Umschreibung eines ausländischen Führerscheins
Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis rechtmäßig in einem ausländischen Staat erworben haben, kann diese gegebenenfalls in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.
Wann und unter welchen Bedingungen das möglich ist und was es sonst zu beachten gibt ist davon abhängig, welcher Staat Ihre Fahrerlaubnis beziehungsweise Führerschein ausgestellt hat.
Weitere Informationen für Führerscheine aus einem EU- oder EWR-Staat (EWR - Europäischer Wirtschaftsraum) oder für Führerscheine aus einem nicht-EU oder EWR-Staat, der jedoch in der Staatenliste aus Anlage 11 zu § 31 der Fahrerlaubnisverordnung aufgelistet ist sowie für Führerscheine aus einem nicht-EU oder EWR-Staat und der auch nicht in der Staatenliste aus Anlage 11 zu § 31 der Fahrerlaubnisverordnung namentlich aufgelistet ist, erhalten Sie in den unten stehenden Beiträgen.
Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte während der Öffnungszeiten an die Führerscheinstelle des Bürgeramtes Mülheim.
Fahrschulwechsel
Für einen Fahrschulwechsel benötigen Sie einen Vordruck, der Ihnen von der neuen Fahrschule ausgehändigt wird.
Diesen Vordruck können Sie der Führerscheinstelle ausgefüllt und unterschrieben per Post oder Fax an 0208 / 455-58 3391 oder E-Mail an versenden zukommen lassen.
Auf dem Vordruck bitte eine Telefonnummer für mögliche Rückfragen vermerken.
Kontakt
Stand: 18.07.2024
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