopie der Fahrzeugscheine
- Kopie der Handwerkerkarte bei Handwerksbetrieben
- Kopie der Gewerbeanmeldung bei handwerksähnlichen Betrieben
- Fotos der Service- und Werkstattfahrzeuge auf denen die amtlichen Kennzeichen und die Firmenbeschriftung (auf beiden Fahrzeuglängsseiten) ersichtlich sind. Für private PKW ist die Beantragung nicht möglich.
Formulare
Ein Antragsformular finden Sie im Kontext zu diesem Beitrag. Sie können das Formular herunterladen und ausgefüllt dem Ordnungsamt zuleiten.
Datenschutzhinweise des Ordnungsamtes
Ab 25. Mai 2018 gilt auch in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU).
Mit den folgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Ansprüche und Rechte.
Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den jeweils von Ihnen beantragten Leistungen beziehungsweise nach der Art der öffentlichen Aufgabe.
Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen EU-Datenschutzbestimmungen (EU-DSGVO)
Gebühren
Die Gebühr für die Jahresgenehmigung beträgt 150,00 Euro pro Jahr je Ausweis für den Regierungsbezirk Düsseldorf, jeder weitere Regierungsbezirk 50,00 Euro pro Jahr.
Eine Genehmigung für ganz Nordrhein-Westfalen kostet 350,00 Euro pro Jahr.
Die Änderungen der Genehmigung kosten 19,00 Euro (zum Beispiel bei Kennzeichenwechsel).
Kontakt
Kontext
Stand: 10.06.2024
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