Parkerleichterungen
Ärzt*innen, Gewerbebetriebe, Handwerksbetriebe, ambulante Pflegedienste und karitative Organisationen können zur Erleichterung ihrer Tätigkeit Ausnahmegenehmigungen erhalten, die ihnen bestimmte Parkerleichterungen ermöglichen.
Ausnahmegenehmigungen können je nach Berufsruppe entweder nur für das Stadtgebiet Mülheim an der Ruhr, für bestimmte Regierungsbezirke in Nordrhein-Westfalen oder für das Land Nordrhein-Westfalen erteilt werden.
Weitergehende Informationen finden Sie in den unten stehenden Beiträgen.
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Stand: 19.08.2024
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