Verbraucherbeschwerde
Wenn Sie
- Produkte gekauft haben, die offensichtlich eine abweichende Beschaffenheit aufweisen,
- schwere hygienische Mängel in einem Betrieb beobachtet haben oder
- den Verdacht haben, ein Produkt sei mit einer falschen Preisangabe ausgezeichnet
können Sie sich bei der Lebensmittelüberwachung telefonisch, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder zur Niederschrift beschweren. Außerdem können Sie das Produkt als Beschwerdeprobe im Ordnungsamt zur kostenlosen Untersuchung abgeben.
Anonymen Beschwerden wird nicht nachgegangen!
Ahndung von Verstößen
Wurden bei den Hygienekontrollen oder im Ergebnis der Probenuntersuchung Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen festgestellt, so werden geeignete Maßnahmen eingeleitet, um den rechtmäßigen Zustand wieder herzustellen. Festgestellte Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen verfolgt und geahndet.
Weitere Informationen
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Lebensmittelüberwachung unter der Telefonnummer 0208 / 455-3266 oder Faxnummer 0208 / 455-3179 und E-Mail-Adresse lebensmittelueberwachung@muelheim-ruhr.de gerne zur Verfügung.
Datenschutzhinweise des Veterinäramtes
Ab 25. Mai 2018 gilt auch in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU).
Mit den folgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Ansprüche und Rechte.
Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den jeweils von Ihnen beantragten Leistungen beziehungsweise nach der Art der öffentlichen Aufgabe.
Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen EU-Datenschutzbestimmungen (EU-DSGVO).
Auf Anforderung übersenden wir Ihnen diese auch per Post.
Kontakt
Stand: 24.06.2024
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