Beglaubigung von Kopien
Mülheim an der Ruhr/Bürgeramt
Löhstraße22 45468Mülheim an der Ruhr

Beglaubigung von Kopien

Eine amtliche Beglaubigung von deutschen Urkunden kann vorgenommen werden, wenn diese von einer Behörde stammen oder für eine Behörde benötigt werden, außer es bestehen Beglaubigungsverbote.

Hand einer Person setzt einen Stempel auf Unterlagen, Dokumente, Infos zu Beglaubigungen von Kopien. - Canva

Beglaubigt werden dürfen Übersetzungen von ausländischen Urkunden, sofern diese durch an deutschen Gerichten zugelassene staatlich anerkannte Dolmetscher*innen übersetzt wurde. Die Kopie muss mit dem Original vorgelegt werden und die Zusammengehörigkeit zwischen der Übersetzung und der zugrunde liegenden Urkunde muss erkennbar sein. Die Beglaubigung muss für die Vorlage bei einer Behörde bestimmt sein.

Die Beglaubigung der ausländischen Urkunde oder der Urkunde in ausländischer Sprache kann nur bei den Behörden beziehungsweise der Botschaft des jeweiligen Staates vorgenommen werden.

Ist die Urschrift nicht von einer deutschen Behörde ausgestellt worden oder ist die Abschrift oder Ablichtung nicht zur Vorlage bei einer deutschen Behörde bestimmt, kann die Beglaubigung nur von einem Notar oder einer Notarin vorgenommen werden.

Amtliche Beglaubigungen, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ausschließlich anderen Behörden vorbehalten sind, können im Bürgeramt leider nicht vorgenommen werden. Das sind zum Beispiel:

  • Personenstandsurkunden (Zweitschriften werden von dem Standesamt ausgestellt, welches die Urkunde ausgestellt hat)
  • Führungszeugnisse (zuständig ist das Bundesamt für Justiz)
  • Auszüge aus dem Handelsregister (zuständig sind die Amtsgerichte)
  • Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (zuständig ist das Katasteramt)
  • Private Verträge (zuständig sind Notar*innen)

Führerscheine dürfen nicht beglaubigt werden - hier darf der Effekt, dass die Kopie an die Stelle des Originals tritt, nicht eintreten.

Soll dagegen eine Unterschrift beglaubigt werden finden Sie im Beitrag "Beglaubigung von Unterschriften" alle Informationen.

 

Unterlagen

Unterlagen

  • Personalausweis oder Pass
  • Original-Schriftstück
  • Kopie oder Kopien (Können auch gegen Gebühr im Bürgeramt durchgeführt werden. Es ist für Sie jedoch kostengünstiger, wenn Sie die Kopie oder Kopien bereits mit den Originalen vorlegen.)

 

Gebühren

Gebühren

  • 3,- Euro pro Seite des Originals
    (Beglaubigungen für Rentenversicherungsträger*innen sind in der Regel gebührenfrei und beim Versicherungsamt vorzunehmen)

Gegebenenfalls zuzüglich

  • 0,50 Euro je Fotokopie im Bürgeramt

 

Kontakt

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Stand: 21.05.2024

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