Rote Kennzeichen für Händler*innen (Dauerkennzeichen)
Wenn Sie Kfz-Händler*in sind, können Sie beim Bürgeramt rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung beantragen, um mit Kraftfahrzeugen Probe- oder Überführungsfahrten durchzuführen.
Voraussetzungen sind, dass Sie in Mülheim ein Gewerbe angemeldet haben und keine Bedenken hinsichtlich Ihrer Zuverlässigkeit bestehen. Das Bürgeramt fordert dazu einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg an und stellt eine Anfrage bei der Polizei, ob dort Erkenntnisse gegen Sie vorliegen.
Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass der Gewerbeinhaberin oder des Gewerbeinhabers
- Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung sowie Personalausweis der Geschäftsführung beziehungsweise des Prokuristen oder der Prokuristin
- Bei Einzelfirmen: Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls Handelsregisterauszug
- Versicherungsbestätigung speziell für rote Kennzeichen in Form einer gültigen eVB-Nummer (diese erhalten Sie von Ihrer Versicherung)
- Polizeiliches Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister, das beim Bürgeramt beantragt werden kann
- Halten Sie das erforderliche SEPA-Mandat für die Einziehung der Kfz-Steuer bereit (wird im Bürgeramt im Rahmen der Zulassung erstellt)
- Wenn Sie sich vertreten lassen wollen, benötigt Ihre Vertretung eine formlose, schriftliche Vollmacht für die Zulassung, ein zusätzlich unterschriebenes SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer sowie die Originalausweise der Vollmachtgebenden.
- Ihre Vertretung muss sich auch selbst ausweisen können. Beachten Sie unbedingt auch die weiteren Hinweise zur Vollmacht in dem weiter unten stehenden Beitrag.
Gebühren
- 207,60 Euro
- 15,- Euro pro Ausstellung eines Fahrzeugscheinheftes
- 13,- Euro Beantragung des Führungszeugnisses
Fremdkosten:
- Etwa 15,- Euro pro Schild bei dem Schildermacher oder der Schildermacherin Ihrer Wahl
Kontakt
Stand: 11.10.2024
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